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<blockquote data-quote="cabriowetterfan" data-source="post: 33694" data-attributes="member: 217"><p>nun ist es auch Amtlich:</p><p>IN 631/15</p><p>-</p><p>In dem Verfahren über den Antrag d.</p><p></p><p>Individual Car Consulting GmBH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende </p><p>Gesellschafterin Individual Car Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die </p><p>Geschäftsführer Gruber Bastian und Tschauner Tim, Königsbrunner Straße 4, 86179 </p><p>Augsburg</p><p>Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 17805</p><p>- Schuldnerin -</p><p>Geschäftszweig: Autoteilehandel/ Werkstatt</p><p>auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen</p><p>-</p><p>Beschluss:</p><p></p><p>Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und </p><p>2 InsO)</p><p>wird am 11.06.2015 um 15:35 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. </p><p>2 S. 1 Nr. 1 InsO.</p><p></p><p>Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christian Plail, </p><p>Eserwallstraße 1-3, 86150 Augsburg, Telefon: +49(821)509330, Telefax: </p><p>+49(821)5093333.</p><p></p><p>wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der </p><p>Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.</p><p>Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.</p><p></p><p></p><p>Rechtsbehelfsbelehrung:</p><p></p><p></p><p>Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) </p><p>eingelegt werden.</p><p></p><p>Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem </p><p></p><p>Amtsgericht Augsburg</p><p>Am Alten Einlaß 1</p><p>86150 Augsburg</p><p></p><p>einzulegen. </p><p></p><p>Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht </p><p>verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen </p><p>Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (<a href="http://www.insolvenzbekanntmachungen.de" target="_blank">www.insolvenzbekanntmachungen.de</a>). Die </p><p>öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, </p><p>auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. </p><p>Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage </p><p>verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst </p><p>eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche </p><p>Bekanntmachung) maßgeblich.</p><p></p><p>Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der </p><p>Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes </p><p>Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das </p><p>Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche </p><p>Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.</p><p></p><p>Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu </p><p>unterzeichnen.</p><p></p><p>Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die </p><p>Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.</p><p></p><p>-</p><p></p><p></p><p>Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.06.2015</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="cabriowetterfan, post: 33694, member: 217"] nun ist es auch Amtlich: IN 631/15 - In dem Verfahren über den Antrag d. Individual Car Consulting GmBH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Individual Car Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Gruber Bastian und Tschauner Tim, Königsbrunner Straße 4, 86179 Augsburg Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 17805 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Autoteilehandel/ Werkstatt auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen - Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 11.06.2015 um 15:35 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christian Plail, Eserwallstraße 1-3, 86150 Augsburg, Telefon: +49(821)509330, Telefax: +49(821)5093333. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlaß 1 86150 Augsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet ([url]www.insolvenzbekanntmachungen.de[/url]). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. - Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.06.2015 [/QUOTE]
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