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<blockquote data-quote="M240iCabrioEstorilblau" data-source="post: 142335" data-attributes="member: 4440"><p>@ kanzlersoft: Glück im Unglück, dass du doch noch den Quercheck gemacht hast... </p><p></p><p>Mein Tipp: Ich würde erst mal den Verkäufer persönlich mit Zeuge und in aller Ruhe direkt damit konfrontieren und auf Rückabwicklung bestehen, bezahltes Geld gleich kassieren. Wenn er nicht mitmacht, Anwalt einschalten (und zusätzlich KM Geld verlangen plus einwandfrei nachweisbaren Verdienstentfall). Grund: Anwalt ist für mich immer erst der letzte Schritt, da du da erst mal selbst weiter in Vorlage gehen musst...</p><p></p><p>Anzeige bei der Polizei wegen (falls Rückabwicklung erfolgreich: versuchten) Betruges würde ich defitiv stellen, dafür alles sauber dokumentieren (Carfax, Kaufvertrag, Gedächtnisprotokoll vom jedem Kontakt / Aussage) etc. Soll sich die Polizei / Staatsanwaltschaft mit dem Fall befassen, im Zweifel ist der Händler eh schon einschlägig bekannt...</p><p></p><p>Ps: Kauf ist ja vom Händler direkt und nicht "von privat" oder "im Kundenauftrag"? Würde zu solch einem Betrugsvorgehen passen, damit Händler sagen kann: "ich hab das nicht gewusst"...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="M240iCabrioEstorilblau, post: 142335, member: 4440"] @ kanzlersoft: Glück im Unglück, dass du doch noch den Quercheck gemacht hast... Mein Tipp: Ich würde erst mal den Verkäufer persönlich mit Zeuge und in aller Ruhe direkt damit konfrontieren und auf Rückabwicklung bestehen, bezahltes Geld gleich kassieren. Wenn er nicht mitmacht, Anwalt einschalten (und zusätzlich KM Geld verlangen plus einwandfrei nachweisbaren Verdienstentfall). Grund: Anwalt ist für mich immer erst der letzte Schritt, da du da erst mal selbst weiter in Vorlage gehen musst... Anzeige bei der Polizei wegen (falls Rückabwicklung erfolgreich: versuchten) Betruges würde ich defitiv stellen, dafür alles sauber dokumentieren (Carfax, Kaufvertrag, Gedächtnisprotokoll vom jedem Kontakt / Aussage) etc. Soll sich die Polizei / Staatsanwaltschaft mit dem Fall befassen, im Zweifel ist der Händler eh schon einschlägig bekannt... Ps: Kauf ist ja vom Händler direkt und nicht "von privat" oder "im Kundenauftrag"? Würde zu solch einem Betrugsvorgehen passen, damit Händler sagen kann: "ich hab das nicht gewusst"... [/QUOTE]
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