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<blockquote data-quote="Bastor" data-source="post: 219702" data-attributes="member: 7969"><p>Es bleibt ja aber dabei, dass die Felgen nicht nur Festigkeitsgutachten, sondern auch Teilegutachten haben - allerdings nicht für alle Größen und Varianten. Sind Vergleichseintragungen mit Bezug auf diese Teilegutachten nicht zulässig?</p><p>Es bleibt ja trotzdem im Raum: Sind ALLE Eintragungen der ProTrack One rechtswidrig ?</p><p></p><p>PS: Mich nervt dieses Frontengebilde so unheimlich - kann man nicht mal normal Sachen in einem Thread diskutieren, auch wenn es mal heiss her geht ? </p><p>Immer dieses Frontengemache und verweise, wer was wo ist und macht. Es wurden bisher klare Zusammenhänge in den Raum getragen mit den Gutachten/Dokumente und meinen Fragen - da interessiert so Randkriegsschauplätze nicht. Wer huldigen will, kann das ja über den Like Button tun und sich der Fanbase erfreuen. </p><p>Vielleicht kommt ja mal was brauchbares zustande <img class="smilie smilie--emoji" loading="lazy" alt="👨🔧" title="Mechaniker :man_mechanic:" src="https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/6.6/png/unicode/64/1f468-1f527.png" data-shortname=":man_mechanic:" /></p><p></p><p>[USER=7205]@Bastwo[/USER] </p><p>Die Info erklärt zumindest ggf. Hintergründe. VDAT ist aber weder Gesetzgeber, noch anderes.</p><p></p><p>Mir geht es hier ja nur darum, dass nach Hörensagen und Gedächtnis - ggf. Rechtsprechung - ausgelegt wird, wie derjenige dies gerade im Stande ist wiederzugeben. Wenn es festgeschrieben ist, dann kann man das doch selbst nachlesen können und hat keinen Interpretationsspielraum einer Einzelperson der ich vertrauen muss, dass alles seine richtigkeit hat. </p><p>Und jetzt steht im Raum, dass die Protrack One Felgen nicht eintragbar sind mit den Gutachten/Dokumenten. Trotzdem werden sie reihenweise eingetragen. Und ich würde gerne wissen, ob und warum diese eintragungen demnach Rechtswidrig wären. </p><p>Und falls nicht, ob die Teilegutachten, die es auch gibt - jedoch nicht für alle Größen/Ausprägungen - Irrelevant sind. Wenn es auf Grund der Teilegutachten aber doch möglich und rechtens ist: OK. </p><p></p><p>Mich interessiert es einfach selbst - ohne Schuldzuweisung, ohne Anprangern. Einfache Klärung der Sachlage. Wenn man schließlich einen Experten hier hat, warum also nicht ;-)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Bastor, post: 219702, member: 7969"] Es bleibt ja aber dabei, dass die Felgen nicht nur Festigkeitsgutachten, sondern auch Teilegutachten haben - allerdings nicht für alle Größen und Varianten. Sind Vergleichseintragungen mit Bezug auf diese Teilegutachten nicht zulässig? Es bleibt ja trotzdem im Raum: Sind ALLE Eintragungen der ProTrack One rechtswidrig ? PS: Mich nervt dieses Frontengebilde so unheimlich - kann man nicht mal normal Sachen in einem Thread diskutieren, auch wenn es mal heiss her geht ? Immer dieses Frontengemache und verweise, wer was wo ist und macht. Es wurden bisher klare Zusammenhänge in den Raum getragen mit den Gutachten/Dokumente und meinen Fragen - da interessiert so Randkriegsschauplätze nicht. Wer huldigen will, kann das ja über den Like Button tun und sich der Fanbase erfreuen. Vielleicht kommt ja mal was brauchbares zustande 👨🔧 [USER=7205]@Bastwo[/USER] Die Info erklärt zumindest ggf. Hintergründe. VDAT ist aber weder Gesetzgeber, noch anderes. Mir geht es hier ja nur darum, dass nach Hörensagen und Gedächtnis - ggf. Rechtsprechung - ausgelegt wird, wie derjenige dies gerade im Stande ist wiederzugeben. Wenn es festgeschrieben ist, dann kann man das doch selbst nachlesen können und hat keinen Interpretationsspielraum einer Einzelperson der ich vertrauen muss, dass alles seine richtigkeit hat. Und jetzt steht im Raum, dass die Protrack One Felgen nicht eintragbar sind mit den Gutachten/Dokumenten. Trotzdem werden sie reihenweise eingetragen. Und ich würde gerne wissen, ob und warum diese eintragungen demnach Rechtswidrig wären. Und falls nicht, ob die Teilegutachten, die es auch gibt - jedoch nicht für alle Größen/Ausprägungen - Irrelevant sind. Wenn es auf Grund der Teilegutachten aber doch möglich und rechtens ist: OK. Mich interessiert es einfach selbst - ohne Schuldzuweisung, ohne Anprangern. Einfache Klärung der Sachlage. Wenn man schließlich einen Experten hier hat, warum also nicht ;-) [/QUOTE]
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