Habe noch was im Touriforum gefunden, hier gab es hierzu ebenfalls eine Diskussion.
Es geht um die Klausel.
A.2.9.2
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Hinweis: die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.
Die Meinung meines Anwaltes, auch basierend auf anderen Urteilen, in Kurzfassung: Touristenfahrten sind durch die Kasko versichert, da eingestuft als Übungsfahrt zur Selbstverbesserung. Trackdays sind NICHT durch die Kasko versichert, da Einstufung als Rennveranstaltung.