mk.69
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Hi.
Was halten die Dieselbesitzer hier davon, die AGR Rate zu erhöhen? *
* => verringerte Abgasrückführung bzw. erhöhte Frischluftzufuhr
Hintergrund: Durch das Abgasrückführventil wird im Teillastbetrieb eine bestimme -insbesondere bei EUR5 und EUR6 Motoren immer höher werdende- Menge Abgas schon vor dem Turbolader entnommen und direkt wieder der Verbrennung zugeführt.
Vorteil: Durch den dadurch verringerten Sauerstoffanteil wird die Verbrennungstemperatur herabgesetzt, was den Ausstoß an Stickoxyden deutlich reduziert. Somit erfüllt z.B. der N47/B47 auch ohne AdBlue die EUR6 Norm.
Nachteil: Leider gelangt somit auch eine erhebliche Menge Ruß in den Ansaugtrakt und verkokt mit der Zeit Ansaugbrücke, Drallklappen und Ansaugkanäle. Im Gegensatz zu Ablagerungen im Abgasstrang können diese im Ansaugstrang nicht durch Vollgasfahrten freigebrannt werden. Im Extremfall kommt es zu deutlichen Leistungseinbußen und der gesamte Ansaugstrang muss aufwendig gereinigt werden, was Reparaturkosten von bis zu 1000 € nach sich zieht.
Im Netz finden sich unzählige Beiträge darüber, hier mal nur zwei Beispiele:
1. Autobild 100.000 km Dauertest Ford Kuga http://www.autobild.de/artikel/ford-kuga-100.000-kilometer-dauertest-10677761.html
2. Beitrag Motortalk BMW N57 http://www.motor-talk.de/forum/unrunder-motorlauf-und-das-agr-system-beim-n57-motor-330d-lci-t4627744.html
* Nun zu unseren 2,0 Ltr Diesel Motörchen: Beim N47 kann der AGR Wert auf 0,7 erhöht werden, beim B47 auf 0,4. Das bedeutet dass im Teillastbetrieb mehr Frischluft zugeführt wird bzw. sich die Menge zugeführten Abgases entsprechend reduziert. Somit kommt es zu deutlich weniger Rußablagerungen. Außerdem soll der Verbrauch durch die effektivere Verbrennung bzw. den besseren Wirkungsgrad im Teillastbetrieb um bis zu 10% sinken. Nachteile sind anscheinend nicht zu befürchten.
Ich will jetzt keine Diskussion los treten, ob das legal ist oder nicht. BMW räumt jedenfalls die Möglichkeit ein die AGR Rate in einem bestimmten Maß zu ändern (über die sogenannte "Nibelungenschatz" aka "Donausilber" Software), der Motor erfüllt danach immer noch die entsprechende Abgasnorm. Einige BMW Werkstätten sind dazu diskussionslos bereit, einige stellen sich quer. Mein Händler hat es leider nicht gemacht, weil der Wagen noch im Gewährleistungszeitraum ist.
Wie denkt ihr darüber? Hat das schon jemand machen lassen bzw. selbst geändert?
Was halten die Dieselbesitzer hier davon, die AGR Rate zu erhöhen? *
* => verringerte Abgasrückführung bzw. erhöhte Frischluftzufuhr
Hintergrund: Durch das Abgasrückführventil wird im Teillastbetrieb eine bestimme -insbesondere bei EUR5 und EUR6 Motoren immer höher werdende- Menge Abgas schon vor dem Turbolader entnommen und direkt wieder der Verbrennung zugeführt.
Vorteil: Durch den dadurch verringerten Sauerstoffanteil wird die Verbrennungstemperatur herabgesetzt, was den Ausstoß an Stickoxyden deutlich reduziert. Somit erfüllt z.B. der N47/B47 auch ohne AdBlue die EUR6 Norm.
Nachteil: Leider gelangt somit auch eine erhebliche Menge Ruß in den Ansaugtrakt und verkokt mit der Zeit Ansaugbrücke, Drallklappen und Ansaugkanäle. Im Gegensatz zu Ablagerungen im Abgasstrang können diese im Ansaugstrang nicht durch Vollgasfahrten freigebrannt werden. Im Extremfall kommt es zu deutlichen Leistungseinbußen und der gesamte Ansaugstrang muss aufwendig gereinigt werden, was Reparaturkosten von bis zu 1000 € nach sich zieht.
Im Netz finden sich unzählige Beiträge darüber, hier mal nur zwei Beispiele:
1. Autobild 100.000 km Dauertest Ford Kuga http://www.autobild.de/artikel/ford-kuga-100.000-kilometer-dauertest-10677761.html
2. Beitrag Motortalk BMW N57 http://www.motor-talk.de/forum/unrunder-motorlauf-und-das-agr-system-beim-n57-motor-330d-lci-t4627744.html
* Nun zu unseren 2,0 Ltr Diesel Motörchen: Beim N47 kann der AGR Wert auf 0,7 erhöht werden, beim B47 auf 0,4. Das bedeutet dass im Teillastbetrieb mehr Frischluft zugeführt wird bzw. sich die Menge zugeführten Abgases entsprechend reduziert. Somit kommt es zu deutlich weniger Rußablagerungen. Außerdem soll der Verbrauch durch die effektivere Verbrennung bzw. den besseren Wirkungsgrad im Teillastbetrieb um bis zu 10% sinken. Nachteile sind anscheinend nicht zu befürchten.
Ich will jetzt keine Diskussion los treten, ob das legal ist oder nicht. BMW räumt jedenfalls die Möglichkeit ein die AGR Rate in einem bestimmten Maß zu ändern (über die sogenannte "Nibelungenschatz" aka "Donausilber" Software), der Motor erfüllt danach immer noch die entsprechende Abgasnorm. Einige BMW Werkstätten sind dazu diskussionslos bereit, einige stellen sich quer. Mein Händler hat es leider nicht gemacht, weil der Wagen noch im Gewährleistungszeitraum ist.
Wie denkt ihr darüber? Hat das schon jemand machen lassen bzw. selbst geändert?
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