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Allgemeines zum BMW 2er
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Handwäsche oder Waschstraße
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<blockquote data-quote="Shena" data-source="post: 237223" data-attributes="member: 6309"><p>Dass die Autowäsche zuhause verboten ist, stimmt oftmals gar nicht. Es gibt vielmehr einige Gebote/Verbote, die einen dann schlussfolgern lassen, dass das Autowaschen verboten sei.</p><p></p><p>Beispiele:</p><ul> <li data-xf-list-type="ul">Man darf keine Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen waschen. Stimmt. Aber das Privatgrundstück ist keine öffentliche Straße.</li> <li data-xf-list-type="ul">Abwasser darf nicht in den Boden versickern. Stimmt. Aber man kann das Waschwasser auch auffangen und der Kanalisation (die ins Klärwerk führt) zuführen.</li> <li data-xf-list-type="ul">Öl darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Stimmt, aber nur teilweise. Jede Gemeinde hat Grenzmengen, die für gewisse Stoffe nicht überschritten werden dürfen. Diese gibt es auch für Öl und die Grenzmengen sind nicht Null. Wenn sichergestellt ist, dass man ein normales Autoshampoo verwendet und die Grenzmengen nicht überschritten werden, ist das Einleiten des Abwassers nicht illegal.</li> </ul><p>Das Regelwerk kann von Gemeinde / Stadt / etc. unterschiedlich sein, aber im Bundeswasserhaushaltsgesetz steht nicht, dass private Autowäschen verboten sind. Ich weiß aber aus der Rücksprache mit meiner Unteren Wasserbehörde dass es ein sehr starkes Lobbying der Waschanlagenbetreiber und -vertreiber gibt, die natürlich ein Interesse daran hat, dass möglichst keiner mehr zuhause den Schwamm in die Hand nimmt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Shena, post: 237223, member: 6309"] Dass die Autowäsche zuhause verboten ist, stimmt oftmals gar nicht. Es gibt vielmehr einige Gebote/Verbote, die einen dann schlussfolgern lassen, dass das Autowaschen verboten sei. Beispiele: [LIST] [*]Man darf keine Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen waschen. Stimmt. Aber das Privatgrundstück ist keine öffentliche Straße. [*]Abwasser darf nicht in den Boden versickern. Stimmt. Aber man kann das Waschwasser auch auffangen und der Kanalisation (die ins Klärwerk führt) zuführen. [*]Öl darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Stimmt, aber nur teilweise. Jede Gemeinde hat Grenzmengen, die für gewisse Stoffe nicht überschritten werden dürfen. Diese gibt es auch für Öl und die Grenzmengen sind nicht Null. Wenn sichergestellt ist, dass man ein normales Autoshampoo verwendet und die Grenzmengen nicht überschritten werden, ist das Einleiten des Abwassers nicht illegal. [/LIST] Das Regelwerk kann von Gemeinde / Stadt / etc. unterschiedlich sein, aber im Bundeswasserhaushaltsgesetz steht nicht, dass private Autowäschen verboten sind. Ich weiß aber aus der Rücksprache mit meiner Unteren Wasserbehörde dass es ein sehr starkes Lobbying der Waschanlagenbetreiber und -vertreiber gibt, die natürlich ein Interesse daran hat, dass möglichst keiner mehr zuhause den Schwamm in die Hand nimmt. [/QUOTE]
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