F22 Checkliste Fahrzeug Übergabe Händler

Diskutiere Checkliste Fahrzeug Übergabe Händler im Allgemein Forum im Bereich BMW 2er Forum; Hallo, Da ich meinen M240 Ende Februar endlich beim Händler abholen kann und dies mein erster Neuwagen/Fahrzeugwechsel seit 13 Jahren ist...
(2013-2021)
  • Checkliste Fahrzeug Übergabe Händler Beitrag #1

N8f4ll

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Hallo,

Da ich meinen M240 Ende Februar endlich beim Händler abholen kann und dies mein erster Neuwagen/Fahrzeugwechsel seit 13 Jahren ist folgende Frage an "die alten/erfahrenen Hasen":
-Hat jemand eine Checkliste o.ä. auf was bei der Übergabe generell geachtet werden sollte?
-Gibt es bekannte Probleme auf die bei einem F22 im Detail geachtet werden sollte?

Ich hoffe dies ist nicht doppelt, danke schon einmal.

Gruß
Jan
 
  • Checkliste Fahrzeug Übergabe Händler Beitrag #2

SAMOHT

Guest
Das üpliche halt checken.

Lackschäden auf Kratzer und Dellen überprüfen, sind alle SA verbaut, Reifendruck kontrollieren, hier hatten einige Probleme mit undichten Ventilen.

 
  • Checkliste Fahrzeug Übergabe Händler Beitrag #3
AK67

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M2 LBB und DKG
Herzlichen Glückwunsch zum Neuen! Ist doch ein Neuwagen? Auf jeden Fall vorher klären, ob du den Kennzeichen Träger vorn montiert haben willst und dann alles checken wie es SAMOHT schon beschrieben hat. Viel Spass dabei und den Tag genießen.
 
  • Checkliste Fahrzeug Übergabe Händler Beitrag #4

Schmidtla

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Ich würde einfach einmal außen und innen alles durchgehen und nach Beschädigungen schauen.

So kannst du auf jeden Fall Transportschäden ausschließen.

Evtl. noch die Bestelliste mit den Sonderausstattungen durchgehen, ob auch wirklich alles drin ist.

Alles Weitere wird eh über die Garantie laufen, wenn etwas nicht ordentlich funktioniert.

Grüaß vom Schmidtla

 
  • Checkliste Fahrzeug Übergabe Händler Beitrag #6
AK67

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Dann lies nochmal die Mangelhaftung im Kaufvertrag bei BMW durch. Es wird darin ausdrücklich die Beweislastumkehr und die Verjährung auf 3 Jahre ausgedehnt, was praktisch einer Garantie gleich kommt, sofern kein fahrlässiges Verhalten bzw. Manipulationen am Fahrzeug vorgelegen haben.
Gruß
 
  • Checkliste Fahrzeug Übergabe Händler Beitrag #7

SAMOHT

Guest
AK67 schrieb:
Dann lies nochmal die Mangelhaftung im Kaufvertrag bei BMW durch. Es wird darin ausdrücklich die Beweislastumkehr und die Verjährung auf 3 Jahre ausgedehnt, was praktisch einer Garantie gleich kommt, sofern kein fahrlässiges Verhalten bzw. Manipulationen am Fahrzeug vorgelegen haben.
Gruß
Ist dennoch keine Garantie, sonder 3 Jahre Gewährleistung.
 
  • Checkliste Fahrzeug Übergabe Händler Beitrag #8

M240iCabrioEstorilblau

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Denke hier kann man sich wie folgt einigen: Formaljuristisch handelt es sich um eine Gewährleistung, die in der Handhabung de Facto wie eine Garantie umgesetzt wird. Käme es jedoch zu einer juristischen Auseinandersetzung mit der BMW AG, würden v.a. Juristen an den diesbezüglichen Auslegungsstreitigkeiten verdienen ;)
 
  • Checkliste Fahrzeug Übergabe Händler Beitrag #9
C.M.Burns

C.M.Burns

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Dies und das
M240iCabrioEstorilblau schrieb:
Denke hier kann man sich wie folgt einigen: Formaljuristisch handelt es sich um eine Gewährleistung, die in der Handhabung de Facto wie eine Garantie umgesetzt wird. Käme es jedoch zu einer juristischen Auseinandersetzung mit der BMW AG, würden v.a. Juristen an den diesbezüglichen Auslegungsstreitigkeiten verdienen ;)
Das wäre aber ein ziemlich einfacher Rechtsstreit - das kann BMW noch so viel in seine AGB's Pinseln - Gewährleistung kann in DE im Endkundenbereich nicht beschnitten werden.

Da würde jeder Richter exakt 2 Minuten (...wenns ein langsamer Richter ist vielleicht sogar 3 Minuten... ;) ) um BMW, respektive dem Händler, auf den Pinsel zu treten!

Die sind auch nicht blöde - auf so a gmahte Wiesn würden die nicht gehen! ;)

 
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  • Checkliste Fahrzeug Übergabe Händler Beitrag #10

M240iCabrioEstorilblau

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Stimme ich prinzipiell zu, allerdings: zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen wie immer eine Menge Anwaltskosten und Nervenanspannung - einem Grosskonzern recht wurscht, dem Einzelverbraucher jedoch erst mal Mut und Geld abverlangen den Weg zu beschreiten und (ggf über mehrere Instanzen) durchzuhalten. Das wissen die Unternehmen auszunutzen (siehe VW Dieselbetrug - Sachlage und verursachtes Unrecht glasklar, dennoch ewige Prozesse...)
 
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  • Checkliste Fahrzeug Übergabe Händler Beitrag #11
AK67

AK67

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M2 LBB und DKG
Sämtliche Zusagen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus gehen, sind aus meiner Sicht eine Garantie. Garantie bedeutet nicht automatisch, dass alle Defekte damit abgedeckt sind. Macht ja KIA ähnlich.
BTW: Im Fall der Fälle ist weder BMW noch die M-GmbH der Beklagte, sondern immer der Händler.
 
  • Checkliste Fahrzeug Übergabe Händler Beitrag #12

N8f4ll

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Danke für eure vielen Ratschläge :)
 
  • Checkliste Fahrzeug Übergabe Händler Beitrag #13
Menni

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Sämtliche Zusagen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus gehen, sind aus meiner Sicht eine Garantie.

Deine Sicht in allen Ehren, aber was in Endeffekt zählt, ist das, was irgendwo geschrieben steht und da steht ganz klar Gewährleistung!

Das ist auch gut so, denn eine Garantie ist immer freiwillig (BMW gibt GAR KEINE Garantie!) und kann vor allem an Bedingungen geknüpft werden.

Gewährleistung allerdings ist Gesetz und kann von BMW nicht beschnitten werden.

 
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