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<blockquote data-quote="Klutten" data-source="post: 153379" data-attributes="member: 6038"><p>Besser als original? Wie soll denn das gehen?</p><p></p><p>Du hast zwar korrekte Zahlen, aber nicht im richtigen Zusammenhang.</p><p> </p><p>Differenz zwischen M2 und M3/M4:</p><p>Abrollumfang Vorderachse +2,1%</p><p>Abrollumfang Hinterachse +1,6%</p><p> </p><p>Gesetzlich vorgegeben:</p><p>Abrollumfang Toleranz +1% bzw. -4% sind erlaubt. Bei allen anderen Abweichungen bedarf es einer Tachoangleichung.</p><p> </p><p>Die von dir verbaute Kombination liegt außerhalb der Toleranz und ist rein rechtlich so nicht eintragungsfähig. Dazu passt ebenfalls die Aussage eines weiteren Foren-Kollegen, der für die M3-/M4-Bereifung keine Freigabe von BMW erhalten hat, da der Abrollumfang außerhalb des Regelbereiches des ESP und anderer ahrsicherheitsrelevanter Regelsysteme liegt. Ebenfalls gibt es Fahrzeuge mit Tieferlegung, wo die Reifen (scheinbar Michelin) an der Vorderachse innen schleifen.</p><p> </p><p>Die Kollegen vom TÜV sind sicherlich keine Idioten, haben aber in diesem Fall ihre Arbeit nicht richig gemacht und vielleicht in Grenzbereichen eine Fahrzeugsituation geschaffen, die dich mal die Kontrolle über das Fahrzeug kostet kann, wenn die Systeme tatsächlich etwas nicht mehr wegregeln können, aufgrund falscher Informationen vom jeweiligen Rad.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Klutten, post: 153379, member: 6038"] Besser als original? Wie soll denn das gehen? Du hast zwar korrekte Zahlen, aber nicht im richtigen Zusammenhang. Differenz zwischen M2 und M3/M4: Abrollumfang Vorderachse +2,1% Abrollumfang Hinterachse +1,6% Gesetzlich vorgegeben: Abrollumfang Toleranz +1% bzw. -4% sind erlaubt. Bei allen anderen Abweichungen bedarf es einer Tachoangleichung. Die von dir verbaute Kombination liegt außerhalb der Toleranz und ist rein rechtlich so nicht eintragungsfähig. Dazu passt ebenfalls die Aussage eines weiteren Foren-Kollegen, der für die M3-/M4-Bereifung keine Freigabe von BMW erhalten hat, da der Abrollumfang außerhalb des Regelbereiches des ESP und anderer ahrsicherheitsrelevanter Regelsysteme liegt. Ebenfalls gibt es Fahrzeuge mit Tieferlegung, wo die Reifen (scheinbar Michelin) an der Vorderachse innen schleifen. Die Kollegen vom TÜV sind sicherlich keine Idioten, haben aber in diesem Fall ihre Arbeit nicht richig gemacht und vielleicht in Grenzbereichen eine Fahrzeugsituation geschaffen, die dich mal die Kontrolle über das Fahrzeug kostet kann, wenn die Systeme tatsächlich etwas nicht mehr wegregeln können, aufgrund falscher Informationen vom jeweiligen Rad. [/QUOTE]
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