Skinny Norris schrieb:
So, ich könnt kotzen. Habe einen "Fachmann" gefunden, der meine Felgen aufarbeitet.
Er hat bei der Besprechung nochmals erwähnt, dass er zwar nicht billig ist, aber super Arbeit abliefert.
Bei der Besichtigung der Bordsteinschäden hat er gesagt, dass kriegt er wieder hin. Kostet halt 159.- Euro pro Stück.
Da ich meinen M2 liebe, habe ich zugesagt.
Heute habe ich meinen M2 abgeholt. Übel, übel.
Kratzer an einer Felge nicht komplett entfernt (er meinte, er dürfte nicht mehr wegmachen bzgl. TÜV konformität), dann noch Lackläufer, wobei er sagte, die seien gepulvert.
Zudem ist das Drehbild scheiße und der Klarlack, bzw. Pulver, bzw. keine Ahnung hat mit dem Original aber mal garnichts zu tun.
Was würdet ihr machen. Bezahlt habe ich schon.
Hast Du dazu etwas schriftlich mit ihm aufgesetzt?
Prinzipiell würde ich so vorgehen:
- Auftragnehmer auf Mängel hinweisen und die Nachbesserung verlangen (schriftlich, per Einschreiben, mit Fristsetzung 14 Tage zur Rückmeldung, Hinweis auf Ersatzvornahme/Geltnendmachung Schadenersatz nach fruchtlosem Ablauf der Frist)
- Wenn er die Nachbesserung anbietet -> Felgen hinbringen -> danach natürlich wieder prüfen, ob die Mängel beseitigt wurden
- Wenn er die Nachbesserung ablehnt, könntest Du den Mangel per Ersatzvornahme durch eine andere Firma beseitigen lassen, oder Schadenersatz verlangen
-> den letzten Schritt würde ich an Deiner Stelle per Anwalt machen - beachte aber meine Hinweise dazu, s.u.
Dein Problem ist allerdings:
- Du bist in der Nachweispflicht, dass die Arbeiten nicht wie vereinbart ausgeführt wurden
- da es sich um eine Ausbesserung handelt, die ggf. nicht zu 100%igen Erfolg führt, ist der Nachweis schwierig - insbesonderem wenn es dazu keine schriftliche Vereinbarung gibt
- Du hast die Felgen bereits entgegengenommen und bezahlt, das war ungünstig... das Geld befindet sich nun beim Auftragnehmer, freiwillig wird er Dir vermutlich keinen Cent erstatten
- da Du die Felgen entgegengenommen und bezahlt hast, könnte man unterstellen, dass Du mit dem Ergebnis zufrieden warst - gewissermaßen konkludentes Handeln
- Sofern Dir die Macken erst später aufgefallen sind, wäre das evntl. ein Ansatzpunkt - ob Du damit auf dem Rechtsweg eine Chance hast, wage ich aber zu bezweifeln - schließlich ließ sich vorher <-> nachher ja bei der Abholung durch Inaugenscheinnahme prüfen
- das andere Problem ist, dass die Felgen nach der Abholung nun wieder einige Zeit in Deinem Besitz sind. Der Auftragnehmer könnte behaupten, dass die Mängel nach der Abholung entstanden sind
Zusammenfassend würde ich persönlich mich keinesfalls auf einen Rechtsstreit einlassen.
Was Du machen kannst, ist die Fristsetzung zur Mängelbehebung, mit ordentlich Nachdruck und Androhung Ersatzvornahme/Schadenersatz.
Wenn Du Glück hast, reagiert der Auftragnehmer und bessert nach oder erstattet einen Teil der Kosten. Wenn er das nicht tut, würde ich persönlich keine weiteren Schritte unternehmen und die Aktion als Lebenserfahrung verbuchen