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Allgemeines zum BMW 2er
Recht und Versicherung
BMW M2 Eintragungen nach §21 Einzelabnahme
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<blockquote data-quote="mcreuter" data-source="post: 292364" data-attributes="member: 756"><p>Mir wurde das damals nachträglich so erklärt: Sobald eine Komponente eine Einzelabnahme erfordert, müssen sämtliche Nicht-Serien-Teile dieser <strong>Gruppe </strong>zusammen abgenommen werden. Bei mir hieß dann, KW V3 normal eingetragen und dann Einzelabnahme nach §21 für die VMR 710. Die kamen später und mussten in Kombi mit dem V3 abgenommen werden, auch mit Serienbereifung.</p><p>Das böse Erwachen (bis dahin musste ich nichts davon) kam bei der normalen TÜV Prüfung, der die nicht eingetragenen Stahlflex monierte die erst Wochen vorher montiert worden sind. Die ABE ist nicht gültig, da die Fahrwerksgruppe eine Änderung nach §21 hatte. Also wieder eintragen, Schläuche kontrollieren, könnten ja nicht passen mit V3 und VMR Felgen und wieder einen neuen Brief. Bekomme bald ne eigenen Durchwahl bei der Zulassungsstelle für das beantragen einer neuen Betriebserlaubnis. <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite2" alt=";)" title="Wink ;)" loading="lazy" data-shortname=";)" /></p><p>Komponenten einer anderen Gruppe, z.B. Motor und Abgasanlage sind nicht betroffen. Bei Räder/Fahrwerk heisst es aber, ersetze ich die VMR, geht der Zirkus von vorne los und alles muss in Kombi wieder abgenommen werden nach §21.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="mcreuter, post: 292364, member: 756"] Mir wurde das damals nachträglich so erklärt: Sobald eine Komponente eine Einzelabnahme erfordert, müssen sämtliche Nicht-Serien-Teile dieser [B]Gruppe [/B]zusammen abgenommen werden. Bei mir hieß dann, KW V3 normal eingetragen und dann Einzelabnahme nach §21 für die VMR 710. Die kamen später und mussten in Kombi mit dem V3 abgenommen werden, auch mit Serienbereifung. Das böse Erwachen (bis dahin musste ich nichts davon) kam bei der normalen TÜV Prüfung, der die nicht eingetragenen Stahlflex monierte die erst Wochen vorher montiert worden sind. Die ABE ist nicht gültig, da die Fahrwerksgruppe eine Änderung nach §21 hatte. Also wieder eintragen, Schläuche kontrollieren, könnten ja nicht passen mit V3 und VMR Felgen und wieder einen neuen Brief. Bekomme bald ne eigenen Durchwahl bei der Zulassungsstelle für das beantragen einer neuen Betriebserlaubnis. ;) Komponenten einer anderen Gruppe, z.B. Motor und Abgasanlage sind nicht betroffen. Bei Räder/Fahrwerk heisst es aber, ersetze ich die VMR, geht der Zirkus von vorne los und alles muss in Kombi wieder abgenommen werden nach §21. [/QUOTE]
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