21alex07
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Hallo zusammen,
seit geraumer Zeit lese ich mich durch die verschiedenen Threads bezüglich Felgen/Reifenkombinationen. Mittlerweile habe ich mir verschiedene Felgen ausgesucht, die mir gefallen könnten. Einige davon kommen auch in den Threads vor. Üblicherweise fehlen da aber diverse Informationen, wie das mit der Eintragung geklappt hat.
Ich nenne mal zwei Felgenbeispiele mit konkreten Fragen:
1.) Oxigin 18 concave, 8,5 x 19, ET 35 vorne und hinten.
a) Diese Felgengröße und Breite sei von einigen Forumsmitgliedern schon eingetragen worden. Es heißt dann "das müsste passen, ich fahr mal zum TÜV und schau, ob der das einträgt" (so oder ähnlich). Im Gutachten steht allerdings u. a. drin "Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen.". Demnach passt es nicht und man muss den Kotflügel ziehen oder sehe ich das falsch? Der Prüfer guckt doch erstmal nur ins Gutachten und entscheidet nicht spontan, ob es passt. Oder vertue ich mich da?
b) Wie teuer wäre es, die Kotflügel entsprechend anzupassen?
c) Um wie viel müsste man die ziehen? Kann man das dem Gutachten gemäß des Textes oben entnehmen, oder macht das ein Karosseriebauer nach Augenmaß? (nur interessehalber)
2.) Dann gibt es wiederum Felgen, die Forumsmitglieder drauf haben, wofür ich allerdings kein passendes Gutachten gefunden habe. Bspw. die Borbet GTX.
a) Was muss man tun, um solche Felgen fahren zu dürfen?
Gruß Alex
seit geraumer Zeit lese ich mich durch die verschiedenen Threads bezüglich Felgen/Reifenkombinationen. Mittlerweile habe ich mir verschiedene Felgen ausgesucht, die mir gefallen könnten. Einige davon kommen auch in den Threads vor. Üblicherweise fehlen da aber diverse Informationen, wie das mit der Eintragung geklappt hat.
Ich nenne mal zwei Felgenbeispiele mit konkreten Fragen:
1.) Oxigin 18 concave, 8,5 x 19, ET 35 vorne und hinten.
a) Diese Felgengröße und Breite sei von einigen Forumsmitgliedern schon eingetragen worden. Es heißt dann "das müsste passen, ich fahr mal zum TÜV und schau, ob der das einträgt" (so oder ähnlich). Im Gutachten steht allerdings u. a. drin "Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen.". Demnach passt es nicht und man muss den Kotflügel ziehen oder sehe ich das falsch? Der Prüfer guckt doch erstmal nur ins Gutachten und entscheidet nicht spontan, ob es passt. Oder vertue ich mich da?
b) Wie teuer wäre es, die Kotflügel entsprechend anzupassen?
c) Um wie viel müsste man die ziehen? Kann man das dem Gutachten gemäß des Textes oben entnehmen, oder macht das ein Karosseriebauer nach Augenmaß? (nur interessehalber)
2.) Dann gibt es wiederum Felgen, die Forumsmitglieder drauf haben, wofür ich allerdings kein passendes Gutachten gefunden habe. Bspw. die Borbet GTX.
a) Was muss man tun, um solche Felgen fahren zu dürfen?
Gruß Alex