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M240i Neufahrzeug direkt Tausch in Jahreswagen M2
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<blockquote data-quote="Bazille" data-source="post: 188153" data-attributes="member: 6655"><p>naja, naja - will Dir die Träume nicht nehmen. Geradeaus mit Leistungskit würde ich Dir zustimmen. Aber in der Kurve hast Du gegen einen M2 absolut keine Chance. Ich komme von der 35er/40er Ecke und bin auf einen M2 umgestiegen. Ich hatte vorher auch ein Schnitzer-RS-FW. Kannst Du knicken. Das ist so ein Unterschied, schon zu einem serienmässigen M2. Du musst am M240i eigentlich alles, was Fahrwerk ist austauschen. Da bist Du in Summe aber deutlich teurer als ein M2. Die 80mm Mehr Spurbreite, die breiteren Reifen, etc. machen wirklich viel aus.</p><p></p><p>Es bleibt sogesehen nur der Weg, den M240i vertraglich in einen M2 zu konvertieren oder halt den M240i zu verkaufen und einen M2(C) als Jahreswagen zu erwerben.</p><p></p><p>Auch bei den Lieferfristen ist man vertraglich meist im Hintertreffen - in den Verträgen steht "unverbindliche Bestellung" oder "unverbindlicher Liefertermin". Soweit ich weiss, sind dann 3 Monate Terminverzug zu akzeptieren. Aber hier muss ein fachkundiger Anwalt mal sein Statement zu abgeben.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Bazille, post: 188153, member: 6655"] naja, naja - will Dir die Träume nicht nehmen. Geradeaus mit Leistungskit würde ich Dir zustimmen. Aber in der Kurve hast Du gegen einen M2 absolut keine Chance. Ich komme von der 35er/40er Ecke und bin auf einen M2 umgestiegen. Ich hatte vorher auch ein Schnitzer-RS-FW. Kannst Du knicken. Das ist so ein Unterschied, schon zu einem serienmässigen M2. Du musst am M240i eigentlich alles, was Fahrwerk ist austauschen. Da bist Du in Summe aber deutlich teurer als ein M2. Die 80mm Mehr Spurbreite, die breiteren Reifen, etc. machen wirklich viel aus. Es bleibt sogesehen nur der Weg, den M240i vertraglich in einen M2 zu konvertieren oder halt den M240i zu verkaufen und einen M2(C) als Jahreswagen zu erwerben. Auch bei den Lieferfristen ist man vertraglich meist im Hintertreffen - in den Verträgen steht "unverbindliche Bestellung" oder "unverbindlicher Liefertermin". Soweit ich weiss, sind dann 3 Monate Terminverzug zu akzeptieren. Aber hier muss ein fachkundiger Anwalt mal sein Statement zu abgeben. [/QUOTE]
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