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<blockquote data-quote="Klutten" data-source="post: 203137" data-attributes="member: 6038"><p>Du wirst auch keine klare Aussage bekommen, da die Leute sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben. Fakt ist, dass die Radabdeckung an der Hinterachse mit 10mm Spurplatten nicht mehr nach EG gewährleistet ist (Räder stehen über die Radhauskante hinaus) und daher in der Theorie keine Änderungsabnahme nach §19(3) mehr möglich ist. Es kommt nur eine Bewertung nach StVZO in Frage, wo die Anforderungen eben andere sind. Da bist du dann im Bereich einer Einzelgenehmigung nach §21 StVZO. Freigängig sollte das ganze wohl sein, denn bis jetzt wurde nur viel über die Radabdeckung gesprochen, über mangelnde Platzverhältnisse hat noch niemand geklagt - knapp wird es hinten aber sicher sein.</p><p></p><p>Wie das der Prüfer bei dir vor Ort sieht, musst du selbst herausfinden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Klutten, post: 203137, member: 6038"] Du wirst auch keine klare Aussage bekommen, da die Leute sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben. Fakt ist, dass die Radabdeckung an der Hinterachse mit 10mm Spurplatten nicht mehr nach EG gewährleistet ist (Räder stehen über die Radhauskante hinaus) und daher in der Theorie keine Änderungsabnahme nach §19(3) mehr möglich ist. Es kommt nur eine Bewertung nach StVZO in Frage, wo die Anforderungen eben andere sind. Da bist du dann im Bereich einer Einzelgenehmigung nach §21 StVZO. Freigängig sollte das ganze wohl sein, denn bis jetzt wurde nur viel über die Radabdeckung gesprochen, über mangelnde Platzverhältnisse hat noch niemand geklagt - knapp wird es hinten aber sicher sein. Wie das der Prüfer bei dir vor Ort sieht, musst du selbst herausfinden. [/QUOTE]
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