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<blockquote data-quote="toxic" data-source="post: 204348" data-attributes="member: 7527"><p>Also, erstmal danke für die technische Hilfestellung. Mein Problem wurde nun endlich (offensichtlich bzw. hoffentlich) gelöst.</p><p></p><p>Und auch danke für die "potenten", rechtlichen Hilfestellungen. Niemand sollte sich abschrecken lassen von "man wandelt nicht so einfach". Natürlich hat man laut Schuldrecht das Recht zu wandeln. Das kostet natürlich Zeit und evtl. Geld, darüber sollte sich jeder im Klaren sein. Der Händler wird euch natürlich nicht eben mal so und ohne Gegenwehr das Geld zurück überweisen. Also am Besten vorher den Rechtsanwalt anrufen, beraten lassen und auf jeden Fall Fristen für die Reparatur setzen.</p><p></p><p>Mein Händler hat die Münchner Kollegen kontaktiert und ich sollte bis Ende Februar warten. Allerdings nicht auf die Reparatur, sondern dort war lediglich ein Beratungsgespräch eben genannter Kollegen datiert. Meine Anfrage doch kulant zu sein und mir bis dahin wenigstens einen Leihwagen anzubieten, wurde abgelehnt. Darauf hin habe ich eine Frist gesetzt und durchklingen lassen, dass ich mit meiner Rechtsberatung und der Schiedsstelle auch über eine mögliche Wandlung gesprochen habe.</p><p></p><p>Das Wochenende nach meiner Mail (Freitag abgeschickt) hat man mich dann angerufen und mir eine M-Performance Anlage ohne Aufpreis angeboten. Diese ist nun verbaut und das Störgeräusch ist weg. Da das Problem der Serienanlage offensichtlich nicht behoben wurde, wurde mir auch die Ursache des Fehlers nicht genannt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="toxic, post: 204348, member: 7527"] Also, erstmal danke für die technische Hilfestellung. Mein Problem wurde nun endlich (offensichtlich bzw. hoffentlich) gelöst. Und auch danke für die "potenten", rechtlichen Hilfestellungen. Niemand sollte sich abschrecken lassen von "man wandelt nicht so einfach". Natürlich hat man laut Schuldrecht das Recht zu wandeln. Das kostet natürlich Zeit und evtl. Geld, darüber sollte sich jeder im Klaren sein. Der Händler wird euch natürlich nicht eben mal so und ohne Gegenwehr das Geld zurück überweisen. Also am Besten vorher den Rechtsanwalt anrufen, beraten lassen und auf jeden Fall Fristen für die Reparatur setzen. Mein Händler hat die Münchner Kollegen kontaktiert und ich sollte bis Ende Februar warten. Allerdings nicht auf die Reparatur, sondern dort war lediglich ein Beratungsgespräch eben genannter Kollegen datiert. Meine Anfrage doch kulant zu sein und mir bis dahin wenigstens einen Leihwagen anzubieten, wurde abgelehnt. Darauf hin habe ich eine Frist gesetzt und durchklingen lassen, dass ich mit meiner Rechtsberatung und der Schiedsstelle auch über eine mögliche Wandlung gesprochen habe. Das Wochenende nach meiner Mail (Freitag abgeschickt) hat man mich dann angerufen und mir eine M-Performance Anlage ohne Aufpreis angeboten. Diese ist nun verbaut und das Störgeräusch ist weg. Da das Problem der Serienanlage offensichtlich nicht behoben wurde, wurde mir auch die Ursache des Fehlers nicht genannt. [/QUOTE]
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