Kurze Frage zum TÜV

Diskutiere Kurze Frage zum TÜV im Small Talk Forum im Bereich Community; Die Herren, finde kein passendes Thema zum TÜV. Es kommen aber immer wieder Fragen auf wie und was geht. Da hier 1-2 TÜV Prüfer sind, denke ich...
  • Kurze Frage zum TÜV Beitrag #1

M2Flo

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Die Herren,

finde kein passendes Thema zum TÜV. Es kommen aber immer wieder Fragen auf wie und was geht. Da hier 1-2 TÜV Prüfer sind, denke ich könnten hier was zusammenfassen.

Meine Frage:

Die Recaro Pole Position haben eine ABE für diverse Fahrzeuge jedoch nicht für den M2. Wenn diese ein Prüfer eintragen würde, wäre das im Extremfall nichtig da die Betriebserlaubnis erlischt? Fällt das unter diese "Gefälligkeitseintragung"?

- Macht es dann einen Unterschied ob man Recaro PolePosition oder Recaro Profi SPG eintragen würde? Weil beide eigentlich nicht eintragungsfähig wären?
- Angenommen man hat Bremsbeläge verbaut die auch keine ABE haben. Dann ist doch auch die BE ausser Kraft?
Macht es einen Unterschied ob man ein Teil verbaut hat ohne ABE oder 5? Keine BE ist keine BE und der Umfang ist dann egal? Oder wird relativiert? Was kostet das wenn man erwischt wird? Pro Teil oder Pauschal?

Wenn ich Aliexpressspiegelkappen montiere, tritt doch schon der Fall oben ein? Wenn ich nun Räder und Sitze montiere die weder eingetragen sind noch jemand eintragen würde, ist bei einem Unfall egal was wie und wo oder wird geguckt wieso der Unfall passiert ist und ob eines der nicht legalen Teile dafür verantwortlich war?
 
  • Kurze Frage zum TÜV Beitrag #2
Pimpnase

Pimpnase

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Warum sollte eine Eintragung durch einen offiziellen TÜVler eine Gefälligkeit sein? Es würde halt eine Einzelabnahme stattfinden (müssen) und danach darfst Du damit rumfahren, wie die Fahrzeuge, für welche die ABE gilt. Ob Du natürlich alle Unterlagen bringen kannst, um eine Einzelabnahme durchzubekommen, das steht auf einem anderen Blatt.
 
  • Kurze Frage zum TÜV Beitrag #3
Fallout

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Weil der offizielle tüv Prüfer den ein oder anderen Euro bekommt und dafür eben sehr kulant Sachen einträgt.
Gefälligkeitsgutachten, kennt man doch!
 
  • Kurze Frage zum TÜV Beitrag #4
Pimpnase

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Gefälligkeitsgutachten, kennt man doch!
Ja? Ich kenne das nicht, aber ich hab vielleicht auch keine Gutachter, die sich schmieren lassen getroffen. Wenn Du willst, dass es sich um ein "echtes" Gutachten handelt, dann lass es doch einfach machen. Solange da keine krummen Dinger bei gedreht werden, kann sich am Gutachten auch keiner stören.
 
  • Kurze Frage zum TÜV Beitrag #5
Fallout

Fallout

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Mensch Pimpnase, du kennst ja wohl den Begriff "Gefälligkeitsgutachten"??
Hier, etwas Bildungsfernsehen umsonst. Der Klassiker!
 
  • Kurze Frage zum TÜV Beitrag #6
Klutten

Klutten

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finde kein passendes Thema zum TÜV. Es kommen aber immer wieder Fragen auf wie und was geht. Da hier 1-2 TÜV Prüfer sind, denke ich könnten hier was zusammenfassen.

Meine Frage:
Die Recaro Pole Position haben eine ABE für diverse Fahrzeuge jedoch nicht für den M2. Wenn diese ein Prüfer eintragen würde, wäre das im Extremfall nichtig da die Betriebserlaubnis erlischt? Fällt das unter diese "Gefälligkeitseintragung"?

- Macht es dann einen Unterschied ob man Recaro PolePosition oder Recaro Profi SPG eintragen würde? Weil beide eigentlich nicht eintragungsfähig wären?

Das Thema in Gänze hier aufzudröseln würde echt den Rahmen sprengen. Grundsätzlich gilt, dass das Sicherheitsniveau des Herstellers nicht herabgesetzt werden darf und alle serienmäßigen Airbags bei der Typgenehmigung berücksichtigt werden. Deren Ausbau ist nicht zulässig, es sei denn, der Hersteller bestätigt dir dieses. Da unsere 2er BMWs die seitlichen Airbags in den Sitzen haben, fallen grundsätzlich alle Sitze raus, die so etwas nicht haben. Trägt dir jemand trotzdem Sitze ohne Airbag ein, dann müsste er bestätigen, dass das vorher vom Hersteller genehmigte Sicherheitsniveau sich nicht verschlechtert - und das kann niemand. Hier könnte man im Falle einer Eintragung durchaus von Gefälligkeit sprechen, häufig reimen sich diverse Sachverständige aber irgendwas zusammen und behaupten dann für sich, dass das überhaupt kein Problem sei und völlig legitim. Manche machen es auch, weil sie das schon immer so gemacht haben und bedenken dabei nicht, dass sich seit weit über 10 Jahren diverse Richtlinien in Bezug auf Personenschutz (innen wie außen) massiv geändert haben.

Das Thema ABE und Sitz muss man auch etwas differenziert betrachten. Sitze haben eine allgemeingültige ABE, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Bis hier kommt noch kein Fahrzeug ins Spiel. Das passiert erst, wenn es um die Adaption geht und das geschieht eigentlich immer in Form einer ABE für die entsprechende Sitzkonsole für Fahrzeug XY. Hier werden dann für jeden Fahrzeugtyp Auflagen festgelegt, die Gesichtspunkte wie Verstellbarkeit, Neigung, hinterer Einstieg usw. betrachten. Gerade diese Punkte disqualifizieren häufig geschraubte Konsolen ohne diese Eigenschaften.

...und jetzt komme bitte keiner damit, dass das mit einem DMSB-Wagenpass problemlos funktioniert. Dieser ist vorrangig dazu gedacht, einen Rennwagen zumindest soweit StVZO-konform zu bekommen, dass man problemlos zwischen Wertungsprüfungen oder Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen fahren darf.

...mehr ins Detail möchte ich nicht gehen, da das sicher sonst ein Fass ohne Boden wird.
 
  • Kurze Frage zum TÜV Beitrag #7

M2Flo

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Ok vielen Dank für die Ausführung. Gestern kam zufällig ein Video auf YT con CF Dynamic genau darüber. Also nicht ultra ausführlich, aber ein entscheidender Satz.

Mir ging es um den Versicherungsschutz.

Angenommen man baut einen schlenz Sitz ein, auch mit Abnahme und hat einen Unfall. Es ist doch entscheidend ob das besagte Teil relevant für den Unfall war.

- Also Auffahrunfall und Sitz > sollte kein Problem werden
- Nachbau Felgen ohne ABE die bricht und den Unfall verursache > Problem

Mir ging es eher darum, das nicht pauschal der Versicherungsschutz erlischt, wenn ein "illegales" Bauteil verbaut wird.
 
  • Kurze Frage zum TÜV Beitrag #8
Kandan

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Ja der Malte macht da immer gute Videos drüber :)
Letztes Mal gings um Lautstärkemessungen. Auch interessant.
 
  • Kurze Frage zum TÜV Beitrag #9
Fallout

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Ok vielen Dank für die Ausführung. Gestern kam zufällig ein Video auf YT con CF Dynamic genau darüber. Also nicht ultra ausführlich, aber ein entscheidender Satz.

Mir ging es um den Versicherungsschutz.

Angenommen man baut einen schlenz Sitz ein, auch mit Abnahme und hat einen Unfall. Es ist doch entscheidend ob das besagte Teil relevant für den Unfall war.

- Also Auffahrunfall und Sitz > sollte kein Problem werden
- Nachbau Felgen ohne ABE die bricht und den Unfall verursache > Problem

Mir ging es eher darum, das nicht pauschal der Versicherungsschutz erlischt, wenn ein "illegales" Bauteil verbaut wird.

Nein der Versschutz erlischt nicht unbedingt. Einfach mal googeln gibts bestimmt iwo nachzulesen.
Wäre ja auch zu lustig wenn sich die Versicherung aus der Leistungspflicht nehmen könnte, wenn man eine illegale Kennzeichenbeleuchtung hat.
 
  • Kurze Frage zum TÜV Beitrag #10

lennyfellmeth

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Hat hier jemand den aktuellen Stand bezüglich TÜV? Da gab es ja anscheinend eine Änderung was alles schwieriger macht.
Was sind denn mittlerweile die Voraussetzungen
 
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