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<blockquote data-quote="Kleinhorn" data-source="post: 254144" data-attributes="member: 9611"><p>Ich habe trotz der Texte noch Verständnisschwierigkeiten zur Abnahme. Auf der Homepage wird auf §21STVO verwiesen...ich habe zu wenig Ahnung, aber es läuft doch auf das hinaus</p><p></p><p> " Die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO bezeichnet die offizielle Abnahme des Einbaus, des Anbaus, des Ausbaus oder des Abbaus von Teilen an einem Fahrzeug und wird durch einen amtlich anerkannten <a href="https://kfz-serviceportal.de/lexikon/kfz-sachverstaendige/" target="_blank">Sachverständigen</a> oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) oder einen Prüfingenieur (PI) von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (aaÜO) durchgeführt. Zu diesen Überwachungsorganisationen gehören beispielsweise <a href="https://kfz-serviceportal.de/pruefstellen-marken/tuev/" target="_blank">TÜV</a>, <a href="https://kfz-serviceportal.de/pruefstellen-marken/dekra/" target="_blank">DEKRA</a>, <a href="https://kfz-serviceportal.de/pruefstellen-marken/kues/" target="_blank">KÜS</a> und <a href="https://kfz-serviceportal.de/pruefstellen-marken/gtue/" target="_blank">GTÜ</a>."</p><p>Oder </p><p>" Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 2 StVZO (Abnahmen)</p><p>Liegt für eine technische Änderung am Fahrzeug kein TG bzw. keine ABE vor, dann muss eine Begutachtung gemäß § 19 Abs. 2 erfolgen, um die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu bestätigen. Der Sachverständige muss in diesem Fall alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TG bzw. der ABE erforderlich wären. Dafür wird der erforderliche Zeitaufwand nach dem offiziellen Stundensatz in Rechnung gestellt. "</p><p> </p><p>Im Shop wird eine Prüfung mit 149 Euro angezeigt und gleichzeitig auf die örtliche Prüfstelle verwiesen...raff ich ich nicht...soll man die Abnahme zweimal zahlen oder geht es um die Beischeinigung, die dann zusätzlich in Rechnung gestellt wird ?</p><p>Warum wird beim Kauf einer Haube nicht entsprechendes Papier mitgeliefert....von mir aus mit Hologramm oder was auch immer ? </p><p>Wenn ich die Hauben in DE fahren will, komm ich um eine Abnahme nicht herum und brauche entsprechende Papiere wie ein Teilegutachten</p><p></p><p>Gruß</p><p>Pedda</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kleinhorn, post: 254144, member: 9611"] Ich habe trotz der Texte noch Verständnisschwierigkeiten zur Abnahme. Auf der Homepage wird auf §21STVO verwiesen...ich habe zu wenig Ahnung, aber es läuft doch auf das hinaus " Die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO bezeichnet die offizielle Abnahme des Einbaus, des Anbaus, des Ausbaus oder des Abbaus von Teilen an einem Fahrzeug und wird durch einen amtlich anerkannten [URL='https://kfz-serviceportal.de/lexikon/kfz-sachverstaendige/']Sachverständigen[/URL] oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) oder einen Prüfingenieur (PI) von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (aaÜO) durchgeführt. Zu diesen Überwachungsorganisationen gehören beispielsweise [URL='https://kfz-serviceportal.de/pruefstellen-marken/tuev/']TÜV[/URL], [URL='https://kfz-serviceportal.de/pruefstellen-marken/dekra/']DEKRA[/URL], [URL='https://kfz-serviceportal.de/pruefstellen-marken/kues/']KÜS[/URL] und [URL='https://kfz-serviceportal.de/pruefstellen-marken/gtue/']GTÜ[/URL]." Oder " Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 2 StVZO (Abnahmen) Liegt für eine technische Änderung am Fahrzeug kein TG bzw. keine ABE vor, dann muss eine Begutachtung gemäß § 19 Abs. 2 erfolgen, um die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu bestätigen. Der Sachverständige muss in diesem Fall alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TG bzw. der ABE erforderlich wären. Dafür wird der erforderliche Zeitaufwand nach dem offiziellen Stundensatz in Rechnung gestellt. " Im Shop wird eine Prüfung mit 149 Euro angezeigt und gleichzeitig auf die örtliche Prüfstelle verwiesen...raff ich ich nicht...soll man die Abnahme zweimal zahlen oder geht es um die Beischeinigung, die dann zusätzlich in Rechnung gestellt wird ? Warum wird beim Kauf einer Haube nicht entsprechendes Papier mitgeliefert....von mir aus mit Hologramm oder was auch immer ? Wenn ich die Hauben in DE fahren will, komm ich um eine Abnahme nicht herum und brauche entsprechende Papiere wie ein Teilegutachten Gruß Pedda [/QUOTE]
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