7 Tage Rückgaberecht

Diskutiere 7 Tage Rückgaberecht im Mein BMW 2er Forum im Bereich Vorstellung; Hallo. Kann mir jemand erklären was das genau bedeutet? Habe einen M2 gekauft und jetzt wird mir gesagt das ich einen Monat für die Eintragung von...
  • 7 Tage Rückgaberecht Beitrag #1

AlfRomeo

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Hallo. Kann mir jemand erklären was das genau bedeutet? Habe einen M2 gekauft und jetzt wird mir gesagt das ich einen Monat für die Eintragung von allen Anbauteilen warten muss weil sie nicht von BMW stammen
 
  • 7 Tage Rückgaberecht Beitrag #2
Graf Koks

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Du hast von privat gekauft, also den Vertrag schon unterschrieben, obwohl Du gar nicht wissen konntest,
ob die Anbauteile überhaupt eintragfähig sind??
 
  • 7 Tage Rückgaberecht Beitrag #3

AlfRomeo

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Nein bei einem Vertragshändler. Alles Bmw M-PERFORMANCE Teile. Sehen auch so aus. Einen Tag nach dem Kauf wurde mir gesagt das alles noch eingetragen werden muss. Würde einen Monat dauern. Der Verkäufer ist plötzlich Nicht mehr bei dem Händler tätig

M PERFORMANCE wurde mir gesagt
 
  • 7 Tage Rückgaberecht Beitrag #4
Graf Koks

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Das dauert doch keinen Monat.
Die Händler haben fast jeden Tag TÜV / DEKRA & Co. im Haus.
Das sollte, wenn es wirklich M-Performance-Teile sind, in spätestens 3 Tagen vom Tisch sein.
...ob Dein Verkäufer noch da ist oder nicht.
 
  • 7 Tage Rückgaberecht Beitrag #5

AlfRomeo

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Es sind wie sich jetzt herausgestellt hat allesamt KEINE M PERFORMANCE Teile. Ein Schweizer Vertragshändler. 7 Tage Umtauschrecht steht immer bei jeder Anzeige BPS bei den Händlern. Mir geht es darum ob das ohne weiteres zu machen ist mit dem Umtauschrecht
 
  • 7 Tage Rückgaberecht Beitrag #6
Graf Koks

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Innerhalb von 11 Minuten sind es jetzt doch keine MP-Teile??
 
  • 7 Tage Rückgaberecht Beitrag #7

AlfRomeo

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Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt, laut Verkäufer sind es M PERFORMANCE Teile gewesen. Ich habe den Wagen letzten Donnerstag gekauft. Übergabe sollte der jetzige Freitag sein. Am Montag wurde ich angerufen das die Übergabe nicht stattfinden kann weil alle Anbauteile eingetragen werden müssen weil es plötzlich keine M PERFORMANCE Teile sind und das ungefähr 1 Monat dauern würde die einzutragen
 
  • 7 Tage Rückgaberecht Beitrag #8
Bastor

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14 Tage rücktrittsrecht vom Kauf
Keine Ahnung ob Schweizer Gesetze da anders sind - und wenn die Rechnung M-Performance Teile mit Teilenummer ausweist oder im Kaufvertrag explizit die M-Performance Teile auflistet, dann hast du doch deinen Hebel.
 
  • 7 Tage Rückgaberecht Beitrag #9

Gast8128

Guest
Hallo. Kann mir jemand erklären was das genau bedeutet? Habe einen M2 gekauft und jetzt wird mir gesagt das ich einen Monat für die Eintragung von allen Anbauteilen warten muss weil sie nicht von BMW stammen
Ganz ehrlich und bitte nicht falsch verstehen - wenn hier nicht zufällig ein Jurist zugegen ist, der sich mit solchen Dingen (Vertrags-/Sachenrecht) auskennt, noch dazu den spezifischen Ausprägungen in der Schweiz, wird für Dich keine wirklich zufriedenstellende Auskunft zustandekommen.

Es klingt ein wenig nach Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften, ggf. Nachbesserung sowie einem verbrieften Rücktrittsrecht, dessen genaue Bestimmungen wir nicht kennen

Red mit dem Händler als Deinen Vertragspartner (das der Verkäufer nicht mehr dort arbeitet, ist keine Hinderungsgrund) und hol Dir ggf. professionelle Hilfe.
 
  • 7 Tage Rückgaberecht Beitrag #10

Suchor

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Denke da kann dir nur ein Jurist richtig helfen.....
 
  • 7 Tage Rückgaberecht Beitrag #11
Bastor

Bastor

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Denke da kann dir nur ein Jurist richtig helfen.....

Da kann vor allem mal das Mundwerk helfen - das ist zum sprechen da. Und dann klärt man das - am besten persönlich vor Ort - direkt mit den Beteiligten.
Was hier immer alles direkt zum Anwalt laufen.
 
  • 7 Tage Rückgaberecht Beitrag #12
Klutten

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Wenn es genau dieses Auto sein soll (und von dem kennen wir quasi kein einziges Detail), dann kann man auch selbst in die Offensive gehen und mit einer örtlichen Prüforganisation die nötigen Eintragungen durchsprechen. Den verkaufenden Händler muss man natürlich mit ins Boot nehmen, denn der soll ja schlussendlich die Kosten tragen.
 
  • 7 Tage Rückgaberecht Beitrag #13
Nicolas

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14 Tage rücktrittsrecht vom Kauf
Keine Ahnung ob Schweizer Gesetze da anders sind - und wenn die Rechnung M-Performance Teile mit Teilenummer ausweist oder im Kaufvertrag explizit die M-Performance Teile auflistet, dann hast du doch deinen Hebel.

Gelten die 14 Tage nicht nur für nicht persönlich geschlossene Verträge im Sinne des Fernabsatzgesetzes? (Onlinekäufe o.Ä.?)

Ich könnte mir aber vorstellen, dass Du wegen eines Sachmangels vom Kauf zurücktreten kannst. Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, würde ich auch erstmal mit dem Händler sprechen.
 
  • 7 Tage Rückgaberecht Beitrag #14
awi

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Du hast doch bestimmt ein schriftliches Angebot bekommen oder es wurde sogar eine Anzeige geschaltet...was stand denn drin? Wie wurde der Wagen angeboten?
 
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