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<blockquote data-quote="Erebor" data-source="post: 253283" data-attributes="member: 4443"><p>Dass liegt daran, dass der Hersteller selbst den Modus bestimmen kann, in welchem das Auto im Stand gemessen wird.</p><p>Die Prüfung und Zulassung der Geräuschemissionswerte läuft wie folgt ab:</p><p></p><ol> <li data-xf-list-type="ol">Das zulässige Fahrgeräusch wird ermittelt, dafür gibts ne Tabelle, ist in erster Linie vom Bj (Typgenehmigung) und dem Leistungsgewicht abhängig.</li> <li data-xf-list-type="ol">Das Fahrgeräusch muss zwingend eingehalten werden. Bei neueren Baujahren dazu im lautesten Fahrmodus.</li> <li data-xf-list-type="ol">Ist das Fahrgeräusch eingehalten, wird das Standgeräusch ermittelt. Dies unterliegt keinen Grenzwerten und kann vom Hersteller selber noch festgelegt werden. Das Standgeräusch kann also 120dbA sein, sofern das Fahrgeräusch alle Grenzwerte eingehalten hat, ist es egal, wie laut das Standgeräusch ist.</li> </ol><p>Wichtig zu wissen ist, dass das Standgeräusch immer nur ein Vergleichswert (auch Referenzwert genannt) darstellt.</p><p>Der Hersteller gibt den Referenzwert vor, den das Fahrzeug im Stand einzuhalten hat. Mit diesem Referenzwert wird dann verglichen. Logischerweise muss der Fahrmodus hierbei auch übereinstimmen, sonst ist diese Vergleichsmessung für nix. Und genau das ist der Punkt, den Polizisten nicht verstehen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Erebor, post: 253283, member: 4443"] Dass liegt daran, dass der Hersteller selbst den Modus bestimmen kann, in welchem das Auto im Stand gemessen wird. Die Prüfung und Zulassung der Geräuschemissionswerte läuft wie folgt ab: [LIST=1] [*]Das zulässige Fahrgeräusch wird ermittelt, dafür gibts ne Tabelle, ist in erster Linie vom Bj (Typgenehmigung) und dem Leistungsgewicht abhängig. [*]Das Fahrgeräusch muss zwingend eingehalten werden. Bei neueren Baujahren dazu im lautesten Fahrmodus. [*]Ist das Fahrgeräusch eingehalten, wird das Standgeräusch ermittelt. Dies unterliegt keinen Grenzwerten und kann vom Hersteller selber noch festgelegt werden. Das Standgeräusch kann also 120dbA sein, sofern das Fahrgeräusch alle Grenzwerte eingehalten hat, ist es egal, wie laut das Standgeräusch ist. [/LIST] Wichtig zu wissen ist, dass das Standgeräusch immer nur ein Vergleichswert (auch Referenzwert genannt) darstellt. Der Hersteller gibt den Referenzwert vor, den das Fahrzeug im Stand einzuhalten hat. Mit diesem Referenzwert wird dann verglichen. Logischerweise muss der Fahrmodus hierbei auch übereinstimmen, sonst ist diese Vergleichsmessung für nix. Und genau das ist der Punkt, den Polizisten nicht verstehen. [/QUOTE]
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