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<blockquote data-quote="Thommy12" data-source="post: 256020" data-attributes="member: 7775"><p>Ich glaube, er hat schon recht, bei keinem meiner ZLB II stehen Änderungen drin. Bei uns reicht das Mitführen der Abnahmebescheinigungen des z.B. TÜV!</p><p>Lt. Netz muss nur folgendes in der ZLB II geändert werden...</p><ul> <li data-xf-list-type="ul"><em><em>Zulassungsbescheinigung Teil II (nur, wenn sich die nachfolgend genannten Daten ändern: <br /> - die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, - die Fahrzeugklasse (z. B. wird PKW zum LKW umgebaut und umgekehrt),<br /> - die Art des Fahrzeugaufbaus (z. B. wird ein LKW zum Verkaufsfahrzeug umgebaut)<br /> - der Hubraum, Nennleistung, -drehzahl<br /> - Kraftstoffart / Energiequelle (z. B. wird ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit einer Gasnachrüstanlage ausgestattet)<br /> - Merkmal zur Betriebserlaubnis (z. B. wird für das Fahrzeug von der Zulassungsbehörde nach Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis eine neue Betriebserlaubnis zugeteilt)</em></em></li> </ul></blockquote><p></p>
[QUOTE="Thommy12, post: 256020, member: 7775"] Ich glaube, er hat schon recht, bei keinem meiner ZLB II stehen Änderungen drin. Bei uns reicht das Mitführen der Abnahmebescheinigungen des z.B. TÜV! Lt. Netz muss nur folgendes in der ZLB II geändert werden... [LIST] [*][I][I]Zulassungsbescheinigung Teil II (nur, wenn sich die nachfolgend genannten Daten ändern: - die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, - die Fahrzeugklasse (z. B. wird PKW zum LKW umgebaut und umgekehrt), - die Art des Fahrzeugaufbaus (z. B. wird ein LKW zum Verkaufsfahrzeug umgebaut) - der Hubraum, Nennleistung, -drehzahl - Kraftstoffart / Energiequelle (z. B. wird ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit einer Gasnachrüstanlage ausgestattet) - Merkmal zur Betriebserlaubnis (z. B. wird für das Fahrzeug von der Zulassungsbehörde nach Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis eine neue Betriebserlaubnis zugeteilt)[/I][/I] [/LIST] [/QUOTE]
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