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BMW M240i BSI-Paket / Service Bremsflüssigkeit + HU/AU - Aktiver Fußgängerschutz / Gasdruckfedern
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<blockquote data-quote="JR2017" data-source="post: 279311" data-attributes="member: 5268"><p>Hallo, ich hatte jetzt das gleiche Unterfangen bei der TÜV Vorstellung nach 5 Jahren (3+2), es kommt bei den F22/23 auf die Ausstattungsvariante an! </p><p>Beim M240i ist der passive Fußgängerschutz über die 'M' Ausstattung automatisch mit drin.</p><p></p><p>Hat damit zu tun, wie die Karosserie Variante bei den Crashtests eingestuft wird, respektive einen Vorteil bei der Einstufung in der Fahrzeugversicherung eingestuft wird.</p><p>Und natürlich ob das Auto ein 'Flottenauto' ... sprich bei den Miet- oder Leasingflotten unterwegs ist, denn dann hat das jeweilige Modell solche Features meist nicht drinnen, da es den Flottenfirmen nur Geld kostet ... was die aus Gewinnsucht nicht zahlen mögen.</p><p></p><p>Der F20/21 hat es bsp.weise nicht verbaut (war als Mietauto interessant), obwohl er ja auf der gleichen Bodengruppe mit dem F22/23 steht.</p><p>Der 2er ist als Flottenauto doch eher uninteressant, daher hat er solche Features in den einzelnen Ausstattungspaketen drin.</p><p></p><p>Und es ist Fakt, nach 5 Jahren müssen die erneuert werden, sonst stuft der TÜV das als 'schweren Mangel' ein!</p><p>... und ja, wird auch im AH ab u an mal vergessen, dass bei angekündigter TÜV Vorstellung vorher der Austausch durchgeführt werden muss.</p><p>Ist aber keine böswillige Absicht und auch kein Beschiss ... wie da weiter oben das jemand seinem AH unterstellen wollte!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="JR2017, post: 279311, member: 5268"] Hallo, ich hatte jetzt das gleiche Unterfangen bei der TÜV Vorstellung nach 5 Jahren (3+2), es kommt bei den F22/23 auf die Ausstattungsvariante an! Beim M240i ist der passive Fußgängerschutz über die 'M' Ausstattung automatisch mit drin. Hat damit zu tun, wie die Karosserie Variante bei den Crashtests eingestuft wird, respektive einen Vorteil bei der Einstufung in der Fahrzeugversicherung eingestuft wird. Und natürlich ob das Auto ein 'Flottenauto' ... sprich bei den Miet- oder Leasingflotten unterwegs ist, denn dann hat das jeweilige Modell solche Features meist nicht drinnen, da es den Flottenfirmen nur Geld kostet ... was die aus Gewinnsucht nicht zahlen mögen. Der F20/21 hat es bsp.weise nicht verbaut (war als Mietauto interessant), obwohl er ja auf der gleichen Bodengruppe mit dem F22/23 steht. Der 2er ist als Flottenauto doch eher uninteressant, daher hat er solche Features in den einzelnen Ausstattungspaketen drin. Und es ist Fakt, nach 5 Jahren müssen die erneuert werden, sonst stuft der TÜV das als 'schweren Mangel' ein! ... und ja, wird auch im AH ab u an mal vergessen, dass bei angekündigter TÜV Vorstellung vorher der Austausch durchgeführt werden muss. Ist aber keine böswillige Absicht und auch kein Beschiss ... wie da weiter oben das jemand seinem AH unterstellen wollte! [/QUOTE]
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