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<blockquote data-quote="CptT3fl0n" data-source="post: 296378" data-attributes="member: 10822"><p>Unbedingt vorher bei der Zulassungsstelle anfragen. Mein Stand war bisher auch immer der Brief wird nicht benötigt.</p><p>Bis ich dann Anfang des Jahres bei der Zulassungsstelle saß und wieder nach Hause geschickt wurde...</p><p>Ist wohl nach Bundesland und Zulassungsstelle unterschiedlich.</p><p>Bei mir war es allerdings auch eine §21er. Knackpunkt war die Ziffer 17 (Merkmal zur Betriebserlaubnis) im Fahrzeugschein. Die ändert sich von "K" (bedeutet so viel wie Serie) auf "A" (für Änderung ggü. Typengenehmigung). Dadurch erwartet das Hamburg Programm zwingend die Ausstellung eines neuen Briefes, und das kann das Amt natürlich nur machen wenn der alte vorliegt zum entwerten.</p><p>In SH ging es jedoch Anfang 23 noch ohne Brief...</p><p>Aussage der MA war auch "früher konnten wir das noch umgehen. Seit neuestem lässt das Programm es aber nicht mehr zu.". </p><p>Aber: In Zukunft sollte auch bei einer §21er der Brief dann nicht mehr benötigt werden, da Ziffer 17 ja bereits umgeschrieben ist. Zumindest bei Eintragungen die nichts an den "Standard"-Merkmalen die auch im Brief stehen ändern.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="CptT3fl0n, post: 296378, member: 10822"] Unbedingt vorher bei der Zulassungsstelle anfragen. Mein Stand war bisher auch immer der Brief wird nicht benötigt. Bis ich dann Anfang des Jahres bei der Zulassungsstelle saß und wieder nach Hause geschickt wurde... Ist wohl nach Bundesland und Zulassungsstelle unterschiedlich. Bei mir war es allerdings auch eine §21er. Knackpunkt war die Ziffer 17 (Merkmal zur Betriebserlaubnis) im Fahrzeugschein. Die ändert sich von "K" (bedeutet so viel wie Serie) auf "A" (für Änderung ggü. Typengenehmigung). Dadurch erwartet das Hamburg Programm zwingend die Ausstellung eines neuen Briefes, und das kann das Amt natürlich nur machen wenn der alte vorliegt zum entwerten. In SH ging es jedoch Anfang 23 noch ohne Brief... Aussage der MA war auch "früher konnten wir das noch umgehen. Seit neuestem lässt das Programm es aber nicht mehr zu.". Aber: In Zukunft sollte auch bei einer §21er der Brief dann nicht mehr benötigt werden, da Ziffer 17 ja bereits umgeschrieben ist. Zumindest bei Eintragungen die nichts an den "Standard"-Merkmalen die auch im Brief stehen ändern. [/QUOTE]
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