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<blockquote data-quote="Bastor" data-source="post: 277454" data-attributes="member: 7969"><p>Mein zweiter M2C hatte während der Garantiezeit durch den Vorbesitzer eine Inspektion (glaube sogar Einfahr?) bei einer nicht-bmw Werkstatt. </p><p>Ich hatte danach bereits Probleme mit dem OPF und es wurde nicht beanstandet. Rechnung muss vorgelegt werden als Nachweis und fertig. </p><p>Die Urteile dazu sind auch eindeutig - wenn Leistungsumfang dem der Vertragseerkstatt entspricht, dann darf keine Leistung bzgl Garantie verwehrt werden. Warum auch?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Bastor, post: 277454, member: 7969"] Mein zweiter M2C hatte während der Garantiezeit durch den Vorbesitzer eine Inspektion (glaube sogar Einfahr?) bei einer nicht-bmw Werkstatt. Ich hatte danach bereits Probleme mit dem OPF und es wurde nicht beanstandet. Rechnung muss vorgelegt werden als Nachweis und fertig. Die Urteile dazu sind auch eindeutig - wenn Leistungsumfang dem der Vertragseerkstatt entspricht, dann darf keine Leistung bzgl Garantie verwehrt werden. Warum auch? [/QUOTE]
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