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<blockquote data-quote="*mt*" data-source="post: 304677" data-attributes="member: 254"><p><a href="https://www.zeit.de/news/2022-11/23/bei-versicherungswechsel-sf-klasse-beachten" target="_blank">https://www.zeit.de/news/2022-11/23/bei-versicherungswechsel-sf-klasse-beachten</a></p><p></p><p>Denn wurde die noch bestehende Versicherung mit Rabattschutz abgeschlossen und der Versicherungsnehmer durch einen regulierten Schaden somit in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nicht zurückgestuft, verfällt dieser Vorteil beim Versicherungswechsel in der Regel. "Der Rabattschutz gilt nur beim aktuellen Versicherer", sagt Opfermann.</p><p>Wechslern droht eine schlechtere Einstufung: </p><p>Zum Verständnis: Sobald man die Versicherungsgesellschaft wechselt, gibt die alte Versicherung Informationen zu regulierten Schäden an die neue weiter. "Dem neuen Versicherer wird jedoch der tatsächliche Schadenverlauf mitgeteilt", so Opfermann. Die Folge: Der Versicherte muss damit rechnen, dass er wesentlich schlechter eingestuft wird.</p><p></p><p></p><p><a href="https://www.verivox.de/kfz-versicherung/themen/rabattretter-und-rabattschutz/ Nach einem Schadensfall erfolgt im darauf folgenden Kalenderjahr weder eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse noch eine Höherstufung. Bei einem Versicherungswechsel wird der Rabattschutz gegenüber dem Nachversicherer allerdings nicht bestätigt. Die Einstufung des neuen Versicherers erfolgt unter Berücksichtigung aller Schäden. Somit bindet der Rabattschutz an die bisherige Versicherungsgesellschaft. Zusätzlich verlangen die Versicherer deutlich höhere Versicherungsprämien, wenn der Rabattschutz eingeschlossen ist. Daher sollten Autofahrer die finanziellen Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen." target="_blank">https://www.verivox.de/kfz-versicherung/themen/rabattretter-und-rabattschutz/</a></p><p></p><p>Nach einem Schadensfall erfolgt im darauf folgenden Kalenderjahr weder eine <strong>Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse</strong> noch eine Höherstufung. Bei einem Versicherungswechsel wird der Rabattschutz gegenüber dem Nachversicherer allerdings nicht bestätigt. Die Einstufung des neuen Versicherers erfolgt unter Berücksichtigung aller Schäden. Somit bindet der Rabattschutz an die bisherige Versicherungsgesellschaft. Zusätzlich verlangen die Versicherer deutlich höhere Versicherungsprämien, wenn der Rabattschutz eingeschlossen ist. Daher sollten Autofahrer die finanziellen Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="*mt*, post: 304677, member: 254"] [URL]https://www.zeit.de/news/2022-11/23/bei-versicherungswechsel-sf-klasse-beachten[/URL] Denn wurde die noch bestehende Versicherung mit Rabattschutz abgeschlossen und der Versicherungsnehmer durch einen regulierten Schaden somit in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nicht zurückgestuft, verfällt dieser Vorteil beim Versicherungswechsel in der Regel. "Der Rabattschutz gilt nur beim aktuellen Versicherer", sagt Opfermann. Wechslern droht eine schlechtere Einstufung: Zum Verständnis: Sobald man die Versicherungsgesellschaft wechselt, gibt die alte Versicherung Informationen zu regulierten Schäden an die neue weiter. "Dem neuen Versicherer wird jedoch der tatsächliche Schadenverlauf mitgeteilt", so Opfermann. Die Folge: Der Versicherte muss damit rechnen, dass er wesentlich schlechter eingestuft wird. [URL='https://www.verivox.de/kfz-versicherung/themen/rabattretter-und-rabattschutz/ Nach einem Schadensfall erfolgt im darauf folgenden Kalenderjahr weder eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse noch eine Höherstufung. Bei einem Versicherungswechsel wird der Rabattschutz gegenüber dem Nachversicherer allerdings nicht bestätigt. Die Einstufung des neuen Versicherers erfolgt unter Berücksichtigung aller Schäden. Somit bindet der Rabattschutz an die bisherige Versicherungsgesellschaft. Zusätzlich verlangen die Versicherer deutlich höhere Versicherungsprämien, wenn der Rabattschutz eingeschlossen ist. Daher sollten Autofahrer die finanziellen Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.']https://www.verivox.de/kfz-versicherung/themen/rabattretter-und-rabattschutz/[/URL] Nach einem Schadensfall erfolgt im darauf folgenden Kalenderjahr weder eine [B]Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse[/B] noch eine Höherstufung. Bei einem Versicherungswechsel wird der Rabattschutz gegenüber dem Nachversicherer allerdings nicht bestätigt. Die Einstufung des neuen Versicherers erfolgt unter Berücksichtigung aller Schäden. Somit bindet der Rabattschutz an die bisherige Versicherungsgesellschaft. Zusätzlich verlangen die Versicherer deutlich höhere Versicherungsprämien, wenn der Rabattschutz eingeschlossen ist. Daher sollten Autofahrer die finanziellen Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. [/QUOTE]
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