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<blockquote data-quote="BMWR32" data-source="post: 304679" data-attributes="member: 7288"><p>HUK24:</p><p><em>Waren Sie bislang bei einem anderen Versicherer versichert? Dann ist für</em></p><p><em>die Einstufung bei uns die Auskunft dieses Versicherers zum Schadenverlauf</em></p><p><em>maßgeblich (Vorversichererbestätigung).</em></p><p><em>Bestätigt uns der Vorversicherer einen anderen Schadenverlauf als von</em></p><p><em>Ihnen im Antrag angegeben?<strong> Beispielsweise, weil Sie beim Vorversicherer</strong></em></p><p><em><strong>den Rabattschutz oder eine andere Sondereinstufung vereinbart</strong></em></p><p><em><strong>hatten? </strong>Dann dürfen wir nachträglich die Einstufung in die SF-Klasse</em></p><p><em>und damit auch den Versicherungsbeitrag von Beginn an korrigieren.</em></p><p><em>Haben Sie von uns schon den Versicherungsschein erhalten? Dann</em></p><p><em>dürfen wir nur korrigieren, wenn wir im Versicherungsschein darauf</em></p><p><em>hingewiesen haben, dass die SF-Einstufung nur vorläufig ist und die</em></p><p><em>endgültige Einstufung von der Vorversicherbestätigung abhängt (Vorbehalt).</em></p><p><em></em></p><p><em><strong>Rabattschutz – ein Schaden ist bei uns frei</strong></em></p><p><em>Sie haben mit uns zum Zeitpunkt des Schadenereignisses den Rabattschutz</em></p><p><em>vereinbart? Dann ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der</em></p><p><em>Vollkasko je ein belastender Schaden pro Jahr frei. Der rabattgeschützte</em></p><p><em>Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr</em></p><p><em>(= Sondereinstufung).</em></p><p><em><strong>Wechseln Sie zu einem anderen Versicherer, informieren wir ihn über</strong></em></p><p><em><strong>den tatsächlichen Schadenverlauf, also über Versicherungsdauer und</strong></em></p><p><em><strong>über Schäden. Wir informieren den Nachversicherer nicht über die</strong></em></p><p><strong><em>Sondereinstufung beim Rabattschutz.</em></strong></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="BMWR32, post: 304679, member: 7288"] HUK24: [I]Waren Sie bislang bei einem anderen Versicherer versichert? Dann ist für die Einstufung bei uns die Auskunft dieses Versicherers zum Schadenverlauf maßgeblich (Vorversichererbestätigung). Bestätigt uns der Vorversicherer einen anderen Schadenverlauf als von Ihnen im Antrag angegeben?[B] Beispielsweise, weil Sie beim Vorversicherer den Rabattschutz oder eine andere Sondereinstufung vereinbart hatten? [/B]Dann dürfen wir nachträglich die Einstufung in die SF-Klasse und damit auch den Versicherungsbeitrag von Beginn an korrigieren. Haben Sie von uns schon den Versicherungsschein erhalten? Dann dürfen wir nur korrigieren, wenn wir im Versicherungsschein darauf hingewiesen haben, dass die SF-Einstufung nur vorläufig ist und die endgültige Einstufung von der Vorversicherbestätigung abhängt (Vorbehalt). [B]Rabattschutz – ein Schaden ist bei uns frei[/B] Sie haben mit uns zum Zeitpunkt des Schadenereignisses den Rabattschutz vereinbart? Dann ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko je ein belastender Schaden pro Jahr frei. Der rabattgeschützte Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr (= Sondereinstufung). [B]Wechseln Sie zu einem anderen Versicherer, informieren wir ihn über den tatsächlichen Schadenverlauf, also über Versicherungsdauer und über Schäden. Wir informieren den Nachversicherer nicht über die[/B][/I] [B][I]Sondereinstufung beim Rabattschutz.[/I][/B] [/QUOTE]
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