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<blockquote data-quote="Klutten" data-source="post: 313498" data-attributes="member: 6038"><p>Kann man machen, ist aber für den Prüfer heikel, da man ja keine separate Geräuschmessung vornimmt, sondern sich auf die ECE bezieht. Ist dann bei einer Kontrolle doch mal was zu laut, ist gleich der Prüfer dran, weil er im Moment der Eintragung für das gesamte Fahrzeug und dessen Vorschriftsmäßigkeit unterschreibt. Die ECE-Genehmigung ist im Falle einer Eintragung nämlich nur die Rechts- oder Arbeitsgrundlage. Die Verantwortung der Einhaltung aller Geräuschwerte geht vollständig auf den Prüfer über. Und da tendenziell immer Anlagen eingtragen werden sollen, die subjektiv laut oder auffällig klingen, macht das die Sache noch einmal schwieriger. Ich musste mich auch gerade wieder für eine vollständig geprüfte und regelkonform eingetragene Abgasanlage rechtfertigen, was mich 4-6 Wochen Zeit für die Erbringung aller Protokolle, Herstellernachweise und Prüfberichte gekostet hat. Das macht nicht wirklich Spaß, auch wenn man weiß, dass man wie in meinem Fall zu 100% save ist. Da wird einfach das Haar in der Suppe gesucht.</p><p></p><p>Eine ECE-geprüfte Anlage ist und bleibt (für sich alleine) eintragungsfrei und ob sie nun in der ZB Teil I drinsteht, macht es bei einer Kontrolle nicht besser. Im Zweifelsfall muss eine Manipulation eh nachgewiesen werden und da kommt es auf den Beamten an, wie er gerade drauf ist und die Situation einschätzt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Klutten, post: 313498, member: 6038"] Kann man machen, ist aber für den Prüfer heikel, da man ja keine separate Geräuschmessung vornimmt, sondern sich auf die ECE bezieht. Ist dann bei einer Kontrolle doch mal was zu laut, ist gleich der Prüfer dran, weil er im Moment der Eintragung für das gesamte Fahrzeug und dessen Vorschriftsmäßigkeit unterschreibt. Die ECE-Genehmigung ist im Falle einer Eintragung nämlich nur die Rechts- oder Arbeitsgrundlage. Die Verantwortung der Einhaltung aller Geräuschwerte geht vollständig auf den Prüfer über. Und da tendenziell immer Anlagen eingtragen werden sollen, die subjektiv laut oder auffällig klingen, macht das die Sache noch einmal schwieriger. Ich musste mich auch gerade wieder für eine vollständig geprüfte und regelkonform eingetragene Abgasanlage rechtfertigen, was mich 4-6 Wochen Zeit für die Erbringung aller Protokolle, Herstellernachweise und Prüfberichte gekostet hat. Das macht nicht wirklich Spaß, auch wenn man weiß, dass man wie in meinem Fall zu 100% save ist. Da wird einfach das Haar in der Suppe gesucht. Eine ECE-geprüfte Anlage ist und bleibt (für sich alleine) eintragungsfrei und ob sie nun in der ZB Teil I drinsteht, macht es bei einer Kontrolle nicht besser. Im Zweifelsfall muss eine Manipulation eh nachgewiesen werden und da kommt es auf den Beamten an, wie er gerade drauf ist und die Situation einschätzt. [/QUOTE]
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