
F22_F87_Fan
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- F22 230i, F87 M2C
Hallo liebes Forum,
ähnlich wie @El_Azul_F22 spiele ich auch mit dem Gedanken, meinen 230i mit 19-Zoll-Bereifung optisch aufzuwerten.
Als Felge habe ich mir die M405 Doppelspeiche ausgeguckt, Reifen- und Felgengrößen wie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung:
VA: 225x35 R19 88Y auf 7 1/2Jx19 ET 45
HA: 245x30 R19 89Y auf 8Jx19 ET 52
Nun hat das Fahrzeug ab Werk eine abnehmbare Anhängerkupplung, für die ich derzeit keine Verwendung finde. Hatte ich damals so bestellt und dann doch nie genutzt.
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, und damit auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II, finde ich folgende Anmerkung:
„bei 19 Zoll Bereifung kein Anhängerbetrieb möglich“.
Nach meinem Verständnis erlischt dabei nicht die Betriebserlaubnis, wenn eine 19-Zoll-Bereifung montiert ist und diese der zugelassenen Rad-/Reifenkombination gemäß EG-Übereinstimmungsbescheinigung entspricht. Es darf lediglich die Anhängevorrichtung nicht verwendet werden (wohl aber verbaut sein).
Liege ich mit meiner Annahme richtig?
Und kennt jemand die technischen HIntergründe für o.g. Anmerkung?
Nach dem Lesen des Posts Tragfähigkeitsindex der Reifen bei 2er Cabrio mit AHK dachte ich, es hätte etwas mit dem Lasindex der Reifen zu tun.
Der ist laut EG-Übereinstimmungsbescheinigung jedoch für die 19-Zöller 89 ggü. 88 für die 18-Zöller, die ab Werk drauf waren.
Das scheint es also nicht zu sein.
Der Raddurchmesser kann es auch nicht sein, wie @B58 hier schonmal erklärt hatte.
Laut Händler vor Ort sind die 19-Zoll-Felgen für das Fahrzeug nicht bestellbar, wenn die Option "mit AHK" für das Fahrzeug im System hinterlegt ist.
Freue mich auf Eure Antworten, falls es jemand weiß.
Viele Grüße
Konrad
ähnlich wie @El_Azul_F22 spiele ich auch mit dem Gedanken, meinen 230i mit 19-Zoll-Bereifung optisch aufzuwerten.
Als Felge habe ich mir die M405 Doppelspeiche ausgeguckt, Reifen- und Felgengrößen wie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung:
VA: 225x35 R19 88Y auf 7 1/2Jx19 ET 45
HA: 245x30 R19 89Y auf 8Jx19 ET 52
Nun hat das Fahrzeug ab Werk eine abnehmbare Anhängerkupplung, für die ich derzeit keine Verwendung finde. Hatte ich damals so bestellt und dann doch nie genutzt.
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, und damit auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II, finde ich folgende Anmerkung:
„bei 19 Zoll Bereifung kein Anhängerbetrieb möglich“.
Nach meinem Verständnis erlischt dabei nicht die Betriebserlaubnis, wenn eine 19-Zoll-Bereifung montiert ist und diese der zugelassenen Rad-/Reifenkombination gemäß EG-Übereinstimmungsbescheinigung entspricht. Es darf lediglich die Anhängevorrichtung nicht verwendet werden (wohl aber verbaut sein).
Liege ich mit meiner Annahme richtig?
Und kennt jemand die technischen HIntergründe für o.g. Anmerkung?
Nach dem Lesen des Posts Tragfähigkeitsindex der Reifen bei 2er Cabrio mit AHK dachte ich, es hätte etwas mit dem Lasindex der Reifen zu tun.
Der ist laut EG-Übereinstimmungsbescheinigung jedoch für die 19-Zöller 89 ggü. 88 für die 18-Zöller, die ab Werk drauf waren.
Das scheint es also nicht zu sein.
Der Raddurchmesser kann es auch nicht sein, wie @B58 hier schonmal erklärt hatte.
Laut Händler vor Ort sind die 19-Zoll-Felgen für das Fahrzeug nicht bestellbar, wenn die Option "mit AHK" für das Fahrzeug im System hinterlegt ist.
Freue mich auf Eure Antworten, falls es jemand weiß.
Viele Grüße
Konrad