Gast815
Guest
Themen zusammengefügt!
Die StVO gilt nur während Touristenfahrten, bei Trackdays kann das anders sein - da ist z. B. auch rechts überholen erlaubt.Desperado schrieb:Bei der NOS handelt es sich um ÖVR, so dass derjenige, welcher dir einen Schaden zufügt, haftet. Der Unfall wird dann durch die Polizei aufgenommen.
Ob du nachher Probleme bei der Durchsetzung deines Anspruches bekommst, kann dir keiner sagen. Du kannst natürlich über deine Vollkasko abrechnen, allerdings dann mit SB und vorher bitte erkundigen ob die sowas ausschließen.
ch.j.straube schrieb:Ich bin auch am WE vor Ort. Fahre RCN auf nem 235 Cup von Sorg