Emmerich
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- M2 F87 LBB
320i e36 cab schrieb:Bei solche Fahrzeugen hat es nichts mehr mit Normalität zu tun. Wie schon geschrieben wurde, gibt es hier ein Wertgutachten, dass der Versicherung vorgelegt wird. Dieser Wert wird dann versichert. Als Beispiel, du hast einen M3 E30 Evo, das Fahrzeug hat 2.000 km gelaufen, ein absolutes Sammlerstück. Dann wird von einem Gutachter ein Preis ermittelt, zB 200.000€, dies stellt den Wert des Fahrzeugs dar, da eine Wiederbeschaffung unmöglich ist. Wird das Fahrzeug entwendet, beschädigt o.ä. wird dieser Wert zu Grunde gelegt. Da sich der Wert ja stetig ändert, wird empfohlen, hier regelmäßig ein neues Gutachten zu erstellen, dass den aktuellen Wert festlegt. Bei einem M2 kann man dann, in 30 Jahren, auch einmal darüber nachdenken.
das ist schon ok. was du schreibst über Autos, die nicht wiederbestellt werden können. Das trifft auch für den M4 GTS zu, die Produktion ist ausverkauft. Beim M2 haben wir aber derzeit eine Sondersituation. Nur wenige Monate alte Exemplare stehen preislich über Bruttolistenpreis (bis zu 10000 E darüber) sofort zur Verfügung. Auf der anderen Seite ist das Auto neu wiederbestellbar, allerdings mit einer Wartefrist von so ungefähr 12 Monaten, wenn jetzt bestellt wird. Was die Versicherung jetzt zur Entschädigung macht ist noch nicht geklärt. Es gibt m.E. zwei Möglichkeiten , entweder die Versicherung zahlt sofort den derzeitigen über BRLPR gelegenen Wiederbeschaffungswert, dann kann man sich sofort einen holen, oder die Versicherung zahlt bei Neubestellung einen gleichwerigen Leihwagen für 12 Monate. Letzteres wäre wohl die teurere Lösung, die ich persönlich für wenig wahrscheinlich halte. Ich werde aber mal meinen Versicherungsfritzen danach fragen.