smoeke schrieb:
Im Laufe der Diskussion sind wir auf das betreffende Datenschutzthema (1,5km Radius) gestoßen und haben dies vertieft. Wenn Du gern über andere Punkte sprechen möchtest, dann mach das bitte entsprechend kenntlich und werfe nicht wahllos andere Begriffe in die Runde die mit der aktuellen Diskussion nichts zu tun haben.
Ob BMW die Hände gebunden sind oder nicht wissen wir nicht. Da es bis vor ca. einer Woche aber noch möglich war sein Fahrzeug aus über 1,5km Entfernung zu orten, kann man durchaus die geänderte Funktion kritisieren bzw. bemängeln.
Aber komm, fällt es Dir eigentlich auch auf, dass Du in solchen Diskussionen häufig Gegenwind von anderen Usern bekommst? [emoji848]
Mir wird es jetzt allerdings zu bunt. Viel Spaß noch allein.
smoeke, es fällt mir auf, zu diejenigen gehörst Du auch, das immer die selben Usern, meine Aussagen kritisieren und dann rum diskutieren.
Wenn ich eine Anmerkung mache, das die Ortung nur mit einer Verbindung funktioniert, ist das 1. Tatsache und 2. was gibt es da zu diskutieren? Du hast mit der völlig unnötigen Diskussion angefangen.
Und wenn du nicht mehr weiter weißt schreibst du gar nichts mehr und wirst persönlich.
Wenn es Datenschutzbedingungen gibt, muss BMW diese auch einhalten.
Allerdings werden LKW´s ja auch über GPS von den Arbeitgebern geortet.
Was private Ortung angeht habe ich was gefunden.
Kann BMW dieses Fahrzeug auch orten und beschränkt es deshalb auf 1,5 km?
Weil es dann nicht mehr privat ist.
@ smoeke, ob die Beschränkung eine BMW Willkür ist, kannst du auch nicht behaupten, das ist deine Meinung.
Private Fahrzeugortung ist in Deutschland rechtlich unbedenklich
Auch wenn viele Dinge im Bereich der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre in Deutschland verboten oder durch genaue Vorgaben rechtlich beschränkt ist, bietet die moderne Technik doch auch Möglichkeiten, die in Deutschland legal genutzt werden dürfen. Das Tracking privater Fahrzeuge per GPS gehört dazu. So ist es in Deutschland rechtlich völlig unbedenklich das eigene Privatfahrzeug mit einer modernen Trackingtechnik auszustatten und es so über GPS zu orten. Im Falle eines Diebstahls kann diese Funktion beispielsweise sehr praktisch sein, um das gestohlene Fahrzeug ausfindig zu machen
Private Fahrzeuge dürfen in Deutschland legal mit Trackingsystemen ausgestattet werden.
In Deutschland ist die Ortung privater Fahrzeuge über ein technisches Trackingsystem erlaubt, weil in diesem Fall etwas überwacht wird, was dem Nutzer ohnehin rechtmäßig gehört. Ähnlich verhält es sich beispielsweise mit der Überwachung des Eigenheimes per Videokamera oder Alarmanlage. Wer also ein GPS-Ortungssystem für das eigene Fahrzeug nutzen möchte, um es beispielsweise vor Diebstahl zu schützen, darf dies in Deutschland ohne Einschränkung legal tun. Informationen zu modernen GPS-Systemen zur gewerblichen Fahrzeugortung gibt es zum Beispiel unter