Du schreibst hier jede Menge Unsinn, auf den ich gar nicht näher eingehen möchte, da es zu anstrengend ist Leuten etwas zu erklären, die (scheinbar) alles besser wissen. Für Import-Fahrzeuge gelten keine anderen Regeln, als für Fahrzeuge aus Europa. Einziger Unterschied für Ausnahmegenehmigungen bezüglich Abgas- und Geräuschvorschriften ist das "Umzugsgut".
Ansonsten muss jedes Fahrzeug seit dem 01.09.2018 Euro6c für eine Zulassung vorweisen. Du kannst natürlich einen M2 Competition importieren, aber zuzüglich zu den sonst erforderlichen Umbauten musst du mindestens noch ein Abgasgutachten erstellen lassen, was dir aber nicht wirklich hilft. Für das Fahrzeug gibt es einen europaweit genehmigten Zustand, den man im Zweifelsfall herstellen muss. In Bezug auf die Geräuschemissionen bringt dich ein Gutachten für Abgasvorschriften nach Euro6c auch nicht zwingend weiter, zumindest ist es ein Glücksspiel.
Wie du es auch drehst und wendest, Import-Fahrzeuge sind aktuell nicht einfach zulassungsfähig. Wenn große Händler den Aufwand nicht scheuen, dann lassen sie auch Abgasgutachten erstellen oder kaufen sie bei Auto-Mandt, dem größten Partner für alle möglichen Gutachten für Importe. Ich bin täglich auf dem Gebiet tätig und habe selbst einen US-Händler, der schon mit Angst in Richtung 01.09.2019 schaut, wenn dann wirklich die Euro6d Temp scharf geht. Aktuell importiert man aus den USA lieber einen Pickup (N1-Klasse), da geht auch mit 66W0 und 66Y0 noch was bezüglich Zulassung.
Nahezu alle Auszüge im Netz sind veraltet und befassen sich nicht mit den aktuellen Stichtagen 2018 und 2019.
Over and out....