Eine manuelle Klappensteuerung ist unter der Vorrausetzung erlaubt, dass es NIE zu einer Überschreitung des in allen Fahrsituationen geprüften und genehmigten Schallpegels kommt, wenn man den Schalter betätigt.
Mit der Steuerung übers AK kann man jedoch so manipulieren, dass eben in den "leisen" Prüfbereichen, der Schallpegel deutlich überschritten wird.
Fazit: nicht wirklich legal
Inwieweit jetzt Boesis Aussage zu werten ist, dass BMW damit kein Problem habe, kann ich nicht wirklich beurteilen.
Dass seinem ihm persönlich vertrauter BMW-meister die Sache irgendwo vorbeigeht, glaub ich ohne Einschränkung, aber eben nicht, dass BMW als Hersteller und insbesondere als Garantie/Gewährleistungs und Kulanzgeber das auch völlig neutral betrachtet, möchte ich gerne schriftlich sehen.
Die Rennleitung würde das Auto sehr wohl stilllegen, wenn der zulässige Geräuschpegel deutlich überschritten wird.
Insbesondere, wenn man den typische Poserecken rumkurvt und/oder wenn man gleichzeitig den "zu kurz geratenen akustisch verlängert"
Eben wie Jupp sagte, kommt es auch auf die Situation an, ob man zu Fuss nach hause gehen muss
Einbauen werde ich das Ding auch, aber nur als Datendisplay. Mir ist der Karren eh schon laut genug
"Zitat von Winterstorm vom 14 Mai 2019 09:58
Auf heutiger Nachfrage ist meinem TÜVler das schnurz egal ob da ein Display drin ist. Wenn's das nicht haben willst ist es doch ok.
Mich musste nicht belehren , Herr Oberlehrer.""
Was Winterstorm in post 101 schrieb, dass es seinem Tüv-Prüfer wurst ist, ob man so ein Display drin hat...ja, richtig das ist ja auch völlig wurst ...aber es geht hier um die Legalität der Klappenfunktion und nicht "nur" um das display ansich
Insofern ist sein "Oberlehrergruß" ein wenig fehl am Platz
http://atl-gefahrgutbuero.de/data/documents/0518-Maerz-2018.pdf
https://www.carpassion.com/forum/thema/58781-neue-regelung-sportabgasanlagen-und-t%C3%BCv/
Ich hol schon mal Bier und Chips