Graf Koks
Moderator
- Beiträge
- 2.222
- Punkte Reaktionen
- 2.105
- Fahrzeugtyp
- M2C
Das war mal @Westerwälder.
Die neue Generation Dashcams, eben mit der Loop-Funktion, sind vor Gericht zugelassen und können vom Richter anerkannt werden.
Die Älteren, bei denen die Aufnahmen dauerhaft gespeichert werden, DARF der Richter nicht anerkennen (Datenschutz).
innerhalb der Berechnungstoleranz sieht.
Klar, wenn du wie eine Wildsau gerast bist, sieht man es auf dem Video auch ohne Geschwindigkeitseinblendung.
Die neue Generation Dashcams, eben mit der Loop-Funktion, sind vor Gericht zugelassen und können vom Richter anerkannt werden.
Die Älteren, bei denen die Aufnahmen dauerhaft gespeichert werden, DARF der Richter nicht anerkennen (Datenschutz).
Aber nicht bei einer minimalen Geschwindigkeitsüberschreitung die der Unfallsachverständige, wenn überhaupt,@Graf Koks :
Wenn es um die Geschwindigkeit geht, dann gibt es aber doch wieder "Aussage gegen Aussage".
innerhalb der Berechnungstoleranz sieht.
Klar, wenn du wie eine Wildsau gerast bist, sieht man es auf dem Video auch ohne Geschwindigkeitseinblendung.
Zuletzt bearbeitet: