dezihh
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Moin zusammen,
ich möchte an meinem 240er gern eine Anhängerkupplung eintragen lassen. Das Problem ist, dass bei den M2xx Modellen im Fahrzeugschein keine Zuglast eingetragen ist.
Ich habe zu diesem Thema mit BMW Kontakt aufgenommen, die haben wir gesagt, dass es explizit bei diesen Modellen nicht gewünscht war, eine entsprechende Prüfung bzw. Freigabe durchzuführen. :daumenrunter:
Aktuell läuft bei BMW von mir noch eine Anfrage, die mir (hoffentlich) bestätigt, dass das Chassis identisch zu den -nicht- M2xx Modellen ist (Steifigkeit). Damit wäre ich dann gern mal zum Tüv Sachverständigen gelaufen.
Es sieht momentan ganz gut aus, dass ich diese Bescheinigung bekomme, kann diese aber leider nicht verbindlich nutzen. BMW teilte mir nämlich mit, dass sie wohl in der Lage wären, so eine Bescheinigung für ein deutsches Fahrzeug auszustellen, da meine Kiste aber ein amerikanischer re-import ist können sie das wohl nicht tun. Als Grund wurde mir hier genannt, dass die Airbagauslösung bei den Amis schärfer ist (ab 5 km/h).
Meine Fragen nun:
Hat jemand von Euch schon eine AHK bei senem 240er eingetragen?
Kann mich jemand schlau machen, was das Thema empfindlichere Airbagauslösung angeht?
Gibt es sonst noch (zielführende) Tipps für mich, wie ich die Zuglast bzw. die AHK eingetragen bekomme (z.B. kennt jemand einen guten Sachverständigen im Norden)?
Danke für Eure Hilfe! :daumen:
ich möchte an meinem 240er gern eine Anhängerkupplung eintragen lassen. Das Problem ist, dass bei den M2xx Modellen im Fahrzeugschein keine Zuglast eingetragen ist.
Ich habe zu diesem Thema mit BMW Kontakt aufgenommen, die haben wir gesagt, dass es explizit bei diesen Modellen nicht gewünscht war, eine entsprechende Prüfung bzw. Freigabe durchzuführen. :daumenrunter:
Aktuell läuft bei BMW von mir noch eine Anfrage, die mir (hoffentlich) bestätigt, dass das Chassis identisch zu den -nicht- M2xx Modellen ist (Steifigkeit). Damit wäre ich dann gern mal zum Tüv Sachverständigen gelaufen.
Es sieht momentan ganz gut aus, dass ich diese Bescheinigung bekomme, kann diese aber leider nicht verbindlich nutzen. BMW teilte mir nämlich mit, dass sie wohl in der Lage wären, so eine Bescheinigung für ein deutsches Fahrzeug auszustellen, da meine Kiste aber ein amerikanischer re-import ist können sie das wohl nicht tun. Als Grund wurde mir hier genannt, dass die Airbagauslösung bei den Amis schärfer ist (ab 5 km/h).
Meine Fragen nun:
Hat jemand von Euch schon eine AHK bei senem 240er eingetragen?
Kann mich jemand schlau machen, was das Thema empfindlichere Airbagauslösung angeht?
Gibt es sonst noch (zielführende) Tipps für mich, wie ich die Zuglast bzw. die AHK eingetragen bekomme (z.B. kennt jemand einen guten Sachverständigen im Norden)?
Danke für Eure Hilfe! :daumen: