DerJens
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- 120D F21, M2C F87
Guten Morgen zusammen,
Folgendes Szenario:
Die Suche nach einem neuen M2 C...
Die Produktion wurde vor kurzem eingestellt, selbst Zusammenstellen ist also nicht mehr möglich und somit werden im Internet sämtliche Autohäuser im heimischen Umkreis durchforstet um unter den zig Angeboten jenes zu finden , welches Ausstattungsmäßig den eigenen Vorstellung am nächsten kommen würde.
Einige Tage später auf www.…..de fündig worden, Autohaus kontaktiert, Termin ausgemacht und am übernächsten Tag hin.
Fahrzeug steht der Verkaufshalle, von außen Top,.. Verkäufer holt den Schlüssel, Rein gesetzt.. ja, der soll´s werden....
Dann Zündung an, 62km auf dem Tacho und im Navi-Display erscheint Profil 1: Steffi (Name fiktiv)
Hmmkay... Profil 1 bestätigt , Sitzposition und die Außenspiegel verstellten sich automatisch; sprich eine Steffi hatte die Zeit sich das Fahrzeug auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzustellen... "gängig bei Probefahrten"?
Auf die Anmerkung das der Wagen ja schon mehr als 60km drauf hat erklärt man somit, das dies durch die ganzen Probefahrten zusammen käme, was bei M-Modellen des Öfteren vorkäme, allerdings stets im dabei sein
eines Mitarbeiters.. wird versichert -
"Kunden bekämen die Fahrzeuge für Probefahrten nicht alleine ohne Begleitung ausgehändigt."
Möglich?.. Geglaubt – M2C gekauft.
Einige Wochen später kommt Kommissar Zufall ins Spiel und ein mulmiges Gefühl im Bauch...
Eine der SA funktionierte nicht einwandfrei worauf ein Termin zur Fehlersuche/-behebung vereinbart wird. Der Termin findet statt, Fehlersuche erfolgreich, SA tut nun wie sie es soll, Kunde zufrieden und fährt Heim.
Nun fällt aber auf der Heimfahrt auf das „die Freundlichen“ Ihre Arbeitskladde mit dem heutigen Arbeitsauftrag im Fahrzeug haben liegen lassen, darunter auch alle CBS- Information´s Daten“ die BMW, wie bekannt über seine Kunden sammelt.
Jetzt mal angenommen in den CBS Daten weist die Erstzulassung ein deutlich jüngeres Datum auf als die im Fahrzeugbrief ( Zulassungsbescheidung Teil II ) und auf der EG-Übereinstimmungsbescheinigung...besteht nun vielleicht berechtigterweise die Frage ob man einen „Gebrauchtwagen“ erworben hat den sich „Tanja“ ca. 2 Monate zuvor als Neuwagen zulegte, diesen aber nach rund 60km aus div. Gründen/Mängeln wieder zurück gab und dadurch vermutlich rechtlich vom Kaufvertrag zurücktreten konnte?
btw: Das ein "Neuwagen" durchaus auch mehrere 100km auf der Uhr haben kann durchaus möglich und rechtlich ok, soweit recherchiert .. es geht um An und Abmeldung, was ist wenn eine Tanja tatsächlich diesen M2C gekauft und auf Ihren Namen angemeldet hat und damit vom Hof fuhr.. ?
Rechtsbeistand suchen und abklären oder gibt´s ne (legale) logische "Erklärung"? (Selbst wenn nur eine Tageszulassung zuvor bestand kann der Händler eigentlich keinen Neuwagenpreis verlangen)
Folgendes Szenario:
Die Suche nach einem neuen M2 C...
Die Produktion wurde vor kurzem eingestellt, selbst Zusammenstellen ist also nicht mehr möglich und somit werden im Internet sämtliche Autohäuser im heimischen Umkreis durchforstet um unter den zig Angeboten jenes zu finden , welches Ausstattungsmäßig den eigenen Vorstellung am nächsten kommen würde.
Einige Tage später auf www.…..de fündig worden, Autohaus kontaktiert, Termin ausgemacht und am übernächsten Tag hin.
Fahrzeug steht der Verkaufshalle, von außen Top,.. Verkäufer holt den Schlüssel, Rein gesetzt.. ja, der soll´s werden....
Dann Zündung an, 62km auf dem Tacho und im Navi-Display erscheint Profil 1: Steffi (Name fiktiv)
Hmmkay... Profil 1 bestätigt , Sitzposition und die Außenspiegel verstellten sich automatisch; sprich eine Steffi hatte die Zeit sich das Fahrzeug auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzustellen... "gängig bei Probefahrten"?
Auf die Anmerkung das der Wagen ja schon mehr als 60km drauf hat erklärt man somit, das dies durch die ganzen Probefahrten zusammen käme, was bei M-Modellen des Öfteren vorkäme, allerdings stets im dabei sein
eines Mitarbeiters.. wird versichert -
"Kunden bekämen die Fahrzeuge für Probefahrten nicht alleine ohne Begleitung ausgehändigt."
Möglich?.. Geglaubt – M2C gekauft.
Einige Wochen später kommt Kommissar Zufall ins Spiel und ein mulmiges Gefühl im Bauch...
Eine der SA funktionierte nicht einwandfrei worauf ein Termin zur Fehlersuche/-behebung vereinbart wird. Der Termin findet statt, Fehlersuche erfolgreich, SA tut nun wie sie es soll, Kunde zufrieden und fährt Heim.
Nun fällt aber auf der Heimfahrt auf das „die Freundlichen“ Ihre Arbeitskladde mit dem heutigen Arbeitsauftrag im Fahrzeug haben liegen lassen, darunter auch alle CBS- Information´s Daten“ die BMW, wie bekannt über seine Kunden sammelt.
Jetzt mal angenommen in den CBS Daten weist die Erstzulassung ein deutlich jüngeres Datum auf als die im Fahrzeugbrief ( Zulassungsbescheidung Teil II ) und auf der EG-Übereinstimmungsbescheinigung...besteht nun vielleicht berechtigterweise die Frage ob man einen „Gebrauchtwagen“ erworben hat den sich „Tanja“ ca. 2 Monate zuvor als Neuwagen zulegte, diesen aber nach rund 60km aus div. Gründen/Mängeln wieder zurück gab und dadurch vermutlich rechtlich vom Kaufvertrag zurücktreten konnte?
btw: Das ein "Neuwagen" durchaus auch mehrere 100km auf der Uhr haben kann durchaus möglich und rechtlich ok, soweit recherchiert .. es geht um An und Abmeldung, was ist wenn eine Tanja tatsächlich diesen M2C gekauft und auf Ihren Namen angemeldet hat und damit vom Hof fuhr.. ?
Rechtsbeistand suchen und abklären oder gibt´s ne (legale) logische "Erklärung"? (Selbst wenn nur eine Tageszulassung zuvor bestand kann der Händler eigentlich keinen Neuwagenpreis verlangen)