F87 M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung

Diskutiere M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung im Motor, Antrieb und Abgasanlagen Forum im Bereich BMW 2er Forum; M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung scheint so, als wird da nachgebessert seitens BMW...
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Erebor
Also ich nehm mir mal kurz die Zeit und erläutere mal die Sachlage bei modernen Fahrzeugen bezüglich dem Stand- und Fahrgeräusch, sowohl im Originalzustand, als auch bei Austauschschalldämpfersystemen. Da gibt es ein paar Dinge zu beachten, die mMn. öfter mal einfach ignoriert werden. Auch von sogenannten Prüfexperten, die es eigtl. wirklich besser wissen müssten.
Falls ich irgendwo etwas nicht so verständlich erklärt habe, einfach nachfragen, dann kann ich dazu noch ergänzen.

Für alle mit wenig Zeit hier erstmal ein TL;DR:
  1. Bei der Typzulassung des OEM wird geprüft, ob das Fahrgeräusch den vorgeschriebenen Bestimmungen entspricht. Das Fahrgeräusch wird im lautesten Modus gemessen, beim M2c sind das 73 dbA.
  2. Das...
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Nein haben sie nicht, sie haben die korrekten 83dbA übernommen.
Fakt ist halt, dass die Autos im Stand im lautesten Modus gemessen werden sollten. Bmw resp. deren Prüfstelle hat da geschlampt und das Standgeräusch im Comfort aufgenommen.
Somit stimmen alle Referenzwerte nicht. Gab ja auch in DE schon mehr als genug Stilllegungen.
danke für die erste vernünftige Antwort (y)
 
  • M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung Beitrag #22
Kandan

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So ist es @Bastor !
Kaum ein Polizist blickt da mehr durch. Welcher Modus wird gemessen? Darf ich neben einer Hauswand messen? Winkel, Wind... Und was ist eigentlich relevant Fahr -oder doch Standgeräusch ??🤔

Die sind total überfordert (und tlw übermotoviert, frustriert) und im Zweifel wird halt geschleppt, weil sich der "Experte" beim TÜV gefälligst um den Mist kümmern soll!
Solange es keine Repressalien für unlauteres Abschleppen gibt, wird das immer mehr zum Beamtensport werden!

Zu dem Bericht und den Protagonisten an sich äußer ich mich jetzt mal nicht.
Ein normal fahrender M2 wird nicht einfach so angehalten und gemessen...
Trotzdem sind einige Klischees und Vorurteile hier ziemlich unangebracht ohne die Details zu kennen!
 
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  • M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung Beitrag #23
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Sorry, sind für mich nur "Revolverschlagzeilen" mehr nicht, da wird niemals in Deutschland irgendwas passieren....
redet ja auch keiner von Deutscheland, das ASTRA (Schweizer Amt für Zulassungen) ist am Ball und regelt das wieder richtig, ob die Bayern das an Deutscheland weitergeben ist fraglich.
 
  • M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung Beitrag #24
twister

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es wird nicht still gelegt, sondern sicher gestellt.
still legen darf die Pozilei nur auf Anordnung des SVA oder KBA.
dies trifft zB zu, wenn ein Fz verkehrsunsicher ist.
(dann darf / muss auch ein Prüfer bei der HU die "TÜV" Plakette entfernen, nicht das Stadtsiegel),
oder wenn eine vom KBA angeordnete Nachrüstung, zB software update bei VAG, nicht durchgeführt wurde.

und es sind 5 dB Toleranz.

aber abgesehen von der Begriffsdefinition macht es zunächst für den Betroffenen wenig Unterschied.
er hat den Ärger am Hals, auch wenn die Beamten falsch gemessen haben.
das Standgeräusch wird in dem Modus gemessen, in dem der Koffer startet, also efficient.
so mein Kenntnisstand.
aber die Exekutive ist da sehr voreingenommen und packt gleich alle mit auffälligen Kfz
in eine Schublade (Tuner, Raser, Poser)

Das Fahrgeräusch muss in allen Modi eingehalten werden.
und da kommen die Plops und das Knallen in Sport / Sport+ nicht zum Tragen.
sehr wohl aber beim Standgeräusch, selbst mit vollständig serienm. Abgasanlage und Klappensteuerung.

und da liegt das Problem. Das Standgeräusch ist gesetzlich nicht reglementiert,
sonst hätte Hyundai wohl kaum beim alten i30N ohne OPF 109 dB eingetragen.

mMn hat BMW beim M2C da "gepennt" !
lt. Test in letzter AMS hat der neue M240i x-drive 89 dB Standgeräusch, aber nur 68 dB Fahrgeräusch.
 
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Also ich nehm mir mal kurz die Zeit und erläutere mal die Sachlage bei modernen Fahrzeugen bezüglich dem Stand- und Fahrgeräusch, sowohl im Originalzustand, als auch bei Austauschschalldämpfersystemen. Da gibt es ein paar Dinge zu beachten, die mMn. öfter mal einfach ignoriert werden. Auch von sogenannten Prüfexperten, die es eigtl. wirklich besser wissen müssten.
Falls ich irgendwo etwas nicht so verständlich erklärt habe, einfach nachfragen, dann kann ich dazu noch ergänzen.

Für alle mit wenig Zeit hier erstmal ein TL;DR:
  1. Bei der Typzulassung des OEM wird geprüft, ob das Fahrgeräusch den vorgeschriebenen Bestimmungen entspricht. Das Fahrgeräusch wird im lautesten Modus gemessen, beim M2c sind das 73 dbA.
  2. Das Standgeräusch wird daraufhin "ermittelt". Das kann auch 150 dbA sein, ausschlaggebend ist hier die vorangegangene bestandene Fahrgeräuschprüfung. Das Standgeräusch wird im lautesten Modus aufgenommen, ergo Sport+.
  3. Bei einem Austauschschalldämpfer müssen sowohl Fahrgeräusch als auch Standgeräusch innerhalb einer definierten Toleranz zur originalen Abgasanlage sein, ansonsten wird eine ECE nicht bestanden. Ich kenne keine Anlage, die das aktuell wirklich einhält. Fahrgeräusch ja, Standgeräusch im Sport+ ganz klar nein.
So, rollen wir das jetzt mal etwas auf.

Als Grundlage für die Zulassung von Fahrzeugen in Europa gilt insbesondere im Bereich Lärm- und Abgasemissionen die ECE-R51.03 resp. die Verordnung EU #540/2014. Hier erstmal nicht vom Datum irritieren lassen, die EU regelt das Ganze mit immer mehr und neuen Anhängen, von denen es in den letzten Jahren leider eine ganze Menge gab.
Daneben gibt es noch ein paar andere, noch gültige Reglemente, welche zuweilen einen gewissen Freiraum für Interpretationen zulassen, eben jene Grauzonen, von welchen die Hersteller reichlich gebrauch machen. Eine davon wäre zB. die ECE-R59.02.

Fangen wir nun also an, wie wird ein Neufahrzeug in Europa bezüglich Lärmemissionen (Erst-) Zugelassen? Hierzu werfen wir einen Blick in unsere ECE R51.03, wo der Ablauf der verschiedenen Prüfungen beschrieben ist.

  1. Das Fz. muss für eine erfolgreiche Zulassung einen für das Fz. individuell festgelegten Fahrgeräuschwert einhalten. Dieser Wert ist abhängig vom Leistungsgewicht (PMR = Power to Mass Ratio) des Fahrzeugs und kann aus der Tabelle in Kap. 6.2.2 in der ECE-R51.03 entnommen werden. Selbige Tabelle findet sich auch in der EU#540 im Anhang III (ungefähr S.32) wieder.
    Die 3 Phasen bilden hierbei einen zeitlichen Ablauf von immer tiefer werdenden zulässigen Fahrgeräuschen ab. Die Autos müssen also im Laufe der Zeit immer leiser werden. Wir befinden uns aktuell in Phase 2 seit dem 01.07.2018 (als der OPF kam).
    1. 1643794565367.png


    2. 1643795792731.png

    3. Das PMR vom M2c ist gem. obenstehender Berechnung 188, darf also im Fahrgeräusch 73 dbA haben.
  2. Als nächstes wird also das Fahrgeräusch des Fz. ermittelt. Hierzu wird ein Messaufbau beschrieben.
    1. Das Fahrzeug fährt mit konstanten 50 km/h durch diesen Messaufbau. Während zwischen Linie A und Linie B muss das Fahrzeug mit einer zuvor definierten Beschleunigung bewegt werden. Die Messmikrofone stehen jeweils links und rechts in 7.5m Abstand zur Mittelachse.
      Diese Beschleunigung kann im höchstmöglichen Gang durchgeführt werden, weshalb Fahrzeuge mit mehr Leistung im Verhältnis auch lauter sein dürfen, da sie die Beschleunigung in einem höheren Gang mit weniger Last und Drehzahl erreichen können.
      Das Fahrgeräusch muss bei Fahrzeugen mit mehreren Modi immer im lautesten Modus mit den höchsten Geräuschpegeln durchgeführt werden. Der M2c hat diese Messung mit 71 dbA bestanden.

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    2. Nun wird nach bestandener Fahrgeräuschmessung das Standgeräusch ermittelt. Das Vorgehen hierzu wird ab Kap. 3.2.5 ff beschrieben. Der M2c hat in der Typzulassung hier also ein Standgeräusch von 83 dbA bei 3750 ¹/min. Hier mal die wichtigsten Auszüge vom Ablauf.


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      Gem. diesen Beschreibungen in den Kapiteln lässt sich jedoch nirgends herauslesen, dass das Standgeräusch im lautesten Modus ermittelt werden soll. Bis anhin war es also so, dass der Hersteller den Betriebsmodus selber festlegen konnte. BMW (und auch andere OEM) hat hierzu stehts den Modus gewählt, in welchem das Fahrzeug aufstartet.
      Allerdings gab es hier in den letzten Jahren ein paar neue Anhänge, wo dann doch noch ein paar Details ergänzt wurden. Im speziellen ist hier der Anhang IX der EU#540 zu erwähnen.
      1643796567511.png
      Dieser Absatz legt fest, dass das Standgeräusch ebenfalls im lautesten Modus festgehalten werden muss. Das wäre erstmal kein Problem, aber wir wissen ja jetzt, dass BMW hier offenbar etwas nicht korrekt durchgeführt hat. Hätte BMW das Standgeräusch im Sport+ festgelegt, so wäre der Wert bei ca. 89 dbA, wir müssen uns aber aktuell mit 83 dbA begnügen.

      Sollte nun im Falle einer Polizeikontrolle das Standgeräusch nicht eingehalten werden, so ist grundsätzlich das weitere Vorgehen klar festgelegt. Es muss dann nämlich eine Fahrgeräuschmessung angeordnet werden. Wir wir von oben wissen, ist das Fahrgeräusch nämlich der einzige Wert, welcher gesetzlich festgelegt ist, und somit auch der einzige Wert, aufgrund dessen man von Gesetzes wegen belangt werden kann. Unsere Behörden sehen das jedoch meistens anders und weigern sich vehement dies so einzuhalten.

Wir haben nun also das Fahrgeräusch und Standgeräusch des Fahrzeugs im Originalzustand bei der Typzulassung festgelegt. Jetzt schauen wir uns mal an, welche Vorgaben für Hersteller von Austauschschalldämpferanlagen einzuhalten "hätten".
  1. Die Zulassung einer solchen Zubehöranlage wird ebenfalls in der EU#540 geregelt und beschrieben. Generell wird hier erstmal wieder das Fahrgeräusch gemessen. Das vorgehen ist dasselbe wie bei der Typzulassung des Gesamtfahrzeuges, die Grenzwerte ebenfalls. Die Anlage vom Hersteller X darf also beim Fahrgeräusch maximal 73 dbA laut sein.
  2. Zusätzlich zum Fahrgeräusch gibt es aber noch ein paar ergänzende Regeln, welche hauptsächlich mit dem berüchtigten Anhang IX dazugekommen sind.
    1643797320410.png
    Und genau hier liegt der eigentliche Hund begraben. Dieser Absatz schreibt vor, dass die Austauschanlage auch im Standgeräusch (natürlich im lautesten Modus) eine Toleranz zur originalen Abgasanlage haben muss. Eine jede Abgasanlage darf also sowohl beim Fahrgeräusch als auch beim Standgeräusch um nicht mehr als 2 dbA zur Serienanlage abweichen. Die ganzen bisherigen Abgasanlagen haben die Zulassung entweder über die ECE-R51.03 oder die ECE-R59.02 erhalten, bei welchen dieser Zusatz (noch) nicht ergänzt wurde. Es ist hier also eine Grauzone genutzt worden. Hier würde ich mal sagen, wo kein Kläger, da kein Richter, allerdings sind diese Zulassungen im besten Fall Glückssache gewesen.
Wenn ich mir aktuell die neue Generation M3/4 anschaue, so wurden diese nach den selben Grenzwerten abgenommen. Hier jedoch mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass der im Standgeräusch 89 dbA haben darf. Misst man das Auto im Sport+, so hält er die bequem ein mit 88-89 dbA, wohingegen der M2c die 83 im Sport+ niemals schafft. Hier gab es aufgrund der doch vielen Änderungen in den letzten 4 Jahren einige Verwirrung, sowohl bei den Zulassungsbehörden, als auch bei der Polizei.
 

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Also ich nehm mir mal kurz die Zeit und erläutere mal die Sachlage bei modernen Fahrzeugen bezüglich dem Stand- und Fahrgeräusch, sowohl im Originalzustand, als auch bei Austauschschalldämpfersystemen. Da gibt es ein paar Dinge zu beachten, die mMn. öfter mal einfach ignoriert werden. Auch von sogenannten Prüfexperten, die es eigtl. wirklich besser wissen müssten.
Falls ich irgendwo etwas nicht so verständlich erklärt habe, einfach nachfragen, dann kann ich dazu noch ergänzen.

Für alle mit wenig Zeit hier erstmal ein TL;DR:
  1. Bei der Typzulassung des OEM wird geprüft, ob das Fahrgeräusch den vorgeschriebenen Bestimmungen entspricht. Das Fahrgeräusch wird im lautesten Modus gemessen, beim M2c sind das 72 dbA.
  2. Das Standgeräusch wird daraufhin "ermittelt". Das kann auch 150 dbA sein, ausschlaggebend ist hier die vorangegangene bestandene Fahrgeräuschprüfung. Das Standgeräusch wird im lautesten Modus aufgenommen, ergo Sport+.
  3. Bei einem Austauschschalldämpfer müssen sowohl Fahrgeräusch als auch Standgeräusch innerhalb einer definierten Toleranz zur originalen Abgasanlage sein, ansonsten wird eine ECE nicht bestanden. Ich kenne keine Anlage, die das aktuell wirklich einhält. Fahrgeräusch ja, Standgeräusch im Sport+ ganz klar nein.
So, rollen wir das jetzt mal etwas auf.

Als Grundlage für die Zulassung von Fahrzeugen in Europa gilt insbesondere im Bereich Lärm- und Abgasemissionen die ECE-R51.03 resp. die Verordnung EU #540 - 2014. Hier erstmal nicht vom Datum irritieren lassen, die EU regelt das Ganze mit immer mehr und neuen Anhängen, von denen es in den letzten Jahren leider eine ganze Menge gab.
Daneben gibt es noch ein paar andere, noch gültige Reglemente, welche zuweilen einen gewissen Freiraum für Interpretationen zulassen, eben jene Grauzonen, von welchen die Hersteller reichlich gebrauch machen. Eine davon wäre zB. die ECE-R59.02.

Fangen wir nun also an, wie wird ein Neufahrzeug in Europa bezüglich Lärmemissionen (Erst-) Zugelassen? Hierzu werfen wir einen Blick in unsere ECE R51.03, wo der Ablauf der verschiedenen Prüfungen beschrieben ist.

  1. Das Fz. muss für eine erfolgreiche Zulassung einen für das Fz. individuell festgelegten Fahrgeräuschwert einhalten. Dieser Wert ist abhängig vom Leistungsgewicht (PMR = Power to Mass Ratio) des Fahrzeugs und kann aus der Tabelle in Kap. 6.2.2 in der ECE-R51.03 entnommen werden. Selbige Tabelle findet sich auch in der EU#540 im Anhang III (ungefähr S.32) wieder.
    Die 3 Phasen bilden hierbei einen zeitlichen Ablauf von immer tiefer werdenden zulässigen Fahrgeräuschen ab. Die Autos müssen also im Laufe der Zeit immer leiser werden. Wir befinden uns aktuell in Phase 2 seit dem 01.07.2018 (als der OPF kam).
    1. 1643794565367.png


    2. Anhang anzeigen 41994

    3. Das PMR vom M2c ist gem. obenstehender Berechnung 188, darf also im Fahrgeräusch 73 dbA haben.
  2. Als nächstes wird also das Fahrgeräusch des Fz. ermittelt. Hierzu wird ein Messaufbau beschrieben.
    1. Das Fahrzeug fährt mit konstanten 50 km/h durch diesen Messaufbau. Während zwischen Linie A und Linie B muss das Fahrzeug mit einer zuvor definierten Beschleunigung bewegt werden.
      Diese Beschleunigung kann im höchstmöglichen Gang durchgeführt werden, weshalb Fahrzeuge mit mehr Leistung im Verhältnis auch lauter sein dürfen, da sie die Beschleunigung in einem höheren Gang mit weniger Last und Drehzahl erreichen können.
      Das Fahrgeräusch muss bei Fahrzeugen mit mehreren Modi immer im lautesten Modus mit den höchsten Geräuschpegeln durchgeführt werden. Der M2c hat diese Messung mit 69 dbA bestanden.

      Anhang anzeigen 41993
    2. Nun wird nach bestandener Fahrgeräuschmessung das Standgeräusch ermittelt. Das Vorgehen hierzu wird ab Kap. 3.2.5 ff beschrieben. Der M2c hat in der Typzulassung hier also ein Standgeräusch von 83 dbA bei 3750 ¹/min. Hier mal die wichtigsten Auszüge vom Ablauf.


      Anhang anzeigen 41995 Anhang anzeigen 41996 Anhang anzeigen 42001
      Gem. diesen Beschreibungen in den Kapiteln lässt sich jedoch nirgends herauslesen, dass das Fahrgeräusch im lautesten Modus ermittelt werden soll. Bis anhin war es also so, dass der Hersteller den Betriebsmodus selber festlegen konnte. BMW hat hierzu stehts den Modus gewählt, in welchem das Fahrzeug aufstartet.
      Allerdings gab es hier in den letzten Jahren ein paar neue Anhänge, wo dann doch noch ein paar Details ergänzt wurden. Im speziellen ist hier der Anhang IX der EU#540 zu erwähnen.
      Anhang anzeigen 41997
      Dieser Absatz legt fest, dass das Standgeräusch ebenfalls im lautesten Modus festgehalten werden muss. Das wäre erstmal kein Problem, aber wir wissen ja jetzt, dass BMW hier offenbar etwas nicht korrekt durchgeführt hat. Hätte BMW das Standgeräusch im Sport+ festgelegt, so wäre der Wert bei ca. 89 dbA, wir müssen uns aber aktuell mit 83 dbA begnügen.
Wir haben nun also das Fahrgeräusch und Standgeräusch des Fahrzeugs im Originalzustand bei der Typzulassung festgelegt. Jetzt schauen wir uns mal an, welche Vorgaben für Hersteller von Austauschschalldämpferanlagen einzuhalten "hätten".
  1. Die Zulassung einer solchen Zubehöranlage wird ebenfalls in der EU#540 geregelt und beschrieben. Generell wird hier erstmal wieder das Fahrgeräusch gemessen. Das vorgehen ist dasselbe wie bei der Typzulassung des Gesamtfahrzeuges, die Grenzwerte ebenfalls. Die Anlage vom Hersteller X darf also beim Fahrgeräusch maximal 73 dbA laut sein.
  2. Zusätzlich zum Fahrgeräusch gibt es aber noch ein paar ergänzende Regeln, welche hauptsächlich mit dem berüchtigten Anhang IX dazugekommen sind.
    Anhang anzeigen 41999
    Und genau hier liegt der eigentliche Hund begraben. Dieser Absatz schreibt vor, dass die Austauschanlage auch im Standgeräusch (natürlich im lautesten Modus) eine Toleranz zur originalen Abgasanlage haben muss. Eine jede Abgasanlage darf also sowohl beim Fahrgeräusch als auch beim Standgeräusch um nicht mehr als 2 dbA zur Serienanlage abweichen. Die ganzen bisherigen Abgasanlagen haben die Zulassung entweder über die ECE-R51.03 oder die ECE-R59.02 erhalten, bei welchen dieser Zusatz (noch) nicht ergänzt wurde. Es ist hier also eine Grauzone genutzt worden. Hier würde ich mal sagen, wo kein Kläger, da kein Richter, allerdings sind diese Zulassungen im besten Fall Glückssache gewesen.
Wenn ich mir aktuell die neue Generation M3/4 anschaue, so wurden diese nach den selben Grenzwerten abgenommen. Hier jedoch mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass der im Standgeräusch 89 dbA haben darf. Misst man das Auto im Sport+, so hält er die bequem ein mit 88-89 dbA, wohingegen der M2c die 83 im Sport+ niemals schafft. Hier gab es aufgrund der doch vielen Änderungen in den letzten 4 Jahren einige Verwirrung, sowohl bei den Zulassungsbehörden, als auch bei der Polizei.
1000 Dank für diesen ausführlichen Post (y)
(y)(y)
 
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Kandan

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@Erebor Super erklärt. 👍 Anhang IX ist nämlich die Krux bei der Sache. Das haben viele noch gar nicht realisiert, dass all die Fahrmodi einzuhalten sind!
 
  • M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung Beitrag #29

Gast7769

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Bin ich froh die LW Anlage los zu sein.
Mit Serie unterwegs einfach nur noch entspannt. Ein Super Beitrag @Erebor 👏
 
  • M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung Beitrag #30
Kandan

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Der M2 ist da sowieso in einer entspannteren Situation als der M2C.
1. Standgeräusch 94dB im Schein und 2. tatsächlich noch Messung NUR im Startmodus vorgeschrieben (zumindest der VFL). Ich denke aber das gilt auch für den LCI... bin ich mir aber im Moment nicht sicher.

Aber natürlich kann man da auch an den falschen geraten.
Und wenn man es mit einer DP und lauten AGA krachen läßt, weiß man zumindest warum man geschleppt wird 🤣
 
  • M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung Beitrag #31

M2-Fan

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Erebor, vielen Dank für den TOP-Beitrag!
Da komme ich tatsächlich ins Grübeln und überlege ob ich die NGM nicht wieder abbestellen soll....
Zumal in meinem Fahrzeugschein nur 82db Standgeräusch und 70db Fahrgeräusch eingetragen sind 🤷‍♂️
 
  • M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung Beitrag #32
Erebor

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Erebor, vielen Dank für den TOP-Beitrag!
Da komme ich tatsächlich ins Grübeln und überlege ob ich die NGM nicht wieder abbestellen soll....
Zumal in meinem Fahrzeugschein nur 82db Standgeräusch und 70db Fahrgeräusch eingetragen sind 🤷‍♂️
Ich denke mit einer ECE Anlage solltest du schon safe sein. Da würde ich mich jetzt nicht davon abhalten lassen. Ich habe oben geschrieben, wie es eigtl wäre, jedoch wissen das die Behörden wie gesagt ja selber nicht so richtig. Die ECE ist bestanden, da wird auch niemand nachträglich diese entziehen.
Bez. deinem Standgeräusch wurde da mathematisch einfach falsch gerundet, es sind ganz genau 82.9 dbA, wieso man hier auf 82 abrundet entzieht sich meinem Verständnis. die 70 dbA Fahrgeräusch stimmen ebenfalls nicht.
 
  • M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung Beitrag #33

M2-Fan

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In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung stehen tatsächlich 82,9 db (Standgeräusch) und 70 db Fahrgeräusch. Habe gerade mal nachgeschaut.
Dann wurde das falsch auf 82 db abgerundet, naja macht jetzt nicht den Braten fett. Aber die 70 db Fahrgeräusch stehen so im Dokument.
 
  • M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung Beitrag #34
Erebor

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Die 70 passen so gar nirgends hin. In keiner Tabelle und Phase hätte der M2 70 dbA. Da wurde sicher wieder einfach irgendwas reingeschrieben.
Wie dem auch sei, das Fahrgeräusch wird von allen Anlagen ja sowieso geprüft, da biste also fein raus. Die, die ich bisher gesehn habe lagen alle um die 68-69.
 
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Ich habe keine Ahnung warum dann in meinen Unterlagen 70 db als Fahrgeräusch eingetragen sind 🤷‍♂️
 

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Weiss ich auch nicht. Der N55 M2 hatte 75, der M2c hat 73.
 
  • M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung Beitrag #37
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Bei meinem stehen auch 83 und 70 im Teil 2 drinnen (produziert 21.6.2020)
Ist ein Handschalter.
 
  • M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung Beitrag #38
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Ich frage mich jetzt was können die Fahrer vom einem M2C jetzt machen falls sie in eine solche Kontrolle kommen.
Gibt es irgendwelche Aktenzeichen , Offizielle Dokumente o.ä. von dieser Tatsache die man den Polizisten nennen kann bzw. sich drauf berufen kann?

Ich denke das ist hier für viele Wichtig.
Auch für mich, auch wenn es bei mir hier in der Umgebung so gut wie keine Kontrollen gibt, fahre ich doch ab und zu mal ins Ruhrgebiet wo die Kontrollen ja schon krass sind.

👋
 
  • M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung Beitrag #39
Kandan

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Wenn du kein Schweizer bist, bzw dein M nicht dort gemeldet ist, kannst du erst mal überhaupt nichts machen!
 
  • M2 Competition falscher Wert Standmessung bei EU-Gesammtgenehmigung Beitrag #40
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Wenn du kein Schweizer bist, bzw dein M nicht dort gemeldet ist, kannst du erst mal überhaupt nichts machen!
Ich habe mir den Bericht schonmal auf die Cloud gezogen, welchen ich im Ernstfall dem netten Pozilisten unter die Nase halte und er sich überlegen kann oder er doch ein Tel. an das ASTRA (Amt) macht welches ja mittlerweile Bescheid weiss, oder ich ihm direkt mein Tel. gebe mit meinem Anwalt am anderen Ende. Gestern bereits besprochen mit dem guten Mann, er ist schonmal vorinformiert für den Notfall.
Aber erlich gesagt denke ich, die 2 skurrilen Jungs im Bericht sind einfach wie die bekloppten in Zürich an der Seepromenade rumgefurzt wie es leider viele machen,
da hält sich mein Mittleid in Grenzen, denn solche Hohlköpfe verursachen den ganzen Ärger.

Ich für meine wenigkeit, fahre human im besiedelten Orten und das geht auch gut im SportPlus Mod.
 
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