Ich sehe da kausalen Zusammenhang zwischen Zelle mit Flankenschutz und dem Seitenairbag. Ein Seitenairbag bietet keinerlei mechanischen Flankenschutz. Er verhindert, dass man mit dem Kopf gegen das Fenster schlägt. Dies kann mit Schalensitzen und 4P/5P/6P-Gurten auch nicht mehr passieren. Insoweit kann ich das Argument, dass Sitze ohne Seitenairbag nur mit Zelle eintragbar sind, nicht nachvollziehen.
Ist ja nicht meine Vorgabe, Matthias
Hier kann
@Klutten vllt was paragraphentechnisch klarer werden.
Am Ring trägt das sonst keiner ein - eigentlich.
Deswegen haben ja alle den Ärger, die bisschen Clubsport machen wollen und sich die Poles reinwerfen… das trägt so eigtl keiner mehr ein.
Letztlich ja mit 21er Ermessenspielraum des Prüfers, solange die EU Richtlinien und Verordnungen sowie Gesetze in DE Interpretationsspielraum lassen.
Argumentation ist einfach der Wegfall des Seitenairbags. Die haben so gesehen kein Vergleichsfahrzeug das homologiert wurde ohne Airbag und es wird argumentiert, dass die Zelle die Sicherheitseinbußen kompensiert.
Zusätzlich wenn es um 6 Punkt bzw 4 Punkt geht, wird eine Ausnahmegenehmigung geschrieben. Weil die Haltepunkte für die Gurte von der Serie abweichen.
Das ist eben der mühselige Mist mit der ganzen Umbauerei und Eintragungen hier und dort. Diese unterschiedlichen Auslegungen, das anzweifeln, bla bla bla. Das kotzt Halt an.