F87 M2 F87 Fahrzeugdatenblatt bei US Import V.7 Co2 pro km

Diskutiere M2 F87 Fahrzeugdatenblatt bei US Import V.7 Co2 pro km im Allgemein Forum im Bereich BMW 2er Forum; Hallo Zusammen, ich habe mir einen M2 F87 N55 mit Unfallschaden aus den USA Importiert. Für die Zulassung ist ein Fahrzeugdatenblatt (ähnlich COC...
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Maxster

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Hallo Zusammen,
ich habe mir einen M2 F87 N55 mit Unfallschaden aus den USA Importiert.

Für die Zulassung ist ein Fahrzeugdatenblatt (ähnlich COC papiere) notwendig. Dieses gibt es bei diversen anlaufstellen mir bekannt sind nachfolgende:

V.7 M2.png

In der BMW Niederlassung können die mir leider nicht sagen, was unter V.7 eingetragen wird. Wäre das Fahrzeug in der EU Erstzugelassen worden, stünde unter V.7 185g/km, somit 240€ KFZ Steuern pro Jahr.
Interessant ist beim M2 mit N55 dass es nur eine Abgasanlage weltweit und einen Kat weltweit gab. Einziger unterschied vom Antrieb zwischen US Modell und EU ist hier der Datenstand auf der DME, da beim US Modell eine aktive Tankleckagediagnose vorhanden ist. Den DME Stand könnte man ja aber auch auf den EU Flaschen.
Ich müsste also für das gleiche Fahrzeug nur weil es ein Reimport ist, 146€ mehr KFZ Steuern jedes Jahr bezahlen.

Leider sehe ich gerade keine Möglichkeit, das Fahrzeug mit 185g zugelassen zu bekommen. Kennt hier jemand einen Weg?

Vielen Dank und Beste Grüße
Andreas

Das ist der Umweltsünder ;)
2025-01-18 18.41.33.jpg2025-01-18 18.41.41.jpg
 
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Es gibt schlicht und ergreifend keinen Weg. Fahrzeuge aus den USA werden nicht mit den hier bekannten Abgasschlüsseln angegeben, sondern erhalten über die US-Norm (meist California Emission II) eine Einstufung 30ZZ oder 30AZ, je nach Baujahr. Da du eine Einzelbegutachtung benötigst, wäre die Datenbestätigung von BMW mittlerweile nicht mehr zielführend. Diese Daten sind schlicht falsch und entsprechen den EU-Modellen. Sie können nicht für die Begutachtung verwendet werden.

Das rumgefeilsche um ein paar Euro lohnt eh meist wenig, da du jegliche Veränderungen immer mit einer Einzelbegutachtung nach §21 StVZO eintragen lassen musst, welche immer deutlich mehr kosten als die Anbaubestätigungen nach §19(3) StVZO. Sprich: Änderst du was am Fahrzeug, zahlst du immer drauf, da sollten die paar Euros bei der Steuer im Jahr eigentlich nicht ins Gewicht fallen (400€ +- 14 €)
 
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Danke für die Antwort. Den ersten Teil konnte ich noch halbwegs nachvollziehen, den zweiten verstehe ich noch nicht ganz.

Ich möchte ja am Fahrzeug gar nichts umbauen, es entspricht ja im ist Zustand wie es in den USA ausgeliefert wurde schon dem ECE Fahrzeug (Hardware abgesehen Scheinwerfer und Rücklichter). Falls wegen DME Software das nicht anerkannt wird, könnte man den ja noch sicherheitshalber tauschen.

Es gilt ja eigentlich nur die bürokratischen Hürden zu nehmen, damit ich die 146€ Jährlich nicht einfach so zahlen muss.

Soweit mein aktueller Kenntnisstand nach Rücksprache mitm TÜV Süd Prüfer läuft die Abnahme beim TÜV ganz ähnlich zur normalen AH/HU ab. Nur habe ich statt der deutschen Fahrzeugpapiere einen US Title. Da im Title ja keine Daten drin stehen, benötige ich zusätzlich das Fahrzeugdatenblatt, aus dem Reifengröße, Emissionsklasse, Achslasten, Fahr- und Standgeräusch usw hervorgehen. Zusätzlich zum normalen HU/AU Unfang werden dann noch E-Kennzeichnungen auf Leuchten und Reifen geprüft, sowie ein km-Tacho und dass ein zugelassenes Kältemittel in der Klimaanlage eingefüllt ist.
 
  • M2 F87 Fahrzeugdatenblatt bei US Import V.7 Co2 pro km Beitrag #4
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Danke für die Antwort. Den ersten Teil konnte ich noch halbwegs nachvollziehen, den zweiten verstehe ich noch nicht ganz.
Musst du auch nicht, denn wenn du keine Umbauten (Tuning) betreiben möchtest, sondern das Fahrzeug im Serienzustand nutzt, dann ist das nicht relevant.

... es entspricht ja im ist Zustand wie es in den USA ausgeliefert wurde schon dem ECE Fahrzeug (Hardware abgesehen Scheinwerfer und Rücklichter). Falls wegen DME Software das nicht anerkannt wird, könnte man den ja noch sicherheitshalber tauschen.
Das ist auf den ersten Blick so, aber das Fahrzeug unterscheidet sich in sehr vielen Punkten und auch Bauteilen. Ein Umbau der DME oder eine Umcodierung bringt nichts. Die Technischen Dienste müssen die Emissionsvorschriften aus den vorhandenen Regelungen ableiten (dem Emission-Label auf der Innenseite der Motorhaube) und Fahrzeuge in den USA werden nun mal nach vollständig anderen Vorschriften geprüft und zugelassen. Grob gesagt ist z.B. ein Unterschied, dass in Europa wert auf einen CO²-Wert bei der Genehmigung gelegt wird, in den USA aber auf einen NOx-Wert. Ergo ergeben sich höhere Werte für den CO²-Ausstoss, denn dieser wird nach einer EU-Vorschrift "grob" berechnet. Die zugrundeliegende Formel ergibt immer deutlich höhere CO²-Werte als bei europäischen Fahrzeugen. Daher gibt es auch keinen Ansatz für einen geringeren Wert. Wenn es dir wichtig ist, dann kaufe ein Datenblatt, welches einen niedrigen Wert beinhaltet. Ob bei niedrigen Werten auch Bonis für Öko-Innovationen eingerechnet werden, müsstest du erfragen. Ich bin mir nicht sicher, ab welchem Datum das möglich ist und ob das für Import-Fahrzeuge überhaupt in Frage kommt.

Ein Punkt, der zusätzlich zur Umrüstung der Scheinwerfern (es sei denn, es liegt ein LTI-Gutachten für die US-Scheinwerfer vor) noch dazu kommt und meist sehr schwierig umzusetzen ist, ist die Hürde der 315 MHz-Frequenz für Wegfahrsperre, Alarmsysteme und Reifendruckkontrollsysteme, die über die §§38 und 38a der StVZO geregelt werden. Besagte Frequenz ist hierzulande eine Militärfrequenz und darf gemäß der Bundesregierung seit einiger Zeit nicht mehr für zivile Zwecke genutzt werden. Das gilt insbesondere für Fahrzeuge, die ohne eine erforderliche Umrüstung nicht mehr in Deutschland zulassungsfähig sind. Du solltest also mal deinen Schlüssel auslesen lassen. Geräte dafür findest du im Internet für 10-20€.

Es gilt ja eigentlich nur die bürokratischen Hürden zu nehmen, damit ich die 146€ Jährlich nicht einfach so zahlen muss.
Man kann die Hürde nicht nehmen, es sei denn man ist bereit, für mehrere tausend Euro ein neues Abgas- und Geräuschgutachten erstellen zu lassen.

Soweit mein aktueller Kenntnisstand nach Rücksprache mitm TÜV Süd Prüfer läuft die Abnahme beim TÜV ganz ähnlich zur normalen AH/HU ab. Nur habe ich statt der deutschen Fahrzeugpapiere einen US Title. Da im Title ja keine Daten drin stehen, benötige ich zusätzlich das Fahrzeugdatenblatt, aus dem Reifengröße, Emissionsklasse, Achslasten, Fahr- und Standgeräusch usw hervorgehen. Zusätzlich zum normalen HU/AU Unfang werden dann noch E-Kennzeichnungen auf Leuchten und Reifen geprüft, sowie ein km-Tacho und dass ein zugelassenes Kältemittel in der Klimaanlage eingefüllt ist.
Korrekt. Die eigentliche Arbeit findet im Hintergrund statt, für das als Arbeitsgrundlage eben ein Datenblatt eines technischen Dienstes erforderlich ist. E-Kennungen auf Leuchten sind nicht zwingend erforderlich, hier kann gemäß dem Merkblatt für Importfahrzeuge mit "In-etwa-Wirkung" gearbeitet werden. Einzig die Hauptscheinwerfer benötigen entweder eine E-Kennung (Basis ist die ECE-R48) oder eben ein LTI-Gutachten, was im Datenblatt aufgeführt wäre. Musst halt schauen, ob da jemand Scheinwerfer hat prüfen lassen.

Kältemittel müsste bis 2017 oder 2018 noch R134a zulässig sein. Das genaue Datum müsste ich nachlesen.
 
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  • M2 F87 Fahrzeugdatenblatt bei US Import V.7 Co2 pro km Beitrag #5

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Danke, scheinwerfer und Rückleuchten sind scho getauscht.
Hab mittlerweile das Berechnungsverfahren vom KBA ausfindig gemacht: Schwedische Formel
Für den M2 mit einem Leergewicht von 1495kg würden hier 252g/km berechnet werden. Heißt prinzipiell die unterschiede kommen von unterschiedlichen Leergewichten.

Am Ende bin ich halt der Meinung, dass der tatsächlich gemessene CO2 wert anerkannt werden muss, da verfügbar und näher an der Realität.
 
  • M2 F87 Fahrzeugdatenblatt bei US Import V.7 Co2 pro km Beitrag #6
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Für den M2 mit einem Leergewicht von 1495kg würden hier 252g/km berechnet werden. Heißt prinzipiell die unterschiede kommen von unterschiedlichen Leergewichten.
Unterschiedliche Leermassen, was etwas anderes ist als Leergewicht. Grundsätzlich hast du aber recht. Ob das Ganze ausstattungsbereinigt angegeben wird, liegt am hinterlegten Genehmigungsverfahren.

Am Ende bin ich halt der Meinung, dass der tatsächlich gemessene CO2 wert anerkannt werden muss, da verfügbar und näher an der Realität.
Da liegst du falsch. Für dein Fahrzeug ist weder ein CO²-Wert verfügbar, noch wurde er jemals verwertbar gemessen. BMW USA hat nichts mit BMW in Europa zu tun und die Fahrzeuge werden eben vollständig anders genehmigt. Für dich gilt sicher LEVIII-ULEV125PC (California Emission) der Richtlinie 459/2012 (US Zertifikat) als Basis für die Umschlüsselung auf die hier gültige Abgasverschlüsselung 30ZZ. Das sind zwei paar Schuhe. Zudem darf man gerade bei Abgas- und Geräuschvorschriften - gerade wenn sie steuerrelevant sind - nicht vom Datenblatt abweichen. Da würde man sich als Prüfer strafbar machen.

Du wirst das schon machen.
 
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