Gegenfrage, wo steht geschrieben das man eine Reifenfreigabe braucht für 225er auf einer 8 Zoll Felge?
BMW selbst hat den E87 auf der HA mit 225er auf 8 Zoll ab Werk ausgeliefert.
Aber hiermal eine E-Mail die ich mal vom
Bayerisches Staatsministerium des Innern,für Bau und Verkehr, Sachgebiet IIE6
erhalten habe:
Sehr geehrter Herr XXX,
Der Reifen 225/40 R18 ist lt. ETRTO Norm auf Felgenbreiten von 7,5 - 9“ zulässig, es ist daher technisch möglich und ohne weitere Freigaben zulässig den Reifen auf einer 8,5“ breiten Felge zu montieren. Der Abrollumfang weicht lediglich um ca. 1,2 % von der Serienbereifung 245/35 R18 ab, der statische Halbmesser weicht nur um 3 mm ab. Aufgrund der geringen Abweichungen und aufgrund der geringeren Breite des Reifens 225/40 R18 bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Verwendung des Reifens 225/40 R18, sofern der Reifen über ausreichenden Last- und Geschwindigkeitsindex verfügt und ausreichende Freigängigkeit (die bei derart geringen Abweichungen i.d.R. nicht in Frage zu stellen ist) besteht. Wie vom BMVBS im Schreiben Az.: S 33 / 7347.7/00 vom 01.07.2008 bereits vor geraumer Zeit erläutert wurde kann im Falle von Umbereifungen, bei denen die Randbedingungen eingehalten werden, keine Abnahme verlangt werden.
Die anzuwendenden Vorschriften sind EG- bzw. Bundesrecht und gelten somit bundesweit einheiltich.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX XXXX
Bayerisches Staatsministerium des Innern,
für Bau und Verkehr
Sachgebiet IIE6
Lazarettstraße 67
80636 München
Es geht zwar bei der Anfrage um eine 8,5 Zoll Felge, es gilt aber für alle in der ETRTO aufgeführten Größen.