M240iCabrioEstorilblau schrieb:
Hab mir jetzt mal das Verkehrsblatt / Amstblatt zu Gemüte geführt. So wie ich das als Laie verstehe, sind Klappenanlagen tatsächlich nur noch dann genehmigt, wenn sie mit offener und geschlossener Klappe SOWIE in allen Fahrmodi (also auch Sport, Sport+, Traction etc) nicht lauter sind als im Fahrzeugschein eingetragen. Und das soll für alle Anlagen gelten, auch bereits genehmigte, so wie ich das verstehe - und genau hier sehe ich wegen dem Passus Fahrmodi ein Problem...
Aber auf genau der Seite geht es ja nur um "Änderungen der Steuerung von Klappen-Schalldämpferanlagen". Was da drin steht macht ja eigentlich Sinn:
- serienmässige Klappenanlagen sind derzeit zulässig
- bei neu zu genehmigenden Fahrzeugen müssen in
allen Fahrmodi die Bestimmungen eingehalten werden (im Gegensatz zu früher)
- es geht um Nachrüstungen von zusätzlichen Steuergeräten oder modifizierten Softwarevarianten zur geänderten Ansteuerung von Klappenschalldämpfern
- eine solche Nachrüstung geht nur noch, wenn auch dann in
allen Fahrmodi die Bestimmungen eingehalten werden
- das gilt auch für Fahrzeuge, die als Serie nach den alten Bestimmungen nur in dem Standard-Fahrmodus geprüft werden
Für mich heisst das:
- serienmässiger Klappenauspuff ist erlaubt, sowohl bei alten als auch neuen Fahrzeugen (aber neue Fahrzeuge ab 9/2016 müssen in
allen Fahrmodi die gleichen Geräusch-Limits einhalten)
- Änderung der Klappensteuerung ist
nur erlaubt, wenn in
allen Fahrmodi die Geräusch-Limits eingehalten werden
+ heisst für alte Fahrzeuge: wird überhaupt nicht gehen, da dort (höchstwahrscheinlich) schon die anderen Fahrmodi (Sport etc.) die Geräusch-Limits nicht einhalten
+ heisst für neue Fahrzeuge: geht schon, bringt aber akustisch wohl gar nix
Das betrifft also zusätzliche Steuergeräte, wie z.B. das Akrapovic BT Soundmodul, oder Steuerungen wie das Awron/AK Motion Display oder Smartphone Apps (Bimmerlink, Carly).
Über andere ESDs an sich wird in dem Dokument ja gar nicht geredet. Für mich interpretiere ich aktuell die Situation aber so:
- Nachrüst ESDs mit ECE/ABE sollten ok sein, solange da nichts an der Klappensteuerung geändert wird
- Nachrüst ESDs, die man eintragen muss, werden wohl nicht mehr gehen
Dann liest/hört man aber die Stories von Stilllegungen von Fahrzeugen mit genau solchen ESDs, dann fragt man sich auch wieder... Und falls ECE/ABEs zurückgenommen werden können, woher soll man davon als Besitzer wissen?
Für mich selbst habe ich mal Akrapovic angeschrieben, ob sich irgendetwas mit der ECE Genehmigung geändert hat, aber leider bisher keine Rückantwort erhalten.