F87 Den M2 richtig einfahren

Diskutiere Den M2 richtig einfahren im Allgemein Forum im Bereich BMW 2er Forum; nach dem ersten ÖW stellt sich beim M2 die Frage, wie ich gehe ich jetzt mit dem Auto um ? Kann ich jetzt Vollast fahren, Kick.down bis 7000 U...
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #1

Emmerich

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nach dem ersten ÖW stellt sich beim M2 die Frage, wie ich gehe ich jetzt mit dem Auto um ?
Kann ich jetzt Vollast fahren, Kick.down bis 7000 U und die 250 kmh testen , oder besser doch noch ein wenig warten ?
 
  • Den M2 richtig einfahren

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  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #21

PhilipF87

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Aufgrund der Möglichkeit des Auslesens in Bezug auf die Garantie werde ich mich wohl oder übel auch an die Vorgaben halten. Habe keine Lust, wegen sowas dann mal auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Meiner kommt eh erst im November, da kann ich mich hoffentlich besser zusammenreißen als es im Sommer der Fall wäre. ;-)

Persönlich halte ich die Vorgaben für übertrieben. Den Motor halte ich für unproblematisch, für das Diff macht es natürlich Sinn, nur ich denke nicht in diesem Maße.
 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #22
Buba

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Mal ne blöde Frage: nach der ek darf man höher drehen, aber nicht voll reinlatschen... Ab wann geht dann volle Lotte??
 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #23

M2klaus

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Also das man von 2.000 bis 5.000 kontinuierlich die Drehzahl und Geschwindigkeit nur erhöhen sollte, halte ich für realitätsfern. Nach der EK werde ich den Wagen artgerecht bewegen. Nicht auf der Rennstrecke, aber wenn die linke Spur frei ist, auch mal Vollgas. Ich habe durch mehrere Fahrertrainings bei BMW des öfteren in teilweise neuen Fahrzeugen gesessen. Der Hersteller selbst gibt neue Fahrzeuge in die Trainings ohne hier nach der Einfuhrempfehlung zu handeln. Die Autos werden kontinuierlich getreten und müssten ja demnach alle auseinanderliegen. Dem ist aber nicht so!

Also bis 2.000 zurückhaltend, dann EK, dann auch mal volles Rohr. Meine Meinung.

PS: Würde ja bedeuten, das man als reiner Sommerfahrer ein Jahr braucht, um den M2 als Zweitwagen das erste Mal richtig voll treten zu können!

 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #24

SAMOHT

Guest
Ob diese Fahrertrainingsfahrzeuge auch nach 10oder 60tsd km keine Schäden haben weißt Du ja gar nicht.

Ich glaube das ist BMW bei diesen Fahrzeugen egal.

Wer ein bisschen Ahnung von Motoren und Getrieben hat, der weiß das diese Baugruppen sich "einlaufen" sollten.

Aber das wurde ja schon mehrfach diskutiert.

 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #26
M2-Racer

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Nach der EK gibt BMW auch bei geordertem Driver Package die Km/h Begrenzung frei.

Also, nach 2000km langsam beginnen die 270km/h abzurufen ;-)
 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #27

Emmerich

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wenn man über die Datenspeicherung im Fahrzeug nachdenkt, bekommt man schon ein komisches Gefühl und die Angst, daß man im Falle eines Motorschadens innerhalb der Garantiezeit keine Leistung erhält, weil die einem nachweisen, daß man während der Einfahrzeit 2 mal auf 6000 U war, viel im Sportmodus unterwegs war, zu häufig heruntergeschaltet hat , um das Nachsprotzen zu provozieren, mal versehentlich für 10 Sekunden auf 200 war usw. Ein Freibrief für Garantieablehnumg. Oder wird das nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird ?

Kann der Datenspeicher ein komplettes Autoleben abspeichern oder eine bestimmte Zeit, z.B. nur 6 Monate. Ist eine Vorratsdatenspeicherung über 6 Monate hinaus gesetzlich überhaupt erlaubt ? Ich meine ich hätte mal was von 6 Monaten gehört.
 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #28

Joogie

Guest
@ emmerich

ich glaube nicht, dass die gesammelten daten zu gewährleistungsverweigerungen seitens bmw führen können.

es heisst ja bedienungsanleitung und nicht bedienungsvorschriften

und ich kenne niemand, der bei fahrzeugübergabe eine bindende vereinbarung unterschreibt, die irgendwelche einfahrvorschriften beinhaltet

 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #29
tokon

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Genau, zumal es bei BMW als Standard auch keine Garantie sondern nur Gewährleistung gibt.

Wenn dann stellt sich allenfalls die Frage ob es für spätere Kulanzfälle eine Rolle spielt.

 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #30

Joogie

Guest
kulanz wäre aber erst nach den 2 jahren gewährleistung

und ob es da dann noch eine rolle spielt oder spielen kann,

wenn bei kmstand 572,3 die drehzahl 7173 im 3ten gang war

und der kulanzantrag auf kaputte wasserpumpe läuft ...

 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #31

Emmerich

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ihr habt wohl Recht, es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Aber rein interessehalber würde mich schon interessieren, wie lange die Daten zurückverfolgt werden können.
 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #32

SAMOHT

Guest
Joogie schrieb:
@ emmerich

ich glaube nicht, dass die gesammelten daten zu gewährleistungsverweigerungen seitens bmw führen können.
es heisst ja bedienungsanleitung und nicht bedienungsvorschriften
und ich kenne niemand, der bei fahrzeugübergabe eine bindende vereinbarung unterschreibt, die irgendwelche einfahrvorschriften beinhaltet

Ach ja, das hat jeder unterschrieben der ein Neufahrzeug gekauft hat.
Ansprüche auf Sachmängel bestehen nicht wenn

- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist,
z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben

– der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes
(z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #33

Emmerich

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ist jemandem ein Fall bekannt, wo BMW die Gewährleistung verweigert hat aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung ? Z.B. Nichtbefolgen der Einfahrvorschrift ? Gab es diesbezüglich gerichtliche Auseinandersetzungen ? Wie war deren Ausgang ?
Ist das Nichteinhalten der Einfahrvorschrift eine reale oder nur eine theoretische Bedrohung im Falle eines Motorschadens innerhalb der ersten 2 Jahre ? Kann es sein, daß BMW nur grobe Verletzungen der unsachgemäßen Behandlung mit Garantieverweigerung bestraft und "kleinere Vergehen "aus Imagegründen durchgehen läßt ?
 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #34
julenardo

julenardo

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Ich glaube, dass das zu spekulativ ist, als dass dies seriös beantwortet werden kann.
 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #36

Emmerich

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das meine ich damit, kleinere Vergehen werden nicht geahndet. In der Rechtsprechung werden Verfahren wegen geringfügigkeit auch eingestellt.
 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #37

Joogie

Guest
da steht nur genau wie zitiert:

Ansprüche auf Sachmängel bestehen nicht wenn

- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist,
z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben

– der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes
(z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat


dies ist aber keine persönliche verpflichtung des käufers sondern lediglich ein statment seitens des herstellers

 
Zuletzt bearbeitet:
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #38

SAMOHT

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Seltsame Ansichten hast Du.
Wenn man Anspruch auf Sachmängel beanstanden will, ist man verpflichtet die Vorschriften ein zu halten.
 
  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #39
Oll1

Oll1

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220i M Sport
SAMOHT schrieb:
Seltsame Ansichten hast Du.
Wenn man Anspruch auf Sachmängel beanstanden will, ist man verpflichtet die Vorschriften ein zu halten.
Ist nicht ganz richtig. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Daran muss BMW sich halten. Sämtliche Einschränkungen müssten erstmal der AGB Kontrolle Stand halten.

Bei Garantie hättest du recht, da kann der Geber so einiges bestimmen.

Gesendet von meinem LG-D855 mit Tapatalk
 
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  • Den M2 richtig einfahren Beitrag #40

SAMOHT

Guest
Oll1 schrieb:
Ist nicht ganz richtig. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Daran muss BMW sich halten. Sämtliche Einschränkungen müssten erstmal der AGB Kontrolle Stand halten.

Bei Garantie hättest du recht, da kann der Geber so einiges bestimmen.

Gesendet von meinem LG-D855 mit Tapatalk
Falsch, lies mal deinen Kaufvertrag durch, den Du auch unterschrieben hast.
Es kommt immer darauf an wie ein Sachmangel entstanden ist.
 
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