Das steht in deiner Gemeindesatzung drinnen und das ist verbindlich für deinen Wohnort. Ist zumindest in NRW so.
Das stimmt, aber das ist zwischen den Gemeinden bei weitem nicht einheitlich geregelt. Und zuständig ist sowieso die Untere Wasserbehörde (zumindest in Niedersachsen). Mit dieser Behörde muss man sich einig werden, dann nimmt das die Gemeinde nur noch zur Kenntnis. Davon ab, in diesen Gemeindesatzungen stehen auch andere interessante Dinge (zumindest in meiner), z.B. dass das Reparieren von Fahrzeugen auf Grundstücken in Wohngebieten (oder so ähnlich) verboten sei.
Ich bin da wirklich seinerzeit tief eingestiegen und weder leiten sich die Verordnungen von "oben nach unten" (Bund -> Land -> Kreis -> Gemeinde) stringent ab, noch sind sie widerspruchsfrei und im Zusammenhang schlüssig und nachvollziehbar. Beispiel: Ich habe schriftlich aus dem Umweltbundesamt, dass eine Pflasterfläche als versiegelter/befestigter Boden betrachtet werden kann. Die Untere Wasserbehörde ist da aber nicht mitgegangen und bestand trotzdem auf einer Platte aus WU-Beton. Usw. usw.
Das Fazit, was man aber definitiv ziehen kann, ist, dass die Aussage dass "bundesweit das private Waschen von Autos außerhalb von Waschanlagen verboten sei", falsch ist.