zu 1: im Zuge einer §19.3 eher nich, zumindest bei den meisten Prüfern nich, also §19.2 iVm §21
denn in den TGA nach §19.3 steht iA drin: zur Verwendung an HA oder VA + HA,
und vorne breitere Platten als hinten entspräche im Prinzip nur vorne Platten.
Hintergrund ist wohl der Einfluss auf´s Fahrverhalten (Übersteuerneigung wenn Spur hinten schmaler)
zu 2: hab´s noch nich ausprobiert / gemessen, aber bedenke: vorne zu breit und womöchlich auch (zu) tief
beißt sich u.U., zumindest wenn vorne die Kanten nich umgelecht sind oder die Karre (vorne) nich sehr hart is.
Stichwort Freigängichkeit bei Lenkeinschlach