F87 Stillgelegt

Diskutiere Stillgelegt im Allgemein Forum im Bereich BMW 2er Forum; Hallo zusammen Da ich nichts zu dem Thema gefunden hab, würde ich mich interessieren, was ihr dazu zu sagen habt. Mich hat es leider erwischt...
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Tolga

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Hallo zusammen
Da ich nichts zu dem Thema gefunden hab, würde ich mich interessieren, was ihr dazu zu sagen habt.

Mich hat es leider erwischt.. mein M2 wurde stillgelegt :(
Ich war heute am Carfriday mit dem Auto unterwegs in der Düsseldorfer Innenstadt. Es gab eine Großkontrolle an der Königsallee und die haben jedes auffällige Fahrzeug rausgezogen. Ich hab mir eigentlich keine Sorgen gemacht, weil ich nicht viel verändert hab am Auto und alles eingetragen ist. Eingetragene H&R Gewindefedern, schwarze Blinker mit Zulassung und Klett-Kennzeichenhalter.
Erstmal dachten die Beamten, dass die Blinker lasiert sind, dann sind die Kennzeichen angeblich nicht fest genug und der ausschlaggebende Punkt für die Stilllegung war dann das Fahrwerk.
Das Auto ist tiefer als es vom Prüfer eingetragen wurde und vorne berühren die Räder beim einschlagen den inneren Radkasten minimal. So, dass ein Stück Papier dazwischen hängenbleibt.
Letztendlich wurde das Auto von der Polizei dann abgeschleppt um es von einem Gutachter prüfen zu lassen.

Nun hab ich ein paar Fragen:
1. Habt ihr ähnliche Erfahrungen was das angeht?
2. Darf ich das Auto auf dem TÜV-Hof höher schrauben, abnehmen lassen und wieder fahren?
3. Was für Kosten kommen auf mich zu?
4. Bringt es was mit einem Anwalt dagegen vorzugehen, weil das Fahrwerk nicht richtig eingetragen wurde?

Danke an jeden, der es bis hier gelesen hat 🙏🏼
 
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Gast2314

Guest
@tlgkrl .....
pampich kann ick ooch ....
ein Held ist der, der seinen Hobel in der eigenen Garage stehen hat .....
und jederzeit bewegen darf .... ;)
 
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Julo

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@tlgkrl da bist du wohl heute leider das "Karfreitags-Opferlamm" geworden. Die hatten ihr Soll zu erfüllen und du warst zur falschen Zeit am falschen Ort. Sch...
 
  • Stillgelegt Beitrag #23
twister

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Vor Ort hast du in so einer Kontrolle eh keine Chance. Die sind da unterwegs wie auf der Treib Jagd!
Kenne ich von der TH aus Stuttgart...

es kommt drauf an. ich spreche aus Erfahrung.

ich hatte letzten Sommer auch eine "sehr ausführliche" Kontrolle.

"Herausragend" fand ich, dass er sehr intensiv meine Haubendämpfer inspizierte.

ich hab ihn erst machen lassen, aber nach Minuten kam mir das dann doch merkwürdich vor,
und frachte ich ihn, was er denn da sucht.

Antwort: das Ablaufdatum der Dämpfer, und quasselte iwas von 5,6 Jahren.

das war zum einen schon lustich, weil der Schrubber da noch keine 2 Jahre alt war,
zum anderen, weil er keine aktiven Dämpfer hat,
sondern die Haube über die Scharniere im Falle einer Frontkollision aufgestellt wird
und diese dann, und nur dann, zu ersetzen sind.

soll zeigen, dass die Herrschaften der "spezialisierten Verfügungseinheit"
längst nich immer Recht haben.
 
  • Stillgelegt Beitrag #24
Samaki

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Vor Ort hast du in so einer Kontrolle eh keine Chance. Die sind da unterwegs wie auf der Treib Jagd!
Kenne ich von der TH aus Stuttgart...
Die Erfahrung habe ich bisher ja gar nicht gemacht. Wenn Du denen blöd kommst, ja. Aber wenn man freundlich und gesittet ist, KANN das alles ganz anders sein. So reagiere ich zumindest
 
  • Stillgelegt Beitrag #25
Graf Koks

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Die Erfahrung habe ich bisher ja gar nicht gemacht. Wenn Du denen blöd kommst, ja. Aber wenn man freundlich und gesittet ist, KANN das alles ganz anders sein. So reagiere ich zumindest

Mag sein, dass du bei einer 2-Mann-Streifenwagenbesatzung ein bischen verhandeln und Glück haben kannst.
Wenn die aber in Kompaniestärke ausrücken um Jagd auf Autofahrer zu machen, haben die eine ganz klare Vorgabe.
Da gibt's nur schwarz oder weiß und keinen Verhandlungsspielraum.
 
  • Stillgelegt Beitrag #26
Ratcher

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Ich fahre auch immer entspannt, weil ich eigentlich (fast alles) eingetragen habe (Sachen wie Beläge interessieren doch niemanden). Aber ob jetzt die Fahrwerkshöhe wirklich mit dem eingetragenen Maß übereinstimmt? Keine Ahnung... Klar alles bei BMW eingebaut und eingetragen. Das wäre ja lustig.
 
  • Stillgelegt Beitrag #27

Radler95

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Mist. Das tut mir leid. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast dann lass da aufjedenfall einen Anwalt drüber schauen
 
  • Stillgelegt Beitrag #28
Adrenalin24

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Der Wagen stand übrigens nicht Mal auf einer Ebenen Fläche. Als ich das angemerkt habe, meinte der Beamte, dass die Straße ja auch nicht immer eben ist und dass es deswegen egal ist.


Entweder hat der Prüfer damals einen zu viel getrunken oder die Federn haben sich nochmal SEHR gesetzt. Nachgeholfen hab ich nicht
Wenn der Wagen so gemessen wurde, stimmt das Ergebnis nicht finde ich ! Kopf hoch , hoffe das klärt sich schnell auf
 
  • Stillgelegt Beitrag #29
Graf Koks

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(............)
Vorne 4mm zu tief und hinten 2mm.
Der Prüfer und auch der Polizist hatte keine Wasserwaage falls du darauf hinaus willst. Flaches Teil genommen, an der radmitte angesetzt und bis zu Kotflügel Kante gemessen

So wie die gemessen haben, ist die Fehlmessung schon vorprogrammiert.
Flaches Teil in der Radmitte angesetzt......, wie denn? Nach Augenmaß? Die Nabenmitte liegt ein ganzes Stück tiefer als die äußere Kante der Felge.
Richtig wäre es, vom untersten Punkt des Felgenhorns bis zum Scheitelpunkt des Radhausauschnittes zu messen und dann den halben Felgendurchmesser
wieder abzuziehen. Das ist zwar immer noch nicht hundertprozentig genau, aber um Welten genauer als diese Wischi-Waschi-Messung bei Dir.
 
  • Stillgelegt Beitrag #30
Tolga

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Ich werde mir auf jeden Fall Mal die Meinung von einem Anwalt einholen, weil es meiner Meinung nach nicht sein kann, dass der Prüfer seine Arbeit nicht vernünftig macht und ich dann dafür die fette Strafe kassiere...

Der Beamte meinte, dass ich den Wagen nächste Woche wieder abholen kann. Ob das so sein wird.. schauen wir Mal
Ich halte euch auf dem laufenden wenn sich etwas tut.

So wie die gemessen haben, ist die Fehlmessung schon vorprogrammiert.
Flaches Teil in der Radmitte angesetzt......, wie denn? Nach Augenmaß? Die Nabenmitte liegt ein ganzes Stück tiefer als die äußere Kante der Felge.
Richtig wäre es, vom untersten Punkt des Felgenhorns bis zum Scheitelpunkt des Radhausauschnittes zu messen und dann den halben Felgendurchmesser
wieder abzuziehen. Das ist zwar immer noch nicht hundertprozentig genau, aber um Welten genauer als diese Wischi-Waschi-Messung bei Dir.
Das wäre zum Beispiel eine gute Idee gewesen. Ich hab den Beamten auch gesagt, dass die Messung nicht gültig ist aber die wussten es natürlich wieder besser
 
  • Stillgelegt Beitrag #31
Graf Koks

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Das wäre zum Beispiel eine gute Idee gewesen. Ich hab den Beamten auch gesagt, dass die Messung nicht gültig ist aber die wussten es natürlich wieder besser
Wahrscheinlich war der Beamte auf der Klötzchenschule. Von Parallaxenfehler hat der wohl noch nie was gehört.
 
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  • Stillgelegt Beitrag #32
Fallout

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Bei uns wurde heute auch extrem kontrolliert im Industriegebiet. Da wurde ordentlich rausgezogen.
Ich hab meinen Auspuff vorgestern ausgebaut weil es zu viel ist für meine Ohren (86DB im Innenraum). Jetzt bin ich komplett legal unterwegs und es fehlte der Nervenkitzel :( Das kann auch kein Dauerzustand sein!

Ich hatte mal ein KWv3 und das wurde nach dem Einbau direkt eingetragen. Die Federn hatten sich dann aber tatsächlich noch sehr gesetzt, dass die TÜV-Höhe gar nicht mehr eingehalten wurde. Das kann ganz normal sein und ist ja auch nicht die Schuld des TÜV-Prüfers. Sowas muss man dann eben selbst korrigieren.
 
  • Stillgelegt Beitrag #33
Tolga

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@Fallout Aber theoretisch müsste man nach dem deutschen Gesetz das Fahrzeug nochmal vermessen und abnehmen lassen, wenn man es selbst nochmal korrigiert
Oder liege ich da falsch?
 
  • Stillgelegt Beitrag #34
Lucky11

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Andersherum, du führst dein Fahrzeug zur Tüvprüfung vor, es wird geprüft und eingetragen. Danach hast du Sorge zu tragen, dass die Werte eingehalten werden. Oder neu prüfen lassen und die geänderten Werte eintragen lassen.
 
  • Stillgelegt Beitrag #35
Julo

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Wenn in der Änderungsbescheinigung vom TÜV neben den Werten (RHK-RM) auch noch die Methode mit angegeben wäre, mit der die Tieferlegung zu überprüfen ist, wäre das sehr hilfreich.
 
  • Stillgelegt Beitrag #36
Lucky11

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Im FW-Gutachten steht drinnen wie und wo gemessen wird
 
  • Stillgelegt Beitrag #37
Kandan

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Aber theoretisch müsste man nach dem deutschen Gesetz das Fahrzeug nochmal vermessen und abnehmen lassen, wenn man es selbst nochmal korrigiert

Logisch bzw theoretisch ja.
Praktisch sicher nicht...
Aber so wird es jetzt bei dir im jetzigen Fall
laufen.
Du musst entweder noch auf dem Hof oder während der Frist die Nachbesserung vorführen. Die Frage ist nur wie hoch der Aufwand wird...

Aber jetzt warte es mal was der Sachverständige sagt. Vielleicht ist der nicht so übermotiviert wie die Kollegen von der Soko Poser. 😉
 
  • Stillgelegt Beitrag #40
twister

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Im FW-Gutachten steht drinnen wie und wo gemessen wird

ähm, nö.
bei den preiswerteren FW steht oftmals nur das Einstellmaß drin,
also Abstand Federteller bis Mitte (obere/untere) Schraube Federbein.

das sollte man als Prüfer "übersetzen" in das sogenannte
Kontrollmaß,
welches u.a. bei KW im TGA zusätzlich drin steht,
(damit´s die sheriffs leichter haben).

aber wie das Kontrollmaß KORREKT gemessen wird steht da nich drin.

aber in dem Fall hier haben ja anscheinend alle falsch gemessen,
nämlich zu viel.
 
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