M2Touri
- Beiträge
- 134
- Punkte Reaktionen
- 101
- Fahrzeugtyp
- BMW M2 G87
Hallo,
ich habe eine Frage zur Legalität/Abnahme von Distanzscheiben mit ABE. Von H&R gibt es Distanzscheiben mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE). In der Version 11mm bspw hier zu finden: https://www.h-r.com/artikel/?articlenr=B55664-11&datasuppliernr=4311 Die würde ich gerne an meinem serienmäßigen M2 an der Hinterachse montieren.
Schaut man dann in die "ABE" https://www.h-r.com/bin/55664.pdf rein, findet man auf Seite 100 (von 144) den M2 G87. Dort gibt es eine Auflage A1) bei Verwendung der Serienräder mit Serienbereifung. Die besagt, dass die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) bescheinigt werden muss. Irgendwie verstehe ich den Witz nicht. Wozu benötige denn dann eine ABE, in der steht, dass alles (Freigängigkeit etc.) überprüft wurde. Was prüft der aaS denn dann noch?
ich habe eine Frage zur Legalität/Abnahme von Distanzscheiben mit ABE. Von H&R gibt es Distanzscheiben mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE). In der Version 11mm bspw hier zu finden: https://www.h-r.com/artikel/?articlenr=B55664-11&datasuppliernr=4311 Die würde ich gerne an meinem serienmäßigen M2 an der Hinterachse montieren.
Schaut man dann in die "ABE" https://www.h-r.com/bin/55664.pdf rein, findet man auf Seite 100 (von 144) den M2 G87. Dort gibt es eine Auflage A1) bei Verwendung der Serienräder mit Serienbereifung. Die besagt, dass die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) bescheinigt werden muss. Irgendwie verstehe ich den Witz nicht. Wozu benötige denn dann eine ABE, in der steht, dass alles (Freigängigkeit etc.) überprüft wurde. Was prüft der aaS denn dann noch?