G87 Distanzscheiben M2 G87

Diskutiere Distanzscheiben M2 G87 im Reifen, Fahrwerk und Bremsen Forum im Bereich BMW 2er Forum; Hallo, ich habe eine Frage zur Legalität/Abnahme von Distanzscheiben mit ABE. Von H&R gibt es Distanzscheiben mit allgemeiner Betriebserlaubnis...
  • Distanzscheiben M2 G87 Beitrag #1

M2Touri

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Hallo,
ich habe eine Frage zur Legalität/Abnahme von Distanzscheiben mit ABE. Von H&R gibt es Distanzscheiben mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE). In der Version 11mm bspw hier zu finden: https://www.h-r.com/artikel/?articlenr=B55664-11&datasuppliernr=4311 Die würde ich gerne an meinem serienmäßigen M2 an der Hinterachse montieren.

Schaut man dann in die "ABE" https://www.h-r.com/bin/55664.pdf rein, findet man auf Seite 100 (von 144) den M2 G87. Dort gibt es eine Auflage A1) bei Verwendung der Serienräder mit Serienbereifung. Die besagt, dass die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) bescheinigt werden muss. Irgendwie verstehe ich den Witz nicht. Wozu benötige denn dann eine ABE, in der steht, dass alles (Freigängigkeit etc.) überprüft wurde. Was prüft der aaS denn dann noch?
 
  • Distanzscheiben M2 G87 Beitrag #2
Klutten

Klutten

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Die ABE ist hier grundsätzlich für die Platte und ggf. einige bestimmte Fahrzeuge oder Rad- / Reifenkombinationen. Die ganzen Anhänge für die jeweiligen Fahrzeuge sind lediglich Gutachten als Nachtrag für die ABE und haben eben den Charakter, dass man fahrzeugspezifisch Auflagen und Hinweise machen kann. In deinem Fall z.B. gibt es eben Auflagen zur Radabdeckung, die sich jemand ansehen soll. Eingetragen wird dann per Anbaubegutachtung nach §19(3), wofür man keinen aaS braucht. Das darf jeder Prüfingenieur.
 
  • Distanzscheiben M2 G87 Beitrag #3

marcus777

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Der Prüfer prüft in dem Fall dass alles im Serienzustand ist, vermutlich Räder und Fahrwerk in dem Fall. Das läuft auf eine Abnahme nach §19(3) StVZO heraus, da bekommst du dann einen Zettel den du im Handschuhfach dabei hast oder du lässt den Zusatztext in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen.

Eingetragen wird dann per Anbaubegutachtung nach §19(3), wofür man keinen aaS braucht. Das darf jeder Prüfingenieur.
Darf theoretisch jeder, will aber nicht jeder. TÜV/DEKRA/usw. vorher abklappern und fragen ist eine gute Idee.
 
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