Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Verordnung. Schau Dir die PDF's an.
Eventuell hilft Dir noch dieser Link
http://ec.europa.eu/competition/sectors/motor_vehicles/legislation/mv_faq_de.pdf
Bei der Verordnung geht es schlichtweg um Transparenz, Wettbewerbsrecht und die Eindämmung der explodierenden Wartungskosten. Man will verhindern, dass die Hersteller durch strikte Ersatzteilbeschränkungen Konkurrenz verdrängt um somit den eigenen Gewinn zu steigern. Im Grunde schreibt die Verordnung vor, dass der Hersteller keiner zugelassenen Werkstatt mehr vorschreiben darf, nur " Originalersatzteile " mit Herstellerzeichen verwenden zu dürfen und gewisse Werkstätten sogar von der Lieferung von Ersatzteilen ganz auszuschließen. Ferner muss der Hersteller im Rahmen der innerhalb der Garantie akzeptieren, dass König Kunde nicht nur nicht mehr für vorgeschriebene Intervalle zum Vertragshändler fahren muss, sondern darüber hinaus auch Ersatzteile selbst anliefert.
Zugegeben die Verordnung ist unübersichtlich und nicht eindeutig, und sollte meiner Meinung nach nur auf unkritische, nicht sicherheitsrelevante Bauteile Anwendung finden.
Was aber nach wie vor gilt, werden Billigteile aus Asien verbaut, die Fehlerhaft sind, dadurch entstehen Schäden am Auto und der weist nach, dass Schrott angeliefert wurde, ohne dass dies erkennbar für die Werkstatt war, gibt es keine Garantie mehr, dies ist gerade beim Thema Bremsscheiben wieder sehr aktuell, wobei selbst Vertragswerkstätten teilweise Schrott in Originalteilen unerkannt im Lager haben, gilt aber auch für Öl und alles andere. Dabei geht die Haftung im Falle von Fälschungen, welche es auch auf dem Öl-Markt gibt, auf den Kunden über, wenn nachgewiesen ist, dass das fehlerhafte Bauteil oder der fehlerhafte Schmierstoff die Schäden verursacht haben.
Das Thema ist sicherlich sehr komplex und ich gebe Dir Recht in Deiner Ansicht, dass man manchmal besser direkt ein paar Euro mehr beim Vertragshändler lässt. Auch gibt es nach wie vor Hersteller, welche immer noch versuchen den Kunden mit Aussagen wie : " Wenn Sie auf den Einbau dieser Teile bestehen erlischt die Garantie " in die Irre zu führen.
Ähnlich sieht es bei einem überzogenen Wartungsintervall aus, oft wird hier, gerade bei Anschlussgarantien versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen. Hatte ich gerade letztens wieder. Kunde ist 3900 Kilometer über dem Wartungsintervall, kleine Inspektion. Auto ist drei Jahre alt. Die Lichtmaschine geht kaputt. VW meinte keine Leistungen aus der Garantie erbringen zu müssen weil die kleine Inspektion 3900 Kilometer überzogen war. Nun ging die Lichtmaschine aber nicht kaputt wegen einem fehlenden Ölwechsel sondern ist durchgebrannt. Eine Materialschwäche, die selbst nicht erkannt worden wäre, wenn man das Ding auseinandergebaut, die Spule abgewickelt und wieder aufgewickelt hätte. Letztendlich musste VW zahlen, da der Defekt der LIMA nicht im Zusammenhang mit der verpassten Inspektion stand.
Auch bei meinem Vater wollte man seitens eines Fluit Herstellers hingehen und ins Serviceheft schreiben bzw. hat es reingeschrieben : " Öl selbst angeliefert, Garantie erloschen ". Vollkommener Unfug seitens der Franzmänner das geht nicht und ging noch nie, ergo musste der Eintrag wieder raus.
Es verwundert mich nicht dass Du für einen ÖL-Service auch nur 145,00 Euro zahlst.
Das bestätigt doch gerade mein Argument den Ölservice vorziehen zu lassen und das Intervall zurücksetzen zu lassen.
Die 30TKM Inspektion besteht nur aus einem Ölwechsel.