Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW

Diskutiere Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW im Reifen, Fahrwerk und Bremsen Forum im Bereich BMW 2er Forum; Hallo ich kenne mich mit BMW noch nicht so aus. Im Konfigurator sind ja keine Winterrädersätze ab Werk mit bestellbar. Was gibt es denn so an...
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #1
disprin

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Hallo

ich kenne mich mit BMW noch nicht so aus.
Im Konfigurator sind ja keine Winterrädersätze ab Werk mit bestellbar.

Was gibt es denn so an schicken BMW Winterfelgen.

zum 1er wird ja was angeboten.
Y-380 finde ich ganz hübsch, aber 205 er Breite z.B. für einen m235i finde ich zu schmal
388 ferric finde ich ganz schick - aber 2 x in grau....

17" würde mir reichen, aber die meisten gefallen mir nicht (die ich am 1er/2er ) - wahrscheinlich passen da noch viel mehr.

461M finde ih schön - aber fährt man als BMW Fahrer im Winter auch Mischbereifung?

385 wäre auch noch eine Alternative - aber das parallele Design (388) ist schon netter.

Und natürlich müssen es keine Kompletträder sein! Reifen such ich mir auch gern selber aus.

Was fahren denn so die vielen Ex-1er Fahrer ;)

Sorry - ich bin in dem Thema noch echt NEU...

VG und FROHE Ostern
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW

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  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #181
AgentMax

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Schau dir die Tests halt mal an. Von den Bildern her haben die jeweils total anderes Profil.
Ich hab für mich die 3er ausgesucht und warte jetzt noch auf die Freigabe von Pirelli das ich hinten auch 225 fahren darf.
Dann fahr ich zum TÜV und frage ob er mir das einträgt.
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #182

NRWeler

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Hi hab mir jetzt alle posts durchgelesen und bin immer noch nicht schlauer kann ich jetzt
2x 225/40 R18 vorn
2x 245/35 R18 hinten
Als Winterreifen fahren oder nicht würde gerne meine original Felgen behalten für die Winterreifen.
Preis ist irrelevant ich weis das sie teuer sind.
Mir geht es nur ist das ohne Eintragung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #183

SAMOHT

Guest
Jede Reifen/Felgen Kombination die im COC-Dokument eingetragen sind dürfen sowohl als Sommer- als auch als Winterreifen gefahren werden.
Es sei denn es steht hinter einer Größe ein WR. Dann darf diese Kombi nur als Winterreifen gefahren werden.
Wie zb die Größe VA/HA 7½J x 18 ET 45 mit 225/40 R18.
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #184
DerDude71

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Wie SAMOHT schon sagte - die 225/245 Kombination ist kein Problem und muss auch nicht eingetragen werden. Einige hier (mich eingeschlossen) wollen aber die Originalfelgen mit 225er rundum fahren, und da besteht eben ein kleines Problem, da vorne 7 1/2 j und hinten 8j - Felgen verbaut sind. Ich kann nur hoffen, dass das ohne größere Faxen eingetragen wird - 245er WR für hinten will ich nämlich nicht.
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #185

NRWeler

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Ok dann weiß ich bescheid
Danke
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #186
ch.j.straube

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...Ohne das ich hier jetzt alles gelesen und ohne jemanden persönlich angreifen zu wollen...
...Ihr macht alle ein Geschiss ... 225er auf die orginal 8 Zoll Felegn hinten drauf und gut ... glaubt ihr wirklich das interessiert irgend jemanden ?
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #187
AgentMax

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Die Frage ist immer was ist, wenn etwas passiert. Die Polizei die einen anhält wird nicht danach sehen ob es 7,5 oder 8 Zoll Breite sind.
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #188

SAMOHT

Guest
ch.j.straube schrieb:
...Ohne das ich hier jetzt alles gelesen und ohne jemanden persönlich angreifen zu wollen...
...Ihr macht alle ein Geschiss ... 225er auf die orginal 8 Zoll Felegn hinten drauf und gut ... glaubt ihr wirklich das interessiert irgend jemanden ?

Wenn man zb Felgen oder Reifen fährt die nicht eingetragen sind hat das Fahrzeug keine BE und darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden.
Verursacht man einen Unfall, oder man ist nur beteiligt wird ein Gutachter sehr wohl feststellen das nicht zulässige Reifen gefahren worden sind.
In diesem Fall hat man kein Versicherungsschutz und ich möchte in niemanden seiner Haut stecken wenn bei diesem Unfall jemand stirbt oder schwer verletzt wird.
Dann zahlt man alles selber. Ich hoffe derjenige hat einen großen Geldbeutel und kann das mit seinem Gewissen ins reine bringen. Hört sich zwar alles übertrieben an, ist aber so.
Ich finde sowas unverantwortlich und gewissenlos.
Da zahle ich lieber 50 bis 100 Euro für die Abnahme und Eintragung.
Moralapostelmodus aus.
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #189
ch.j.straube

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SAMOHT schrieb:
Wenn man zb Felgen oder Reifen fährt die nicht eingetragen sind hat das Fahrzeug keine BE und darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden.
Verursacht man einen Unfall, oder man ist nur beteiligt wird ein Gutachter sehr wohl feststellen das nicht zulässige Reifen gefahren worden sind.
In diesem Fall hat man kein Versicherungsschutz und ich möchte in niemanden seiner Haut stecken wenn bei diesem Unfall jemand stirbt oder schwer verletzt wird.
Dann zahlt man alles selber. Ich hoffe derjenige hat einen großen Geldbeutel und kann das mit seinem Gewissen ins reine bringen. Hört sich zwar alles übertrieben an, ist aber so.
Ich finde sowas unverantwortlich und gewissenlos.
Moralapostelmodus aus.

Wieder so ein Ammenmärchen was immer wieder aufkommt ...

Die Versicherung MUSS immer zahlen!
Die Versicherung wird sich an dich wenden wenn der Gutachter feststellt das die Veränderung URSÄCHLICH für den Unfall war und von dir etwas zurückverlangen. Dies ist meines Wissens mit 5000€ gedeckelt.
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #190

SAMOHT

Guest
ch.j.straube schrieb:
Wieder so ein Ammenmärchen was immer wieder aufkommt ...

Die Versicherung MUSS immer zahlen!
Die Versicherung wird sich an dich wenden wenn der Gutachter feststellt das die Veränderung URSÄCHLICH für den Unfall war und von dir etwas zurückverlangen. Dies ist meines Wissens mit 5000€ gedeckelt.

Was die KFZ-Haftpflicht nicht versichert und wann sie nicht zahlt

Der Versicherungsschutz wird durch Ausschlüsse und Einschränkungen begrenzt. Für das geschädigte Verkehrsopfer besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen ausgeschlossenen Schäden und Schäden, die durch eine Pflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer diesem gegenüber nicht (vollständig) reguliert werden. Liegt ein Leistungsausschluss vor, muss der Versicherer gar nicht leisten – auch das Verkehrsopfer hat keine Ansprüche gegen das Unternehmen. Der Geschädigte muss seine Ansprüche dann entweder gegen den Schädiger selbst oder bei der Verkehrsopferhilfe anmelden.

Ausschlüsse

Der Versicherer trägt für das Vorliegen eines Ausschlusses die Beweislast. Die bei praktisch allen Versicherungsunternehmen geltenden Ausschlüsse sind in A.1.5 AKB 2008 aufgeführt. Ausgeschlossen sind demnach
Schäden durch Vorsatz
Schäden durch genehmigte Rennen
Schäden am Fahrzeug (dafür ist die Kaskoversicherung zuständig)
Schäden an Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen
Schäden an beförderten Sachen
Sach- und Vermögensschäden am Versicherungsnehmer durch mitversicherte Personen
Vermögensschäden durch das Nichteinhalten von Liefer- und Beförderungsfristen
Vertragliche Ansprüche Dritter, die über den Haftpflicht-Umfang hinausgehen
Schäden durch Kernenergie

Dass vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert sind, bedarf keiner weiteren Erklärung. Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung schließt Schäden am Fahrzeug und damit verbundenen Anhängern etc. aus, weil der Versicherungsschutz sich auf Schäden an Dritten und ihrem Vermögen besteht und die Absicherung gegen Fahrzeugschäden der Kaskoversicherung obliegt.

Ähnliches gilt für Schäden durch das Nichteinhalten von Fristen und an beförderten Gegenständen: Die KFZ-Haftpflicht ist keine Betriebshaftpflichtversicherung und auch keine gewerbliche Sachversicherung.

Erwähnenswert ist der Ausschluss von Schäden behördlich genehmigten Rennen, der in A.1.5.2 AKB 2008 festgehalten ist. Ein Rennen liegt vor, wenn es auf das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Geschicklichkeitswettbewerbe fallen nicht darunter. Ist ein Rennen nicht genehmigt – wie es bei wilden Rennen auf der Autobahn der Fall ist – handelt es sich NICHT um einen Leistungsausschluss, sondern um eine Obliegenheitsverletzung.

Das ist für den Versicherungsnehmer selbst weniger relevant, weil dieser bei der vorsätzlichen Teilnahme an schwarzen Rennveranstaltungen seinen Versicherungsschutz ohnehin verliert. Geschädigte Dritte behalten aber ihren Anspruch gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer. Kommt es bei einem wilden Rennen zu Unfällen mit Beteiligung Dritter, sind diese deshalb versichert.

Verlust des Versicherungsschutzes durch Pflichtverletzungen

Der Versicherungsnehmer kann seinen Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren, wenn er vertragliche oder gesetzliche Pflichten verletzt. Je nach Art und Ausmaß der Pflichtverletzung und abhängig von ihrer Ursächlichkeit für den entstandenen Schaden und seine Höhe kann der Versicherer vollständig leistungsfrei sein oder das Recht zur Kürzung seiner Leistung besitzen.

Des weiteren steht hier was von den 5000 Euro
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur berechtigte Schadenersatzforderungen. Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche vor Gericht ab. Nur eingeschränkt leistet der Versicherer bei:
· Fahrerflucht
· fehlender Betriebserlaubnis
· unzureichender Fahrsicherheit
· Alkohol- oder Drogeneinfluss
· Fahren ohne Führerschein
Der Versicherer zahlt an Geschädigte, nimmt aber den Unfallverursacher bis 5.000 Euro je Verstoß in Regress. Keinen Versicherungsschutz gibt es bei Vorsatz oder Rennveranstaltungen.
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #191

Zaphod

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Moin,

im November kommt endlich mein M235i xDrive. Die Originalfelgen möchte ich dann auch mit Winterreifen bestücken lassen, am liebsten 225/40 rundum. Hab den Thread hier zwar komplett durch, bin mir aber bei ein paar Sachen noch nicht wirklich sicher.

1. Brauch ich wirklich eine Tragfähigkeitsbescheinigung vom Hersteller? Ich habe mir Reifen mit Lastindex 92 (sprich 630 kg pro Reifen) ausgesucht, die Achslasten sind VA/HA 1020/1080. Passt also alles, dafür wird doch auch der Lastindex bei den Reifen angegeben. Wozu bräuchte ich da noch ne extra Bescheinigung?

2. Laut Umrechner wird der Abrollumfang im Vergleich zur Serienbereifung um 1,4% größer. Wirds da mit dem xDrive irgendwelche Probleme bezüglich der angezeigten Geschwindigkeit geben?

3. Lassen sich die serienmäßig verbauten RDKS-Module weiterverwenden?

Das war es soweit erstmal, schonmal schönen Dank. :)
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #192
AgentMax

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1. Nein. Aber eine Bescheinigung das die Reifen auf eine 7,5 und 8J Felge dürfen
2. Da 225/40 die von BMW freigebene Reifengröße ist passt es wohl
3. Ja
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #193

Zaphod

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Super, danke.

7,5 ist ja eh Serie, also brauch ich nur eine für die 8er. Hat hier zufällig jemand eine dafür oder ist die fahrzeuggebunden?
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #194
AgentMax

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Brauchst du vom Reifenhersteller für den Reifen den du fahren willst.
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #195
Chris

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hab mir am freitag welche bei ebay geholt, rundherum 225 auf 7 1/2 Felge mit Pirelli Reifen. BMW Styling 385 Räder zu einem sehr guten preis..vielleicht ist das eine bessere möglichkeit für den ein oder anderen, als sie komplett neu zu kaufen und da nochmal 600-700 euro mehr auszugeben.
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #196
disprin

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Hi
hab da auch noch was.

Bin am überlegen ob ich bei den Michelin PA4 Reifen die V oder die W Kennung nehme.
Gibt es denn Nachteile bei der W Kennung (ausser dem Preis)?
Ist der Reifen vielleicht schwerer?
Hatte bisher immer V im Winter - hatte aber auch noch nie ein Auto was so flott auf V Max war ;)

PS:
@Chris: Was haste bezahlt?
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #197
AgentMax

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Also wegen den 10km/h würde ich da kein Fass auf machen.
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #198

SAMOHT

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AgentMax schrieb:
Also wegen den 10km/h würde ich da kein Fass auf machen.

V = 240 km/h
W = 270 km/h
Sind bei mir 30 km/h
Gewicht keine Ahnung, ob das eine große Rolle spielt wenn ein Reifen etwas schwerer ist?
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #199
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Ja, sind bei dir 30km/h. Für das Auto das bei 250 begrenzt ist sind es aber 10.
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #200
disprin

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Macht es denn nix aus, mal kurz die 10 KmH zu überzeiehen?
Andererseits, wenn es schon W Reifen gibt... dann ;)

Reifengewicht spielt immer eine Rolle - beweget Massen halt. Ob das nun bei 326 PS/450 NM irgdendeine Rolle spilet, weiss ich nicht. ;)
 
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