Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW

Diskutiere Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW im Reifen, Fahrwerk und Bremsen Forum im Bereich BMW 2er Forum; Hallo ich kenne mich mit BMW noch nicht so aus. Im Konfigurator sind ja keine Winterrädersätze ab Werk mit bestellbar. Was gibt es denn so an...
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #1
disprin

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Hallo

ich kenne mich mit BMW noch nicht so aus.
Im Konfigurator sind ja keine Winterrädersätze ab Werk mit bestellbar.

Was gibt es denn so an schicken BMW Winterfelgen.

zum 1er wird ja was angeboten.
Y-380 finde ich ganz hübsch, aber 205 er Breite z.B. für einen m235i finde ich zu schmal
388 ferric finde ich ganz schick - aber 2 x in grau....

17" würde mir reichen, aber die meisten gefallen mir nicht (die ich am 1er/2er ) - wahrscheinlich passen da noch viel mehr.

461M finde ih schön - aber fährt man als BMW Fahrer im Winter auch Mischbereifung?

385 wäre auch noch eine Alternative - aber das parallele Design (388) ist schon netter.

Und natürlich müssen es keine Kompletträder sein! Reifen such ich mir auch gern selber aus.

Was fahren denn so die vielen Ex-1er Fahrer ;)

Sorry - ich bin in dem Thema noch echt NEU...

VG und FROHE Ostern
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #941
Vegas

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Atlog schrieb:
Ich habe heute auf die Originalfelgen 436M Dunlop Wintersport 5 Reifen mit rundum 225/40/18V aufziehen lassen. TüV bzw. GTÜ-Abnahme verlief total problemlos.

Der erste Fahreindruck war sehr positiv... :)
Brauchtest du da irgendein Gutachten oä? Ich zieh die Reifen auch nächste Woche auf und wollte eigentlich garnichts eintragen lassen. Wenn es aber kein Problem ist, überlege ich es mir.

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #942
Atlog

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Vegas schrieb:
Brauchtest du da irgendein Gutachten oä? Ich zieh die Reifen auch nächste Woche auf und wollte eigentlich garnichts eintragen lassen. Wenn es aber kein Problem ist, überlege ich es mir.

Ich hatte kein Gutachten. Hat mein Reifenhändler direkt mit GTÜ (ist direkt nebenan) abgestimmt.

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #943
Chris_M235

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Atlog schrieb:
Nö, die GTÜ darf das auch. War also bei der GTÜ.

Da muss ich dich leider enttäuschen. Für die Änderung die du hast machen lassen wird eine Abnahme nach §19(2) benötigt.

Und die dürfen nach wie vor nur TÜV oder DEKRA, je nach Bundesland.

Grund warum Begutachtung nach §19(2):

Es gibt keinerlei Teilegutachten oder ähnliches für den 225er Reifen auf der 436M BMW-Felge.

Falls sich an dieser Regelung seit Juni diesen Jahres etwas geändert haben sollte, teilt mir das bitte mit ;)

Ich habe das ganze jetzt bei 2 M235i durchgemacht, 1x 2015 und 1x 2016...

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #944
Atlog

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Die Abnahme erfolgte lt. Bescheinigung nach § 19 Abs. 3 StVZO. Vielleicht hatte mein Reifenhändler ja doch ein Gutachten zur Hand...

Jedenfalls führe ich jetzt den Nachweis nach § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO mit. :rolleyes: Ich mache mir da keine Gedanken. :cool:

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #945
Chris_M235

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Ich würde sagen du hast auf jeden Fall von deiner Seite aus alles richtig gemacht, so tief in die Materie eintauchen kann man als normaler Verbraucher gar nicht.

Sollte wirklich was sein haftet eh dein Reifenhändler oder der GTÜ-Mann ;)

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #946
Atlog

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DesignInvasion schrieb:
Ich würde sagen du hast auf jeden Fall von deiner Seite aus alles richtig gemacht, so tief in die Materie eintauchen kann man als normaler Verbraucher gar nicht.

Sollte wirklich was sein haftet eh dein Reifenhändler oder der GTÜ-Mann ;)
Genauso sehe ich das auch. Kann mir aber auch nicht vorstellen, dass ich da Probleme bekomme... :))
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #947

SAMOHT

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Atlog schrieb:
Die Abnahme erfolgte lt. Bescheinigung nach § 19 Abs. 3 StVZO. Vielleicht hatte mein Reifenhändler ja doch ein Gutachten zur Hand...

Jedenfalls führe ich jetzt den Nachweis nach § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO mit. :rolleyes: Ich mache mir da keine Gedanken. :cool:
Diese Reifenkombination muss der TÜV in die Papiere eintragen.
Der Nachweis ist nur dazu da damit Du das beim TÜV in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen lassen kannst.
Das müsste allerdings auch in deinem Nachweis stehen.

TÜV Teilegutachten
Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.
Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Mehr kann man hier lesen
http://www.werkstattvergleich.de/tuev.asp

@Vegas
Wenn man nichts einträgt fährt man ohne BE.
 
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  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #948
Atlog

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Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich. Das heißt lt. GTÜ Prüfer, dass ich bei einem Umzug in ein anderes Bundesland eintragen muss. Ansonsten nicht.

Nur wenn die Änderungsabnahme unverzüglich einzutragen ist, muss man umgehend die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen. Bei mir steht aber "bei nächster Gelegenheit ". Passt also zur Aussage des Prüfers.
 
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  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #949

SAMOHT

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Hat aber mit dem Bundesland nichts zu tun.

Egal bei welcher Änderungen muss man das Eintragen lassen.

Umzug, Namensänderung andere Eintragung.

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #950
Atlog

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Ja, das stimmt. Aber da ich nicht umziehe, keinen neuen Namen annehmen werde etc., muss ich derzeit die Papiere nicht ändern lassen...
 
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  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #951
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Ich kann nur meine eigene Erfahrung wiedergeben. Habe auch eine andere Reifenkombi fahren wollen. Habe dann bei mir beim TÜV angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass das nur ein Herr/Prüfer an diesem Standort macht, bzw. machen darf. Bekam die E-Mailadresse und stellte den Kontakt her. Der hat mir dann mitgeteilt was ich alles brauche, nachdem er die Machbarkeit überprüft hatte. Die ganzen Sachen habe ich Ihm dann vorab zugeschickt und er hat mir die Sachen mitgeteilt, die Ihm nicht ausreichend waren. Das ging so 2-3 mal hin und her und beim Termin gab es dann keine Probleme. Der war super nett (hatte vom Mailverkehr einen anderen Eindruck) und er hat mir das dann genau am Auto erklärt. Wir leben halt in Deutschland :rolleyes: . Ich müsste jetzt lügen, aber das eintragen hat keine 10 € (oder 12,xx €, auf jeden Fall nicht der Rede wert) gekostet. Genauso die KFO mit V.max Aufhebung. Ich dachte mir noch, wie rechnet sich das für die Zulassungsstelle? Immerhin arbeitet ja dort jemand und einen neuen Lappen bekommt man auch, der wieder von einem anderen ausgegeben wird. Mir war`s wurscht und gut schlafen kann ich auch :victory:

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #952

36/7M

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Hallo,

mit der letzten Novellierung der StVZO erst vom Juni 2016 hat sich im Paragraphen 19.2 entscheidendes geändert: Früher 19.2 alt stand dort (Zitat): "Die Betriebserlaubnis bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs wirksam, solange nicht Teile des Fahrzeuges verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann".​ Das Wort "kann" war hier der Knackpunkt, da theoretisch von jeder eigenmächtigen Veränderung eine Gefährdung ausgehen kann.

Mit der Novellierung im Juni hat sich die Formulierung geändert in (Zitat): "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird; eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird". Damit muss für ein Erlöschen der BE eine Gefährdung zwingend erwartet werden!

Das OLG Köln hat jüngst entschieden, dass sogar eine andere Reifengröße nicht zum automatischen Verlust der BE führt.

Erforderlich für den Verlust der BE ist nach dem OLG Köln immer, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird!

Durch die Verwendung der zugelassenen hinteren "Sommerfelgen" mit 8" (Original BMW-Felgen) in Kombination mit den 225er Winterreifen geht keine erkennbare Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer aus. Die Felgen sind für den Wagen zugelassen - ebenso die Reifenbreite. Und 225er Reifen dürfen nach ETRTO auf 8"-Räder gefahren werden - bei Conti ist für den 225er sogar 8" die Normalgröße!

Also: Wer rundum den 225er auf dem Sommerfelgensatz - also hinten mit 8" - fährt, hat danach keinen Verlust der BE zu befürchten! Und das kann versicherungstechnisch entscheidend sein!

Wer aber auf Nummer sicher gehen will, kann das natürlich eintragen lassen! Zumal die Prüfstellen Geld verdienen wollen/müssen und potentiellen Kunden immer zur Prüfung/Eintragung raten!

Gruß

Bernd

 
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  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #953
Chris_M235

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Ich danke vielmals für die ausführliche Erklärung.

Dann wäre bei meinem neuen M235i die Eintragung evtl. gar nicht mehr nötig gewesen, aber schaden kann sie ja nicht ;)

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #954

SAMOHT

Guest
Auch wenn die BE nicht erlöschen würde, heißt das noch lange nicht, das man Änderungen von reifen/Felgengrößen nicht eintragen lassen muss.
Dann bräuchte man keine Gutachten mehr und man kann wie man Lustig ist Reifen und Felgen kombinieren, Hauptsache die ETRTO stimmt.
 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #955
Fallout

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Ich weiß nicht wie oft man es dir noch erklären muss Samoth.....

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #957
Fallout

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Das Problem ist, dass wir bzw. DU dich mit den Argumenten im Kreis drehst.

Mittlerweile sollte jedem klar sein, dass man Dinge eintragen lassen sollte aber von Müssen kann nie die Rede sein. Das ganze wurde doch jetzt bestimmt auf 2 verschiedenen Threads ausführlich besprochen!

 
  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #958

SAMOHT

Guest
Die Tatsache ist, das es nicht stimmt.
Jegliche Änderung der Bereifung die nicht im COC stehen müssen Eingetragen werden, es sei denn die haben eine ABE wo
es drin steht das man es nicht muss.
Obige Ausführung bezieht sich auf die BE, nicht aber das man nichts eintragen lassen muss.

Seltsamerweise verweigern einigen Prüfstellen die Eintragung der Bereifung 225er auf einer 8" Felge beim F22/F23
Wenn das egal wäre würde die diese Kombination ohne zu meckern eintragen.

Dann würde der TÜV nicht sagen "wir tragen das nicht ein" sondern würden sagen "die brauchen nicht eingetragen zu werden"
Ergo, man muss die Änderung eintragen.

Das besagt auch die Aussage

Atlog schrieb:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich. Das heißt lt. GTÜ Prüfer, dass ich bei einem Umzug in ein anderes Bundesland eintragen muss. Ansonsten nicht.

Nur wenn die Änderungsabnahme unverzüglich einzutragen ist, muss man umgehend die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen. Bei mir steht aber "bei nächster Gelegenheit ". Passt also zur Aussage des Prüfers.

Anmerkung: die Aussage mit dem Bundesland stimmt allerdings nicht.

Anscheinend drehst du dich im Kreis.

 
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  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #959

waissn

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bei einzelabnahmen nach § 21 beim tüv wird die änderung am fahrzeug auf technische unbedenklichkeit geprüft und dokumentiert.

sofern der ingeneur die änderung als i.o. erachtet, wird ein dokument mit dem text für den zusatz der fahrzeugdokumente erstellt.

ab hier ist alles legal

ob der fahrzeughalter die fahrzeugpapiere auf der zulassungsstelle ergänzen oder abändern läßt ist seine sache

in deutschland kann niemand mit bürgerrechten zu einer handlung gezwungen werden

auch in verkehrskontrollen passiert nichts, sofern der halter eben alle dokumente mitführt und sich den stress mit den beamten antun will

 
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  • Winterräder/Winterreifen für den 2er BMW Beitrag #960

SAMOHT

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waissn schrieb:
bei einzelabnahmen nach § 21 beim tüv wird die änderung am fahrzeug auf technische unbedenklichkeit geprüft und dokumentiert.
sofern der ingeneur die änderung als i.o. erachtet, wird ein dokument mit dem text für den zusatz der fahrzeugdokumente erstellt.
ab hier ist alles legal
ob der fahrzeughalter die fahrzeugpapiere auf der zulassungsstelle ergänzen oder abändern läßt ist seine sache
in deutschland kann niemand mit bürgerrechten zu einer handlung gezwungen werden
auch in verkehrskontrollen passiert nichts, sofern der halter eben alle dokumente mitführt und sich den stress mit den beamten antun will
§21 hat nicht mit Reifenfreigaben oder Eintragungen zu tun.
§21 behandelt die Erteilung der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge und nicht für Räder.

Die oben aufgeführte Aussage von Atlog ist ja wohl eindeutig.

Klar, dich kann auch niemand bürgerrechtlich zwingen dich bei Einwohnermeldeamt zu melden, oder einen Personalausweis zu beantragen, alles ist freiwillig.
 
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