36/7M schrieb:
?Das OLG Köln hat jüngst entschieden, dass sogar eine andere Reifengröße nicht zum automatischen Verlust der BE führt.
Erforderlich für den Verlust der BE ist nach dem OLG Köln immer, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird!
Durch die Verwendung der zugelassenen hinteren "Sommerfelgen" mit 8" (Original BMW-Felgen) in Kombination mit den 225er Winterreifen geht keine erkennbare Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer aus. Die Felgen sind für den Wagen zugelassen - ebenso die Reifenbreite. Und 225er Reifen dürfen nach ETRTO auf 8"-Räder gefahren werden - bei Conti ist für den 225er sogar 8" die Normalgröße!
Also: Wer rundum den 225er auf dem Sommerfelgensatz - also hinten mit 8" - fährt, hat danach keinen Verlust der BE zu befürchten! Und das kann versicherungstechnisch entscheidend sein!
Wer aber auf Nummer sicher gehen will, kann das natürlich eintragen lassen! Zumal die Prüfstellen Geld verdienen wollen/müssen und potentiellen Kunden immer zur Prüfung/Eintragung raten!
Gruß
Bernd
Bernd erstmal vielen Dank für deine Mühe. Das Thema hat es schon in sich und von daher sind alle
sachliche Hinweise besser als Vermutungen. Ich bin der Meinung jeder soll es so machen wie er es für richtig hält, wenn er bereit ist die Konsequenzen zu tragen,
das mal vorab.
Nun eine Verständnisfrage. Bis zum dem Punkt wo Du Bezug zur jüngsten Endscheidung (leider ohne
Aktenzeichen) des OLG Köln genommen hast, war alles nüchtern und sachlich. Wurden in dieser Sache ausschließlich das verhandelt was Du geschrieben hast oder ist es ab da Deine eigene Interpretation? Gerichtsurteile in die Argumentation einzubringen ist meiner Meinung nach irreführend (nicht böse gemeint), wenn man den konkret
verhandelten Sachverhalt nicht kennt. Desweiteren ist/war das keine Grundsatzentscheidung. Wir leben in Deutschland und da gilt das Prinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Sich jetzt einfach ein Gerichtsurteil rauszusuchen, das einem entgegenkommt/angenehm ist, ist keine rechts sichere Lösung.
Um jetzt aber einer Kritik zu entgehen, meine Erklärung dazu. Hier im Forum wird oft über Dinge gut und sachlich diskutiert, bis es emotional wird. Ab da verliert sich häufig die Fragestellung des Themas und der/die Fragesteller. Wenn es unterschiedliche Ergebnisse oder keine verlässliche Antwort gibt, soll jeder für sich Entscheiden (dürfen) welchen Weg er in diesem/seinem Falle einschlägt. Nicht umsonst sind unsere Gerichte verstopft. Gerade dein Fall (Bericht) zeigt ja wie schnell man in einer solchen Sache
drin ist und glaube mir, die Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht alle Instanzen. Deine Sache wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ans AG zurück verwiesen, gehe ich mal davon aus. Also ich persönlich, aber das ist
meine Meinung, werde wegen ein paar Reifen nicht die Gefahr eingehen, solche "mehrfach Runden" bei einem Gericht zu drehen. Da kommt es mir nicht auf Recht oder Unrecht an, sondern um meine Zeit und Nerven. Im Übrigen war die Polizei hier die Spaßbremse bzw. Initiator. Bei einer Kontrolle wurden die Reifen erstmal beanstandet. Der Halter des Fahrzeuges war mit dem Knöllchen nicht einverstanden und hat Klage eingereicht (sich zur Wehr gesetzt). In erster Instanz beim AG (die Beschwerde/Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lasse ich einfach mal weg) unterlag er und in der zweiten Instanz beim OLG obsiegte er. Also man sieht an der Geschichte (vielen lieben Dank Bernd) es braucht keinen Unfall oder TÜV Besuch um Ärger zu bekommen :victory: