Du bist auf dem richtigen Weg. Eine Tachoprüfung räumt ein Hindernis aus dem Weg und könnte gefordert werden. Dann bist du aber immer noch darauf angewiesen, was dir der Sachverständige abverlangt um die ABV-Eigenschaften nachzuweisen. Wie gesagt, alles Fragen, die man vor Ort klären muss. Es bringt nicht wirklich was hier zu schreiben, wenn dann am Ende dein Prüfer vor Ort anders tickt. Ein Prüfer möchte alle Punkte abgearbeitet haben, der nächste hat das schon einige Male gemacht und kann auf andere Prüfergebnisse zurückgreifen - benötigt also quasi nix.
- Freigängigkeit (bei 265er Bereifung und Gewindefahrwerk auch am Federbein nicht immer unkritisch)
- Radabdeckung
- Abrollumfang (da ~2,1% an der VA und 1,6% an der HA größer)
- Tachoprüfung
- ABV-Eignung (Differenz VA/HA wird um ~0,5% kleiner)